Basler Aktiengesellschaft, DE0005102008

EQS-HV: Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

22.04.2026 - 15:00:24 | dgap.de

Basler Aktiengesellschaft / DE0005102008

Basler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2026 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

22.04.2026 / 15:00 CET/CEST
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Basler Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN: DE0005102008\WKN: 510 200 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre (m/w/d) zu der am Montag, dem 1. Juni 2026, um 13.30 Uhr (MESZ) (= 11:30 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)) in der Handelskammer Hamburg, im Forum, 1. Stock, Adolphsplatz 1 in 20457 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Basler Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2025, der Lageberichte zum 31. Dezember 2025 für die Basler Aktiengesellschaft und den Basler-Konzern, des Berichts des Vorstands mit den erläuternden Angaben nach §§ 289a, 315a HGB für das Geschäftsjahr 2025, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Diese Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.baslerweb.com/de-de/investoren/hauptversammlung/ zugänglich. Sie werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein, in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen und in der Hauptversammlung näher erläutert werden. Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 und den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2025 am 30.03.2026 gemäß §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses oder des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Basler Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 47.734.264,43 wie folgt zu verwenden:
 
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,11 je
dividendenberechtigter Stückaktie

=

EUR

3.383.328,30
Einstellung in die Gewinnrücklage = EUR 0,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung = EUR 44.350.936,13
Bilanzgewinn = EUR 47.734.264,43
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2025 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026, des Prüfers für die prüferische Durchsicht sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 2026 sowie des Geschäftsjahres 2027 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 sowie des Prüfers für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2026
Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:
5.1 Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 der Basler Aktiengesellschaft bestellt.
5.2 Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten (Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte) der Basler Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2026 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten der Basler Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2027, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2027 erstellt werden, bestellt.
5.3 Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird mit Wirkung zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive in deutsches Recht („CSRD-Umsetzungsgesetz“) zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung i.S.d. Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 für das Geschäftsjahr 2026 der Basler Aktiengesellschaft bestellt. Die Bestellung zum Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch die Hauptversammlung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, welche noch in nationales Recht umzusetzen ist, und nur für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber eine ausdrückliche Wahl dieses Prüfers durch die Hauptversammlung verlangt.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 („EU-Abschlussprüferverordnung“) erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags eine Erklärung der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
6. Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft setzt sich gemäß den Regelungen der §§ 95 Satz 3, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 1 Absatz 1 Nr. 1 S. 1 und § 4 Absatz 1 DrittelbG aus vier von den Anteilseignervertretern ohne Bindung an Wahlvorschläge zu wählenden Mitgliedern und zwei von den Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitgliedes Prof. Dr. Mirja Steinkamp endet turnusgemäß mit Ablauf der Hauptversammlung vom 1. Juni 2026. Aus diesem Grund ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes der Anteilseignervertreter erforderlich. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten konkreten Ziele, des für das Gesamtgremium entwickelten Kompetenzprofils und Diversitätskonzept vor, zu beschließen: Als Vertreter der Anteilseigner wird mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung vom 1. Juni 2026 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2030 beschließt,
  Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp, Hamburg, Aufsichtsrätin, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin.
Hauptberufliche Aufsichtsrätin
in den Aufsichtsrat gewählt. Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp hält folgende weitere Aufsichtsratsmandate:
 
