EQS-HV: PALFINGER AG: Bekanntmachung Einberufung zur Hauptversammlung
12.03.2024 - 08:01:39 | dgap.de| Palfinger AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung PALFINGER AG: Bekanntmachung Einberufung zur Hauptversammlung 12.03.2024 / 08:01 CET/CEST Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. PALFINGER AG Bergheim, FN 33393 h ISIN AT0000758305 („Gesellschaft“) Einberufung der 36. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionär:innen ein zur 36. ordentlichen Hauptversammlung der PALFINGER AG am Mittwoch, den 10. April 2024, um 11:00 Uhr, Wiener Zeit, am Standort von PALFINGER in 5020 Salzburg, Franz-Wolfram-Scherer-Straße 24, einer inländischen Zweigniederlassung und Betriebsstätte der PALFINGER AG und weiterer inländischer Konzerngesellschaften. I. TAGESORDNUNG Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 Beschlussfassung über den Vergütungsbericht Beschlussfassung über die (geänderte) Vergütungspolitik Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Punkt 23. „Fernteilnahme und Fernabstimmung, Übertragung und Aufzeichnung der Hauptversammlung, virtuelle Hauptversammlung“ II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens ab 20. März 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.ag zugänglich: Geschäftsbericht 2023, darin enthalten Konzernabschluss mit Konzernlagebericht und Corporate-Governance-Bericht, Jahresfinanzbericht, darin enthalten Jahresabschluss mit Lagebericht, Vorschlag für Gewinnverwendung, Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG, Beschlussvorschläge des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats inkl. Vergütungs- bericht und Vergütungspolitik, Formular für die Erteilung einer Vollmacht, Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an unabhängigen Stimmrechtsvertreter (IVA), Formular für den Widerruf einer Vollmacht, vollständiger Text dieser Einberufung. TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionär:innenrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 31. März 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 5. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß Punkt 18 Abs 2 genügen lässt Per E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen bitte im Format PDF) Per Telefax +43 1 8900 500 - 50 (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder Boten PALFINGER AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000758305 im Text angeben) Die Aktionär:innen werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einemMitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedsstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): Angaben über den:die Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben über den:die Aktionär:in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des:der Aktionär:in; ISIN AT0000758305 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 31. März 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Identitätsnachweis Die Aktionär:innen und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereitzuhalten. Wenn Sie als Bevollmächtigte:r zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen. Die PALFINGER AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:EINER VERTRETER:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder:Jede Aktionär:in, der:die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht, einen:eine Vertreter:in zu bestellen, der:die im Namen des:der Aktionär:in an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der:die Aktionär:in hat, den:die er:sie vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an: Per Post oder Boten PALFINGER AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at (Vollmachten bitte im Format PDF) Per Telefax +43 1 8900 500 - 50 Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000758305 im Text angeben) Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Die Vollmachten müssen spätestens bis 9. April 2024, 16:00 Uhr, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind spätestens am 20. März 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.ag unter den Menüpunkten „Investoren“ und „Hauptversammlung“ abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionär:innen zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular. Hat der:die Aktionär:in seinem:ihrem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Aktionär:innen können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Wir bitten um Verständnis, dass aus organisatorischen Gründen pro Depotbestätigung maximal zwei Personen (ein:eine Aktionär:in und ein:eine Bevollmächtigte:r oder anstelle des:der Aktionär:in zwei Bevollmächtigte) zugelassen werden können. Unabhängiger Stimmrechtsvertreter Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionär:innen an, ihr Stimmrecht durch einen unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter – den Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, office@iva.or.at, Tel.: +43 1 87 63 343/30 – ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für Anleger wird Herr Dr. Michael Knap (michael.knap@iva.or.at) bei der Hauptversammlung diese Aktionär:innen vertreten. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der PALFINGER AG getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der:die Aktionär:in zu tragen. Für die Erteilung einer Vollmacht an den IVA kann das spezielle auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.ag spätestens ab dem 20. März 2024 zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss zeitgerecht ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
www.westbahn.at Bitte beachten Sie, dass Gäste nur nach vorheriger Zustimmung durch die Gesellschaft zur Hauptversammlung zugelassen werden können. Für Informationen zum barrierefreien Zugang zur Hauptversammlung wenden Sie sich bitte per mail an: events@palfinger.com. Bergheim bei Salzburg, im März 2024 Der Vorstand 12.03.2024 CET/CEST |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Palfinger AG |
| Lamprechtshausener Bundesstraße 8 | |
| 5020 Salzburg | |
| Österreich | |
| Telefon: | +43 (0)662/2281-81101 |
| Fax: | +43 (0)662/2281-81070 |
| E-Mail: | ir@palfinger.com |
| Internet: | www.palfinger.ag |
| ISIN: | AT0000758305 |
| Börsen: | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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