Vorfälligkeitsentschädigung, Widerruf

So holen Sie sich ihre Vorfälligkeitsentschädigung wieder zurück

Haben Sie in der Vergangenheit eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, um aus einem Kredit auszusteigen? Mit dem nachträglichen Widerruf des Kredits können Sie sich dieses Geld zurückholen.

Wenn vom sogenannten Widerrufsjoker die Rede ist, dann ist meistens damit gemeint, dass Kreditnehmer aus einem laufenden teuren Kredit in ein deutlich günstigeres Darlehen umschulden und damit einige Hundert Euro pro Monat sparen.

Es gibt aber noch einen anderen, genauso interessanten Aspekt: Wenn Sie in den vergangenen Jahren vorzeitig aus einem Kreditvertrag ausgestiegen sind und dabei eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt haben, dann können Sie sich das Geld von Ihrer Bank zurückholen.

Und das geht so: Angenommen, Sie haben 2008 eine Finanzierung für den Kauf einer eigenen Wohnung abgeschlossen. Dann haben Sie für eine zehnjährige Zinsbindung wahrscheinlich – über den Daumen gepeilt – einen Zinssatz von fünf Prozent vereinbart. Im Jahr 2013 haben Sie eine überraschende Erbschaft gemacht und sind zu dem Schluss gekommen, dass es das Beste ist, das Geld für die vorzeitige Tilgung des Kredits zu verwenden anstatt zu Nullzinsen irgendwo aufs Sparbuch zu legen. Soweit ganz clever gedacht. Allerdings hat Sie Ihre Bank dann vermutlich erst gehen lassen, nachdem Sie einen ordentlich Teil der Erbschaft in die Vorfälligkeitsentschädigung gesteckt haben – auf Nimmerwiedersehen.

Doch genau dieses Geld können Sie sich jetzt zurückholen, wenn der Kreditvertrag eine falsche Widerrufsklausel hat. Das ist gar nicht so selten, denn mehr als zwei Drittel aller Verträge aus dieser Zeit sind fehlerhaft. Lassen Sie das einfach kostenlos und unverbindlich auf der Website der IG Widerruf (www.widerruf.info/kostenlose-pruefung) prüfen.

Besonders gute Chance haben Sie, wenn der Kredit zwischen November 2002 und Mitte 2010 abgeschlossen wurde und die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung noch nicht länger als drei Jahre zurück liegt. Falls das nicht der Fall ist, kann eine Prüfung dennoch aussichtsreich sein, auch wenn sich die Chancen dann reduzieren.  

Nun gibt es aber auch konfliktscheue Mitmenschen, die Kosten und juristische Auseinandersetzung scheuen, selbst wenn sie gute Chancen auf eine ordentliche Rückzahlung durch die Bank hätten. Aber auch denen kann geholfen werden. Denn es gibt spezialisierte Anbieter, die das Anrecht auf die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufkaufen. Das heißt dann für sie: Keine Kosten, keine Risiko – dafür erhalten Sie aber auch nur einen Teil des gezahlten Geldes zurück. Auch hier vermitteln wir bei der IG Widerruf den Kontakt zu den entsprechenden Anbietern.

Welche Variante für Sie günstiger ist, sollten Sie anhand Ihres persönlichen Risikoprofils entscheiden. Klar ist nur: Nichtstun ist die schlechteste Alternative.

@ ad-hoc-news.de | 07.11.14 10:00 Uhr