The Grounds Real Estate Development AG / DE000A2GSVV5
23.11.2023 - 20:54:46The Grounds Real Estate Development AG lädt die Anleihegläubiger der Unternehmenswandelanleihe 2021/2024 (ISIN DE000A3H3FH2) zu einer Abstimmung ohne Versammlung ein
EQS-Ad-hoc: The Grounds Real Estate Development AG / Schlagwort(e): Anleihe 23.11.2023 / 20:54 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN, VOLLSTÄNDIGEN ODER AUSZUGSWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG IN ODER AN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER ÜBERTRAGUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. The Grounds lädt die Anleihegläubiger der Unternehmenswandelanleihe 2021/2024 (ISIN DE000A3H3FH2) zu einer Abstimmung ohne Versammlung über eine Verlängerung der Laufzeit der Anleihe zu modifizierten Bedingungen ein Berlin, 23. November 2023 – Der Vorstand der The Grounds Real Estate Development AG (The Grounds / ISIN: DE000A2GSVV5) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Anleihegläubiger der Unternehmenswandelanleihe 2021/2024 (ISIN DE000A3H3FH2) zu einer Abstimmung ohne Versammlung im Zeitraum vom 14. Dezember 2023 bis zum 18. Dezember 2023 einzuladen. Wie angekündigt ist dies Teil eines Gesamtkonzepts der geplanten künftigen Finanzierungsstruktur und soll insbesondere auch eine mögliche Kapitalerhöhung in 2024 vorbereiten. Beschlussgegenstand wird im Wesentlichen Folgender sein: a) Verlängerung der Laufzeit der Anleihe um drei Jahre mit Möglichkeit für die Emittentin, die Laufzeit der Anleihe einmalig um weitere zwei Jahre zu verlängern; b) Erhöhung des Zinssatzes auf 8 % p.a. für die verlängerte Laufzeit; im Fall der Ausübung der Verlängerungsoption durch die Emittentin erhöht sich der Zinssatz auf 10 % p.a.; c) Streichung des Wandlungsrechts; d) Einführung des Rechts der Emittentin zur vorzeitigen Kündigung und Rückzahlung der Anleihe bis zum Ende der verlängerten Laufzeit (bis 18. Februar 2027) zu 100% des Nennbetrags; e) Ausnahme in der Kontrollwechsel-Definition für den Einstig der H.I.G. Capital, so dass dieser kein Sonderkündigungsrecht der Anleihegläubiger auslöst; f) Aufnahme einer Verpflichtung der Emittentin zur Begrenzung von Ausschüttungen sowie zur Einhaltung einer Verschuldungsgrenze. Die geplante Restrukturierung der Unternehmenswandelanleihe 2021/2024 ist eine wichtige Voraussetzung für die strategische Partnerschaft mit H.I.G. Capital und dem daraus resultierenden Mittelzufluss zur Finanzierung von Investitionen in die laufenden Projekte der The Grounds in den nächsten Jahren. Wesentliche Anleihegläubiger haben in Vorgesprächen erklärt, das vorgeschlagene Konzept zu unterstützen. Die Aufforderung zur Stimmabgabe mit der Tagesordnung und den Hintergründen zur vorgeschlagenen Beschlussfassung wird am 28. November 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist ab diesem Datum auf der Internetseite der The Grounds mit den erforderlichen Formularen und weiteren Unterlagen unter https://www.thegroundsag.com/de/investor-relations/wandelanleihe/ abrufbar. NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN UND AUSTRALIEN Unternehmenskontakt: The Grounds Real Estate Development AG Jacopo Mingazzini, Vorstand Charlottenstraße 79-80, 10117 Berlin T. +49 (0) 30 2021 6866 F. +49 (0) 30 2021 6849 E-Mail: info@tgd.ag Web: www.thegroundsag.com – Ende der Ad-hoc-Mitteilung – Ende der Insiderinformation 23.11.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com |
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Unternehmen: | The Grounds Real Estate Development AG |
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