EUROKAI GmbH & Co. KGaA, DE0005706535

EUROKAI GmbH & Co. KGaA: Gespräche über mögliche langfristige Partnerschaft und Modernisierung des North Sea Terminal in Bremerhaven

13.02.2026 - 11:31:43

EUROKAI GmbH & Co. KGaA / DE0005706535

EQS-Ad-hoc: EUROKAI GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Kooperation und Zusammenarbeit / Joint Venture
EUROKAI GmbH & Co. KGaA: Gespräche über mögliche langfristige Partnerschaft und Modernisierung des North Sea Terminal in Bremerhaven

13.02.2026 / 11:31 CET/CEST
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  Ad hoc-Mitteilung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA nach Art. 17 EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)   ISIN: DE0005706501 und DE0005706535   EUROKAI GmbH & Co. KGaA
Gespräche über mögliche langfristige Partnerschaft und Modernisierung des North Sea Terminal in Bremerhaven   EUROKAI GmbH & Co. KGaA („EUROKAI“) gibt bekannt, dass die EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG („EUROGATE“), an der EUROKAI mit 50% beteiligt ist, sich in fortgeschrittenen Gesprächen mit APM Terminals Deutschland Holding GmbH („APMT“), einer 100%igen Tochtergesellschaft der APM Terminals B.V., welche ihrerseits eine Tochtergesellschaft der A.P. Moller – Maersk A/S („Maersk“) ist, über den Abschluss einer langfristigen Partnerschaft bezüglich der bereits gemeinschaftlich gehaltenen North Sea Terminal Bremerhaven GmbH & Co. („NTB“) befindet. Die EUROGATE und APMT haben sich auf die wesentlichen Eckpunkte einer Rahmenvereinbarung geeinigt. Die Parteien beabsichtigen unter anderem, eine Milliarde Euro in die Modernisierung ihres über die NTB gemeinsam betriebenen Containerterminals North Sea Terminal Bremerhaven zu investieren, wodurch dieses Containerterminal zu einer der effizientesten und resilientesten Umschlaganlagen seiner Art weltweit mit Net-Zero-Treibhausgasemissionen werden und die jährliche Umschlagskapazität erhöht werden soll. Des Weiteren soll EUROGATE für einen langfristigen Zeitraum eine garantierte, fixe jährliche Gewinnbeteiligung in Höhe eines niedrigen zweistelligen Millionenbetrags erhalten.   Die Transaktion steht unter anderem unter dem Vorbehalt, dass sich die beteiligten Parteien auf rechtsverbindliche endgültige Vereinbarungen einigen, sowie die Zustimmung der jeweiligen Gremien der Parteien und die Genehmigungen der zuständigen Behörden vorliegen.   Im Falle des Vollzugs der Transaktion, welcher im dritten Quartal des Jahres 2026 erfolgen würde, hätte dies voraussichtlich sowohl einen wesentlichen Effekt auf den Jahresüberschuss der EUROKAI nach HGB als auch auf den Konzernjahresüberschuss nach IFRS zur Folge.   EUROKAI wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den Fortgang im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich informieren.     Hamburg, den 13. Februar 2026   Die persönlich haftende Gesellschafterin   Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH


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