1. Aufsichtsrätin bei Hochtief AG (M-Dax)
2. Aufsichtsrätin bei SüssMicro Tec SE (S-Dax)
3. Aufsichtsrätin bei BarthHaas GmbH & Co. KG
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler Aktiengesellschaft Prof. Dr. Mirja Steinkamp steht außer in ihrer zukünftigen Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats, in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen können. Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp hält augenblicklich 16.000 Stück Basler-Aktien. Der Aufsichtsrat sieht Mirja Steinkamp als unabhängig im Sinne von Empfehlung. C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex an. Im Falle der Wahl von Mirja Steinkamp und der Ergänzungswahl von Norbert Ley (siehe Punkt 7 der Tagesordnung) in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören diesem mit den Aufsichtsratsmitgliedern Lennart Schulenburg und Mirja Steinkamp zwei im Sinne der Empfehlung C.9 Satz 2 Deutscher Corporate Governance Kodex unabhängige und damit eine nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder an. Zeitaufwand Der Aufsichtsrat hat sich bei Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. Ergänzende Informationen zu Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp (Lebenslauf im Sinne C.14 Deutscher Corporate Governance Kodex) Prof. Dr. Mirja Steinkamp, Jahrgang 1970, promovierte 1997 an der Universität Göttingen und arbeitete anschließend als Prüfungsleiterin bei der internationalen Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Sie wurde 2002 zur Steuerberaterin bestellt und legte 2004 das Wirtschaftsprüferexamen erfolgreich ab. Mirja Steinkamp war anschließend 13,5 Jahre lang als Prokuristin und Führungskraft bei der Neumann Gruppe GmbH, einem weltweit agierenden Handelsunternehmen, tätig. Sie verantwortete dort das Konzernrechnungswesen (weltweiter Konzernabschluss nach IFRS) und das Rechnungswesen der Hamburger Gruppengesellschaft (HGB, IFRS). Zwischen April 2017 und Ende 2022 war sie als Fachhochschullehrerin für Wirtschaftsprüfung und Unternehmensrechnung bei der NORDAKADEMIE tätig. Seit dem Jahr 2017 ist Prof. Dr. Mirja Steinkamp selbständig im Bereich Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und betriebswirtschaftliche Beratung. Seit dem Jahr 2022 ist sie als Dozentin bei der Inferfin Forum GmbH für den Lehrgangsbereich „Qualifizierter Aufsichtsrat und Fachaufsichtsrat im Prüfungsausschuss/Financial Expert“ tätig sowie seit dem Jahr 2023 als Fachhochschullehrerin an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Hamburg als Professorin für Wirtschaftsprüfung und Unternehmensführung. Als Wirtschaftsprüferin und ehemalige Leiterin des (Konzern-)Rechnungswesens eines weltweit agierenden Handelsunternehmens verfügt Mirja Steinkamp über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung / Abschlussprüfung im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG. Weitere Informationen zu Prof. Dr. Mirja Steinkamp stehen unter dem Link https://www.baslerweb.com/de-de/investoren/hauptversammlung/ bereit.
7. Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft setzt sich gemäß den Regelungen der §§95 Satz 3, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m § 1 Nr. 1 S1 und § 4 Absatz 1 DrittelbG aus vier von den Anteilseignervertretern ohne Bindung an Wahlvorschläge zu wählenden Mitgliedern und zwei von den Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Anteilseignervertreter Horst W. Garbrecht hat dem Aufsichtsrat mit Schreiben vom 28.01.2026 erklärt, sein Amt mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung vom 1. Juni 2026 niederzulegen. Aus diesem Grund ist die Ergänzungswahl eines Aufsichtsratsmitglieds der Anteilseignervertreter erforderlich. Die Ergänzungswahl erfolgt nach § 10 Abs. (2) S. 4 der Satzung der Gesellschaft für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, sofern die Hauptversammlung nichts Abweichendes bestimmt. Die Kandidatur von Herrn Dr. Dietmar Ley erfolgt gem. § 100 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AktG auf Vorschlag der Aktionärin Norbert Basler Holding GmbH, Ahrensburg, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Gesellschaft hält. Der Aufsichtsrat schließt sich diesem Wahlvorschlag an und schlägt auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten konkreten Ziele, des für das Gesamtgremium entwickelten Kompetenzprofils und Diversitätskonzepts der Hauptversammlung vor, zu beschließen: Als Vertreter der Anteilseigner wird mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung vom 1. Juni 2026 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2030 beschließt, Herr Dr. Dietmar Ley, Ahrensburg, selbständiger Berater, in den Aufsichtsrat gewählt. Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Herr Dr. Dietmar Ley hält folgende weitere Aufsichtsratsmandate:
 
