AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung vom Amtsgericht genehmigt EQS-Ad-hoc: AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung / Insolvenz AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung vom Amtsgericht genehmigt 02.10.2024 / 13:39 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.
02.10.2024 - 13:40:21EQS-Adhoc: AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung vom Amtsgericht genehmigt (deutsch)
AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung vom Amtsgericht genehmigt
EQS-Ad-hoc: AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung/Insolvenz AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung vom Amtsgericht genehmigt 02.10.2024 / 13:39 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Ad hoc / Insider-Information gem. Art. 17 MAR AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH: Vorläufige Eigenverwaltung vom Amtsgericht genehmigt Magdeburg, 02. Oktober 2024: AOC | DIE STADTENTWICKLER GmbH teilt mit, dass das zuständige Amtsgericht Magdeburg dem Antrag der Gesellschaft stattgegeben und durch Beschluss vom 01.Oktober 2024 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet hat. Im Zuge dessen wurde der Rechtsanwalt Dirk Becker von der Kanzlei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Die AOC I Die Stadtentwickler GmbH wird von dem Rechtsanwalt Patrick Klawa, Partner der Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, insolvenzrechtlich beraten und unterstützt. Ziel der Eigenverwaltung ist die Restrukturierung des Unternehmens. Für weitere Informationen: AOC | Die Stadtentwickler GmbH Liebknechtstraße 55 39108 Magdeburg T +49 391 66 24 66 99 [1]anleihe@aoc-diestadtentwickler.com [2]https://www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe 1. mailto:anleihe@aoc-diestadtentwickler.com 2. https://www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe/ Wichtiger Hinweis: Diese Meldung sowie die darin enthaltenen Informationen stellen weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Großherzogtum Luxemburg oder in einem anderen Land ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH dar und sind nicht in diesem Sinne auszulegen, insbesondere dann nicht, wenn ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung verboten oder nicht genehmigt ist, und ersetzen nicht den Wertpapierprospekt. Potenzielle Investoren der Anleihe der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH werden aufgefordert, sich über derartige Beschränkungen zu informieren und diese einzuhalten. Eine Investitionsentscheidung betreffend die Anleihe der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH darf ausschließlich auf Basis des von der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde, der Commission de Surveillance du Secteur Financier ("CSSF") am 21. März 2022 gebilligten Wertpapierprospekts einschließlich Nachtrags erfolgen, der unter www.aoc-diestadtentwickler.com/anleihe und www.bourse.lu veröffentlicht ist. Die Billigung durch die CSSF ist nicht als Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Wertpapierprospekt einschließlich Nachtrag lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dürfen nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg verbreitet werden, insbesondere nicht in den Vereinigten Staaten, an U.S. Personen (wie in Regulation S unter dem United States Securities Act von 1933 definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten, soweit eine solche Verbreitung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg nicht durch zwingende Vorschriften des jeweils geltenden Rechts vorgeschrieben ist. Jede Verletzung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen wertpapierrechtliche Vorschriften bestimmter Länder, insbesondere der Vereinigten Staaten, darstellen. Die Anleihe der AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH wird außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg nicht öffentlich zum Kauf angeboten. Ende der Insiderinformation --------------------------------------------------------------------------- 02.10.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: AOC I DIE STADTENTWICKLER GmbH Liebknechtstraße 55 39108 Magdeburg Deutschland Telefon: +49 (0)391 66 24 66 - 0 E-Mail: info@aoc-diestadtentwickler.com Internet: www.aoc-diestadtentwickler.com ISIN: DE000A3MQBD5 WKN: A3MQBD Börsen: Freiverkehr in Frankfurt EQS News ID: 2000739 Ende der Mitteilung EQS News-Service --------------------------------------------------------------------------- 2000739 02.10.2024 CET/CEST