Pflichtmitteilung, DGA

flatexDEGIRO AG: Vorstand und Aufsichtsrat beschließen erstmalig Eckpunkte einer neuen Kapitalallokationsstrategie EQS-Ad-hoc: flatexDEGIRO AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf / Dividende flatexDEGIRO AG: Vorstand und Aufsichtsrat beschließen erstmalig Eckpunkte einer neuen Kapitalallokationsstrategie 12.12.2023 / 12:02 CET / CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr.

12.12.2023 - 12:03:00

EQS-Adhoc: flatexDEGIRO AG: Vorstand und Aufsichtsrat beschließen erstmalig Eckpunkte einer neuen Kapitalallokationsstrategie (deutsch)

flatexDEGIRO AG: Vorstand und Aufsichtsrat beschließen erstmalig Eckpunkte einer neuen Kapitalallokationsstrategie

EQS-Ad-hoc: flatexDEGIRO AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf/Dividende
flatexDEGIRO AG: Vorstand und Aufsichtsrat beschließen erstmalig Eckpunkte
einer neuen Kapitalallokationsstrategie

12.12.2023 / 12:02 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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flatexDEGIRO AG: Vorstand und Aufsichtsrat beschließen erstmalig Eckpunkte
einer neuen Kapitalallokationsstrategie

Die flatexDEGIRO AG erwartet unter Anrechnung der Gewinne des Jahres 2023
eine harte Kernkapitalquote (CET1 ratio) von über 30 Prozent zu erreichen
und auch in den kommenden Jahren regulatorische Kapitalüberschüsse zu
erzielen. Auf dieser Basis haben Vorstand und Aufsichtsrat der flatexDEGIRO
AG heute erstmalig die Eckpunkte einer neuen Kapitalallokationsstrategie
beschlossen.

Vorbehaltlich der Einhaltung aller regulatorischen Kennzahlen beinhalten die
wesentlichen Eckpunkte:

  1. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen der ordentlichen
    Hauptversammlung in 2024 vorzuschlagen, die Gesellschaft zu einem auf
    fünf Jahre beschränkten Erwerb eigener Aktien von bis zu 10 Prozent des
    Grundkapitals der flatexDEGIRO AG zu ermächtigen (Paragraf 71 Absatz 1
    Nummer 8 Aktiengesetz).

  2. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen der ordentlichen
    Hauptversammlung die Zahlung einer regelmäßigen, jährlichen Dividende
    vorzuschlagen, die zu Beginn bei 4 Cent je Aktie liegen soll,
    entsprechend der gesetzlichen Mindestdividende von 4 Prozent des
    Grundkapitals.

Über die jeweilige Dividende entscheidet die Hauptversammlung. Voraussetzung
für einen Erwerb eigener Aktien ist zusätzlich die Zustimmung der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).




Kontakt:
Achim Schreck
Head of IR & Corporate Communications
flatexDEGIRO AG
Omniturm, Große Gallusstraße 16-18
D-60312 Frankfurt/Main
+49 (0) 69 450001 1700
achim.schreck@flatexdegiro.com


Ende der Insiderinformation

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12.12.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    flatexDEGIRO AG
                   Omniturm, Große Gallusstraße 16-18
                   60312 Frankfurt am Main
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0) 69 450001 0
   E-Mail:         ir@flatexdegiro.com
   Internet:       www.flatexdegiro.com
   ISIN:           DE000FTG1111
   WKN:            FTG111
   Indizes:        SDAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt
                   (Prime Standard), Hamburg, München, Stuttgart,
                   Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1795231



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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1795231 12.12.2023 CET/CEST

@ dpa.de

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