1. Aufsichtsrat bei Elexis AG
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler Aktiengesellschaft Hr. Dr. Dietmar Ley steht außer in seiner zukünftigen Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats, in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen können. Herr Dr. Dietmar Ley hält augenblicklich 1.195.585 Stück Basler-Aktien. Herr Dr. Dietmar Ley war bis zum Ende des Geschäftsjahres 2025 Vorstandsvorsitzender der Basler Aktiengesellschaft. Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrates erfolgt auf Antrag der Norbert Basler Holding GmbH, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Basler Aktiengesellschaft hält. Der Aufsichtsrat schließt sich diesem Wahlvorschlag an. Unabhängigkeit Die Empfehlung C.11 Deutscher Corporate Governance Kodex, wonach dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören sollen, wird im Falle einer Wahl von Herrn Dietmar Ley eingehalten. Im Falle einer Wahl von Frau Prof. Mirja Steinkamp und Herrn Dr. Dietmar Ley in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören dem Aufsichtsrat mit den Mitgliedern Lennart Schulenburg und Mirja Steinkamp zwei im Sinne der Empfehlung C.9 Satz 2 Deutscher Corporate Governance Kodex unabhängige und damit eine nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder an. Zeitaufwand Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Dr. Dietmar Ley versichert, dass er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. Ergänzende Informationen zu Herrn Dr. Dietmar Ley (Lebenslauf im Sinne der Empfehlung C.14 Deutscher Corporate Governance Kodex) Dr. Dietmar Ley, Jahrgang 1963, studierte allgemeine Elektrotechnik an der Universität Siegen. Er arbeitete anschließend als freier Mitarbeiter im Bereich Software- und Hardware-Entwicklung bei der Philips GmbH, der Siemens AG sowie der Alcatel AG, bevor er zwischen 1989 und 1993 im Bereich Computer Vision & 3D-Lasermeßtechnik am Zentrum für Sensorsysteme der Universität Siegen promovierte. Er trat 1993 nach seiner Promotion im Bereich Computer Vision bei Basler ein und wurde 1996 in die Geschäftsführung berufen. Zwischen Februar 2000 und Ende 2025 war Dietmar Ley Vorstandsvorsitzender der Basler AG. In dieser Position zeichnete er sich verantwortlich für die Bereiche Forschung und Entwicklung, das Produktgeschäft sowie Personal und Organisationsentwicklung. Dr. Dietmar Ley engagiert sich auch außerhalb des Unternehmens für die Belange der Vision Technology-Branche: Von 2003 bis 2018 war er Mitglied des Vorstands der Fachabteilung Machine Vision im Fachverband Robotik + Automation im VDMA (Verband Deutscher Maschinen - und Anlagenbau). Von 2018 bis Februar 2025 war er Mitglied im Vorstand des Fachverbands Robotik & Automation des VDMA, dessen Vorsitz er 2024 übernahm. Herr Dr. Dietmar Ley bekleidet augenblicklich den Vorstandsvorsitz des Forums Security & Defense im VDMA. Seit dem 27.03.2026 gehört Herr Dr. Ley dem Aufsichtsrat der Elexis AG als ordentliches Mitglied an. Weitere Informationen zu Herrn Dr. Dietmar Ley stehen unter dem Link https://www.baslerweb.com/de-de/investoren/hauptversammlung/ bereit.
8. Beschlussfassung über die Billigung des geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2025
Gemäß § 162 AktG ist von Vorstand und Aufsichtsrat jährlich ein Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer der Basler Aktiengesellschaft daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden, und mit einem Prüfungsvermerk versehen. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 mit dem Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.baslerweb.com/de-de/investoren/hauptversammlung/ zugänglich. Ferner wird der Vergütungsbericht dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 zu billigen.
9. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
In der turnusmäßigen Abstimmung über das Vergütungssystem auf der Hauptersammlung 2025 der Gesellschaft wurden nur marginale Anpassungen vorgenommen. Vor dem Hintergrund der ständigen Überprüfung der Angemessenheit des Vorstandsvergütungssystems und mit Rücksicht auf die zuletzt eingetretenen personellen Veränderungen im Vorstand hat sich der Aufsichtsrat entschlossen, das geltende Vergütungssystem des Vorstands einer eingehenden Überprüfung und Überarbeitung zu unterziehen. Gemäß § 120a Abs 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft bei wesentlichen Änderungen, mindestens aber alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Systems für die Vergütung der Vorstandsmitglieder zu beschließen. Das vom Aufsichtsrat beschlossene System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder, das auf alle Vorstandsmitglieder der Basler Aktiengesellschaft ab dem 1. Januar 2027 Anwendung findet, ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.baslerweb.com/de-de/investoren/hauptversammlung/ zugänglich. Ferner wird es dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: Das vom Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2027 beschlossene System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder (Stand 16.03.2025) wird gebilligt.
