Pflichtmitteilung, DGA

alstria office REIT-AG: Übertragungsverlangen des Mehrheitsaktionärs für Aktien der Minderheitsaktionäre, Änderung Investorenvereinbarung, Verlust REIT-Status zum Jahresende 2024 EQS-Ad-hoc: alstria office REIT-AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out / Vereinbarung alstria office REIT-AG: Übertragungsverlangen des Mehrheitsaktionärs für Aktien der Minderheitsaktionäre, Änderung Investorenvereinbarung, Verlust REIT-Status zum Jahresende 2024 18.09.2024 / 19:11 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

18.09.2024 - 19:11:56

EQS-Adhoc: alstria office REIT-AG: Übertragungsverlangen des Mehrheitsaktionärs für Aktien der Minderheitsaktionäre, Änderung Investorenvereinbarung, Verlust REIT-Status zum Jahresende 2024 (deutsch)

alstria office REIT-AG: Übertragungsverlangen des Mehrheitsaktionärs für Aktien der Minderheitsaktionäre, Änderung Investorenvereinbarung, Verlust REIT-Status zum Jahresende 2024

EQS-Ad-hoc: alstria office REIT-AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Vereinbarung
alstria office REIT-AG: Übertragungsverlangen des Mehrheitsaktionärs für
Aktien der Minderheitsaktionäre, Änderung Investorenvereinbarung, Verlust
REIT-Status zum Jahresende 2024

18.09.2024 / 19:11 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

  * Übertragungsverlangen des Mehrheitsaktionärs hinsichtlich der Aktien der
    Minderheitsaktionäre der alstria office REIT-AG;

  * alstria office REIT-AG schließt mit Mehrheitsaktionär eine
    Änderungsvereinbarung zur Investorenvereinbarung ab;

  * Verlust des REIT-Status zum Jahresende 2024

Hamburg, 18. September 2024 - Die alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN:
DE000A0LD2U1) ("alstria" oder die "Gesellschaft") gibt bekannt, dass der
Vorstand von alstria heute ein Übertragungsverlangen der BPG Holdings
Bermuda Limited, einer Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation (der
"Mehrheitsaktionär"),
gemäß §§ 327a ff. AktG erhalten hat. Danach soll die Hauptversammlung der
alstria die Übertragung der Aktien aller anderen Aktionäre auf die BPG
Holdings Bermuda Limited oder einer ihrer Tochtergesellschaften gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (aktienrechtlicher
Squeeze Out). Die Höhe der Barabfindung wird, sobald diese festgelegt ist,
mit einem konkretisierten Verlangen mitgeteilt und gesondert veröffentlicht.
Im Anschluss kann die Hauptversammlung, die den Übertragungsbeschluss fassen
soll, einberufen werden. Diese findet voraussichtlich im ersten Quartal 2025
statt. Der aktienrechtliche Squeeze Out wird erst mit dem zustimmenden
Hauptversammlungsbeschluss und Eintragung im Handelsregister wirksam.

Der Mehrheitsaktionär hält unmittelbar keine Aktien an der alstria. Durch
Zurechnung von Aktien, die von anderen Aktionären gehalten werden, beläuft
sich die rechnerische Gesamtbeteiligung des Mehrheitsaktionärs auf insgesamt
95,37 %.

Darüber hinaus gibt die Gesellschaft bekannt, dass sie heute mit den von dem
Mehrheitsaktionär kontrollierten Gesellschaften Alexandrite Lake Lux
Holdings S.à r.l. und BSREP IV Alexandrite Pooling L.P. (Bermuda) eine
Änderungsvereinbarung (die "Änderungsvereinbarung") zu der im Rahmen des
freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots im November 2021 unterzeichneten
Investorenvereinbarung (die "Investorenvereinbarung") abgeschlossen hat. Die
Änderungsvereinbarung ermöglicht es dem Mehrheitsaktionär bzw. einer seiner
Tochtergesellschaften, einen Squeeze Out bereits vor dem Ende der Laufzeit
der Investorenvereinbarung im Februar 2025 einzuleiten. Im Gegenzug
verpflichten sich Alexandrite Lake Lux Holdings S.à r.l. und BSREP IV
Alexandrite Pooling L.P., die Gesellschaft von möglichen negativen
finanziellen Auswirkungen durch Entschädigungszahlungen freizustellen, die
sich aus der Verpflichtung der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung
der Gesellschaft zur Entschädigung der Minderheitsaktionäre im Falle der
Beendigung der Steuerbefreiung bei Verlust des REIT-Status der Gesellschaft
ergeben können.

Vor dem Hintergrund des aktienrechtlichen Squeeze Outs, wird alstria die
Anforderungen des Gesetzes über deutsche Immobilienaktiengesellschaften mit
börsennotierten Anteilen (REITG) nicht mehr erfüllen und wird daher
voraussichtlich ihren Status als REIT-Aktiengesellschaft am 31. Dezember
2024 verlieren, da durch den Squeeze Out jede alternative Möglichkeit zur
Wiederherstellung der für eine REIT-Aktiengesellschaft erforderlichen
Streuung der Aktien von mindestens 15 % im Streubesitz (§§ 11 Abs. 1, 18
Abs. 3 REIT-G) ausgeschlossen wird.

Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Beendigung der Steuerbefreiung weniger als
3 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten, haben gemäß § 20 der Satzung
der Gesellschaft Anspruch auf eine Entschädigung. Die Entschädigung
entspricht dem - etwaigen - Ausschüttungsnachteil, der - unter
Berücksichtigung der Steuervorteile der Aktionäre auf pauschaler Basis -
durch die Beendigung der Steuerbefreiung gemäß § 18 Abs. 3 REITG entsteht,
und wird verbindlich für die Aktionäre bestimmt durch einen auf Antrag der
Gesellschaft durch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
(IDW) zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer. Auf Antrag des Vorstands hat das
IDW einen Wirtschaftsprüfer für das Prüfungsverfahren bestimmt.

Die wichtigste finanzielle Auswirkung des Verlusts des REIT-Status ist die
Buchung einer nicht zahlungswirksamen latenten Steuerverbindlichkeit in der
Bilanz der Gesellschaft zum nächsten Bilanzstichtag. Dies wird zu einem
entsprechenden nicht zahlungswirksamen Verlust in der Gewinn- und
Verlustrechnung der Gesellschaft führen. Auf Grundlage der Gesellschaft
aktuell vorliegenden Informationen, ist zu erwarten, dass der Wert zwischen
mindestens EUR 150 Mio. (unter der Annahme, dass eine Entlastung von der
Gewerbesteuer erfolgt) und maximal EUR 400 Mio. (unter der Annahme, dass
keine Entlastung von der Gewerbesteuer erfolgt) liegen wird. Der endgültige
Wert der latenten Steuerverbindlichkeit für das Geschäftsjahr 2024 wird erst
nach der Vermögensbewertung des Immobilienportfolios der alstria zum
Bilanzstichtag genau bekannt sein

Weitere Informationen zu den finanziellen Auswirkungen durch den Verlust des
REIT-Status sind zu finden in alstria's Halbjahresfinanzbericht unter den
Angaben zu Eventualverbindlichkeiten (Seite 24 des Halbjahresfinanzberichts
zum 30. Juni 2024, zu finden unter https://alstria.de/investoren/#berichte).

Kontakt:

Ralf Dibbern
Head of Finance, Controlling & Reporting
Steinstr. 7
20095 Hamburg
+49 (0) 40 226 341-329
rdibbern@alstria.de

Weitere Informationen:
www.alstria.de
www.beehive.work
www.linkedin.com/company/alstria-office-reit-ag

Über alstria

Die alstria office REIT-AG ist der führende Immobilienmanager in Deutschland
und konzentriert sich ausschließlich auf deutsche Büroimmobilien in
ausgewählten Märkten. Unsere Strategie basiert auf dem Besitz und dem
aktiven Management unserer Immobilien über ihren gesamten Lebenszyklus. Wir
verfügen über eine tiefe Kenntnis unserer Märkte und bieten unseren Mietern
einen umfassenden Service. alstria strebt die Schaffung langfristig
nachhaltiger Werte an, nutzt aber auch Ineffizienzen in den Märkten zur
Erzielung kurzfristiger Arbitragegewinne.

Disclaimer:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung
zum Kauf von Wertpapieren dar. Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete
Aussagen enthält, welche das Geschäft, die finanzielle Situation und die
Ergebnisse aus der operativen Tätigkeit der alstria office REIT-AG (alstria)
betreffen, basieren diese Aussagen auf momentanen Erwartungen und Annahmen
des Vorstands von alstria. Diese Erwartungen und Annahmen unterliegen jedoch
einer Anzahl an Risiken und Unsicherheiten, welche zu wesentlichen
Abweichungen der tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens von den in den
zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Annahmen führen können. Neben
weiteren, hier nicht aufgeführten Faktoren können sich Abweichungen aus
Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der
Wettbewerbssituation, vor allem in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten von
alstria ergeben. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte sowie die
Veränderungen nationaler und internationaler Vorschriften, insbesondere
hinsichtlich steuerlicher und die Rechnungslegung betreffende Vorschriften,
können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen
können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen.
alstria übernimmt keine Verpflichtung, die hier enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu revidieren oder zu aktualisieren,
sollten nach diesem Datum entsprechende Umstände eintreten oder andere
unvorhergesehene Vorfälle auftreten.

alstria übernimmt keine Verpflichtung, Überarbeitungen oder Aktualisierungen
dieser zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Ereignisse oder
Umstände nach dem Veröffentlichungsdatum dieses Dokuments oder das Eintreten
unvorhergesehener Ereignisse widerzuspiegeln.


Ende der Insiderinformation

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18.09.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    alstria office REIT-AG
                   Steinstraße 7
                   20095 Hamburg
                   Deutschland
   Telefon:        040-226 341 300
   Fax:            040-226 341 310
   E-Mail:         info@alstria.de
   Internet:       http://www.alstria.de
   ISIN:           DE000A0LD2U1
   WKN:            A0LD2U
   Indizes:        EPRA, German REIT Index
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange; London, Börse
                   Luxemburg, SIX, Wiener Börse
   EQS News ID:    1990939



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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1990939 18.09.2024 CET/CEST

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