Schrottimmobilie, Immobilie

So erkennen Sie eine Schrottimmobilie

In den vergangenen Jahren sind privaten Anlegern in großer Zahl sogenannte Schrottimmobilien verkauft worden. Hier sagen wir Ihnen, wie Sie solche überteuerten Immobilien erkennen und wie Sie die Verluste aus einem solchen Geschäft wieder wettmachen können.

In den vergangenen Jahren sind privaten Anlegern in großer Zahl sogenannte Schrottimmobilien verkauft worden. Hier sagen wir Ihnen, wie Sie solche überteuerten Immobilien erkennen und wie Sie die Verluste aus einem solchen Geschäft wieder wettmachen können.

Von Schrottimmobilien spricht man dann, wenn gut geschulte Verkäufer arglosen Privatleuten überteuerte Immobilien verkaufen. In der Regel handelt es sich um einzelne Wohnungen in Wohnblocks mit 40, 60 oder 100 Einheiten. Schrottimmobilien bedeutet nicht, dass diese Immobilien tatsächlich Schrott in dem Sinne sind, dass sie nicht bewohnbar wären. In der Regel sind diese Wohnungen sogar vermietet, so dass der Käufer zum Vermieter wird. Allerdings machen sich die Verkäufer häufig das fehlende Wissen des Käufers über die Immobilienpreise am jeweiligen Standort zunutze und verkaufen die Wohnungen weit über dem Marktpreis – häufig nachdem oberflächliche Renovierungen vorgenommen wurden, so dass die Häuser zumindest von außen einen passablen Eindruck machen.

Die Interessengemeinschaft Widerruf unterstützt Sie dabei, solche Investments zu erkennen und zumindest einen Teil der Verluste wettzumachen. Mehr dazu gleich.

Zunächst wollen wir uns einmal anschauen, woran Sie erkennen können, ob Sie in eine solche Schrottimmobilie investiert haben. Denn dafür gibt es mehrere Warnzeichen, von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zur Entwicklung nach dem Kauf.

 

  1. In der Regel geht die Initiative zum Kauf einer Schrottimmobilie nicht vom Käufer aus. Statt dessen sind es zumeist die Verkäufer, die die Wohnungen aktiv anbieten. Dies passiert häufig durch ungebetene Telefonanrufe (auch wenn diese mittlerweile verboten sind). Alternativ werben die Verkäufer mit Flyern oder Anzeigen auf recht offensive und großspurige Art und Weise um Kunden.

 

  1. Im Rahmen dieser Werbung werden die steuerlichen Vorteile des Immobilienkaufs stark betont. Obwohl der Gesetzgeber die Abschreibungsmöglichkeiten für vermietete Immobilien in den vergangenen Jahren reduziert hat, heben die Verkäufer von Schrottimmobilien häufig den (effektiv eher geringen) steuerlichen Vorteil hervor. Meist wird damit geworben, dass der Käufer nach Verrechnung der Mieteinnahmen und der steuerlichen Vorteile nur noch eine geringe monatliche Summe zuschießen muss, um sich durch Abzahlung des Darlehens die Immobilie zu sichern.  

 

  1. In der Regel handelt es sich bei den angebotenen Immobilien um vermietete Wohnungen in Wohnblocks. Häufig liegen diese in weniger attraktiven Lagen ostdeutscher Städte. Käufer sind meist Anleger aus dem Westen, die das Preisgefälle in diesen Lagen unterschätzen und daher das Gefühl vermittelt bekommen, sie würden ein Schnäppchen machen.

 

  1. Zumeist wird neben der Immobilie auch ein Darlehen vermittelt, das den Kauf der Wohnung finanziert. Typische Banken, die solche Geschäfte in der Vergangenheit begleitet haben, sind die DKB sowie die GMAC-Bank (die später als Paratus firmiert). Dabei wird die Einkommenssituation des Käufers/Kreditnehmers nur unzureichend geprüft. Häufig werden bei Schrottimmobilien Kredite genehmigt, die beim Kauf einer „normalen“ Immobilie nicht zustande kommen würden.

 

  1. Um den Abschluss des Vertrags unter Dach und Fach zu bekommen, arbeiten die Vertriebsleute häufig mit allen Tricks. Besonders beliebt ist es dabei, den Kunden unter Druck zu setzen: Es gebe genügend andere Käufer, heißt es dann in solchen Situationen. Der Interessent müsse sich schnell entscheiden, sonst seien die Immobilien alle verkauft. Gerne wird der Interessent daher auch sehr kurzfristig zum Notar begleitet, damit er nicht „verloren geht“. Dabei wird häufig gegen das Gesetz verstoßen, dass der Kaufvertrag dem Käufer 14 Tage vor Unterzeichnung vorliegen muss.

 

  1. In der Regel zeigt sich erst Jahre nach dem Kauf, wie wenig Substanz die erworbene Immobilie wirklich hat: Entweder werden größere Reparaturen fällig, die einen Strich durch die Kalkulation des Käufers machen. Oder der Mieter zieht aus und es lässt sich nur noch schwer ein Nachmieter finden. Spätestens wenn die Immobilie verkauft werden soll, zeigt sich, dass der gezahlte Kaufpreis weit überhöht war und nicht mehr zu erzielen ist.

Kommen Ihnen diese Punkte bekannt vor? Dann prüfen Sie mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf, ob eine Wiedergutmachung ihres Schadens möglich ist. Dabei entsteht Ihnen kein Kostenrisiko. Unser Partner, der auf eine solche Rückabwicklung spezialisiert ist, arbeitet ausschließlich auf Basis eines Erfolgshonorars. Gelingt es also nicht, einen Schadensersatz zu erzielen, dann haben Sie auch keine Kosten. Wird ihr Verlust dagegen reduziert, dann müssen Sie von jedem gesparten Euro 30 Prozent abgeben.

Schicken Sie uns die Unterlagen zum Kauf der Immobilie sowie zum dazu gehörigen Darlehen zur kostenlosen Prüfung unter www.widerruf.info/schrottimmobilien. Innerhalb weniger Tage erfahren Sie dann, ob es Chancen gibt, einen großen Teil ihrer Verluste wieder wettzumachen.

 

 

 

@ ad-hoc-news.de | 27.11.15 01:43 Uhr