10. Beschlussfassung über die Bestätigung/Festsetzung einer Inflationsausgleichsprämie für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025/2026
Die Mitarbeitenden der Basler Aktiengesellschaft haben entsprechend der aktuell geltenden Betriebsvereinbarung Gehaltsstruktur Anspruch auf einen jährlichen Inflationsausgleich, der zum 1. Januar 2025 hätte erfolgen müssen, jedoch auf den 1. Januar 2026 verschoben wurde. Zum 1. Januar 2026 hätte die um die Inflationsausgleichsprämie erhöhte Vergütung um einen Betrag in Höhe von 2,2 % angehoben werden müssen. Um dem Zinseszins Rechnung zu tragen und administrative Erleichterung zu schaffen, wurde mit dem Betriebsrat vereinbart, die Erhöhung in einer Summe durchzuführen und dann nicht um 2,6 % + 2,2 % = 4,8 % zu erhöhen, sondern um insgesamt 4,85 %. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: In Ergänzung der mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2025 zu Punkt 9.2 der Tagesordnung beschlossenen Aufsichtsratsvergütung erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2026 der Gesellschaft eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 4,85 % bezogen auf ihre jeweilige Gesamtvergütung, bestehend aus der Tätigkeitsvergütung als Mitglied des Aufsichtsrats, als Mitglied eines oder mehrerer Ausschüsse und etwaigen Vorsitzendentätigkeiten.
II. Vorlagen an die Aktionäre
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre im Internet unter https://www.baslerweb.com/de-de/investoren/hauptversammlung/ zugänglich:
die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen;
die ergänzenden Informationen zu Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp zur Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6;
die ergänzenden Informationen zu Herrn Dr. Dietmar Ley zur Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7;
der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 der Basler Aktiengesellschaft sowie der Vermerk des Abschlussprüfers über dessen Prüfung zu Tagesordnungspunkt 8;
das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 9.
Die vorgenannten Unterlagen sind dort auch während der Hauptversammlung zugänglich und werden in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
III. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger Euro 31.500.000,00 und ist eingeteilt in 31.500.000 auf den Inhaber ausgestellte Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger beträgt damit 31.500.000. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger 742.470 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Es gibt keine unterschiedlichen Gattungen von Aktien.
IV. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sowie der weiteren Aktionärsrechte sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes bis spätestens 25. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, bei der nachstehend bezeichneten Stelle in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 10. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, (sogenannter Nachweisstichtag) zu beziehen. Dieser Nachweis ist in Textform in deutscher oder in englischer Sprache zu erbringen und muss der Gesellschaft unter folgender Anmeldeadresse bis zum Ablauf des 25. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, zugehen: Basler Aktiengesellschaft
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
E-Mail: hv@ubj.de Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Dabei richten sich die Berechtigung zur Teilnahme und der Stimmrechtsumfang ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben für das gesetzliche Teilnahme- und Stimmrecht des Veräußerers keine Bedeutung. Ebenso führt ein zusätzlicher Erwerb von Aktien der Gesellschaft nach dem Nachweisstichtag zu keinen Veränderungen bezüglich des Teilnahme- und Stimmrechts. Wer zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzt und erst danach Aktionär wird, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er lässt sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl Aktionäre können ihre Stimmen auch ohne Teilnahme an der Hauptversammlung schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation per E-Mail durch Briefwahl abgeben. Hierzu kann das auf der Eintrittskarte abgedruckte Formular verwandt werden. Dieses steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.baslerweb.com/de-de/investoren/hauptversammlung/ zum Download bereit und kann auch direkt bei der Gesellschaft abgefordert werden. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter den vorstehend genannten Voraussetzungen ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis der Aktionärseigenschaft erbracht haben. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens 30. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft unter der nachfolgend angegebenen Adresse eingegangen sein: Basler Aktiengesellschaft
Investor Relations
An der Strusbek 60 - 62
D-22926 Ahrensburg
E-Mail: hv2026@baslerweb.com Weitere Hinweise zur Briefwahl befinden sich auf dem Formular zur Ausübung der Stimmrechte im Wege der Briefwahl. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten in der Hauptversammlung Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Vereinigung von Aktionären, andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen, einer Person ihrer Wahl oder durch weisungsgebundene von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erteilung kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder elektronisch per E-Mail an die folgende Adresse erfolgen: Basler Aktiengesellschaft
Investor Relations
An der Strusbek 60 - 62
D-22926 Ahrensburg
E-Mail: hv2026@baslerweb.com Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Ein Vollmachtsformular wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Dieses Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.baslerweb.com/de-de/investoren/hauptversammlung/ zum Herunterladen bereit. Für die Bevollmächtigung (insbesondere die Form der Erteilung, ihr Widerruf und der Nachweis von Vollmachten) von Intermediären, Stimmrechtsberatern, Aktionärsvereinigungen oder anderen von § 135 AktG erfassten Instituten oder Personen gelten die Bestimmungen des § 135 AktG. Hier können von den vorstehenden Ausführungen abweichende Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung Wir bieten unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, müssen sich ebenfalls gemäß den vorstehend genannten Bedingungen ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis der Aktionärseigenschaft erbracht haben. Ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter darf nur gemäß einer ihm vom Aktionär zu dem jeweiligen Tagesordnungspunkt erteilten Weisung abstimmen; bei nicht eindeutiger Weisung muss sich ein von der Gesellschaft benannter Stimmrechtsvertreter zu dem betroffenen Tagesordnungspunkt enthalten. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Aktionäre, die Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft erteilen möchten, werden aus organisatorischen Gründen gebeten, diese bis spätestens 30. Mai 2026, 24:00 Uhr (MESZ), (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die nachfolgende Adresse oder E-Mailadresse zu übermitteln: Basler Aktiengesellschaft
Investor Relations
An der Strusbek 60 - 62
D-22926 Ahrensburg
E-Mail: hv2026@baslerweb.com Alternativ ist eine Übergabe an den Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung möglich. Zudem bieten wir ordnungsgemäß angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung weisungsgebunden mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen, erteilte Weisungen zu ändern oder erteilte Vollmachten zu widerrufen. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung wird den zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Personen zugesandt. Zudem steht ein Formular unter der Internetadresse https://www.baslerweb.com/de-de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Eine Verpflichtung zur Verwendung der von der Gesellschaft angebotenen Formulare zur Bevollmächtigung bzw. Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft besteht nicht.
V. Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von Euro 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Darüber hinaus kann die Hauptversammlung gemäß § 87 Abs. 4 AktG auf Antrag nach § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG die nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG festgelegte Maximalvergütung für die Vorstandsmitglieder herabsetzen. Das Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer Form nach § 126a BGB (d. h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand an die folgende Adresse Basler Aktiengesellschaft
Vorstand
An der Strusbek 60 - 62
D-22926 Ahrensburg oder hv2026@baslerweb.com (mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß § 126a BGB) zu richten und muss der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 AktG mindestens 30 Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also bis spätestens Freitag, den 1. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über das Verlangen halten. Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende Anwendung. Bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit ist § 70 AktG zu beachten. Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem im Internet unter https://www.baslerweb.com/de-de/investoren/hauptversammlung/ bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127AktG zur Wahl des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum Aufsichtsrat sind ausschließlich zu richten an: Basler Aktiengesellschaft
Investor Relations
An der Strusbek 60 - 62
D-22926 Ahrensburg
E-Mail: hv2026@baslerweb.com Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung und Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers oder zu den Wahlen zum Aufsichtsrat, die bis mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 17. Mai 2026, 24:00 Uhr MESZ, bei der Gesellschaft an der vorstehend genannten Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen Begründung unter der Internetadresse https://www.baslerweb.com/de-de/investoren/hauptversammlung/ veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und einer etwaigen Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Gründe gemäß § 126 Abs. 2 Nrn. 1 bis 7 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Wahlvorschläge von Aktionären braucht der Vorstand außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 AktG (Angabe von Namen, ausgeübtem Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder oder Prüfer) beziehungsweise nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG (Angaben über die Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten) enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG In der Hauptversammlung ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
VI. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG
Veröffentlichungen gemäß § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.baslerweb.com/de-de/investoren/hauptversammlung/
VII. Teilnahme von Vorstand und Aufsichtsrat
Sämtliche Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft beabsichtigen, während der gesamten Dauer an der Hauptversammlung teilzunehmen.
VIII. Hinweis
Auf die nach §§ 33 ff. WpHG bestehende Mitteilungspflicht und die in § 44 WpHG vorgesehene Rechtsfolge des Ruhens aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.
IX. Informationen zum Datenschutz gem. Art. 13, 14 DSGVO
Die Basler Aktiengesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten: Kontaktdaten (insbesondere Name, Adresse oder die E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Name, Adresse oder die E-Mail-Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten Aktionärsvertreters), Informationen über Aktien (z. B. Anzahl der Aktien, Besitzart der Aktie) und Verwaltungsdaten (z. B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Basler Aktiengesellschaft ist rechtlich verpflichtet, eine Hauptversammlung durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe von personenbezogenen Daten können Aktionäre sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Basler Aktiengesellschaft, An der Strusbek 60 - 62, D-22926 Ahrensburg, E-Mail: hv2026@baslerweb.com, Telefon: +49 (0)- 4102 463 0. Personenbezogene Daten, die Aktionäre betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Basler Aktiengesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Die Gesellschaft ist zudem unter bestimmten Umständen gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Daten weiteren Empfängern, z.B. Behörden oder Gerichten zu übermitteln. Im Zusammenhang mit etwaigen zugänglich zu machenden Tagesordnungsergänzungsanträgen, Gegenanträgen und Wahlvorschlägen werden persönliche Daten über Aktionäre veröffentlicht. Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts während der Hauptversammlung können andere Versammlungsteilnehmer Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis erfassten Daten erlangen. Die oben genannten Daten werden in der Regel drei Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht oder anonymisiert, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall im Zusammenhang mit Ansprüchen, die gegen die Basler Aktiengesellschaft oder seitens der Basler Aktiengesellschaft geltend gemacht werden (gesetzliche Verjährungsfrist von bis zu 30 Jahren), erforderlich. Aktionäre haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten und die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen sowie ein Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu langen gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“). Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an hv2026@baslerweb.com. Darüber hinaus haben die Aktionäre auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Den Datenschutzbeauftragten der Basler Aktiengesellschaft erreichen Sie unter folgender Adresse: datenschutz nord GmbH
Konsul-Smidt-Straße 88
28217 Bremen
Tel.: +49 (0) 421 69 66 32 0
office@datenschutz-nord.de  
Ahrensburg, im April 2026 Basler Aktiengesellschaft Der Vorstand


22.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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