Rente, Rentenrecht

Neues Modell der CDU/CSU zur Flexirente

Die Union hat sich Medienberichten aus Presse und Internet zufolge auf ein Modell für die "Flexi-Rente" geeinigt. Diese Pläne sollen zu einer Erhöhung der monatlichen Rente für Durchschnittsverdiener führen.

Nach dem Willen der Union sollen anders als bisher Beschäftigte, die über das Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten, freiwillig Beiträge in die Rentenkasse einzahlen und damit ihren Rentenanspruch erhöhen können.

Für Rentner mit vollen Altersbezügen, die gleichzeitig einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, zahlen derzeit die Arbeitgeber weiter den hälftigen Anteil bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Daraus entstehen aber keine zusätzlichen Leistungsansprüche.

Im Unterschied zur derzeitigen Rechtslage können auch die Beschäftigten weiter Rentenbeiträge zahlen können. Allerdings auf freiwilliger Basis.  Gemäß § 7 Abs.2 Sozialgesetzbuch Nr. 6 ist eine freiwillige Versicherung bei Bezug einer Vollrente wegen Alters ausgeschlossen

Bei einem Durchschnittsverdiener im Westen würde sich die Rente für ein zusätzliches Arbeitsjahr um knapp 29 Euro monatlich erhöhen. Im Osten wären es etwa 26 Euro mehr. Um auch für die Arbeitnehmer einen Anreiz zur Weiterbeschäftigung zu schaffen, soll ihnen der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung erlassen werden.  Auch die Arbeitgeber sollen bei dem Arbeitslosengeldbeitrag finanziell entlastet werden.

Offen ist nach den Meldungen, ob und wie die Erwerbseinkommen an den Rentenbezug vorgenommen wird. Nach dem geltenden Recht gibt es bei dem Bezug der Regelaltersrente keine Einkommensanrechnung mehr. Hieran dürfte sich auch nichts ändern.

Die große Frage ist, wie die Einkommen für diejenigen Personengruppen auf die Rente anzurechnen ist, wenn diese vor Erreichen der Regelaltersgrenze, zB. mit einer abschlagsfreien Rente mit 63 eine Vollrente beziehen. Auf diese Rente ist heute ein Einkommen bis 450 € anrechnungsfrei. Einkommen darüber hinaus führen zu einer Anrechnung an die Rente und damit zu einer Rentenkürzung.

Um ein Weiterarbeiten im Alter attraktiv zu machen, sollte der Gesetzgeber sich generell überlegen, ob er für bestimmte Altersrentenarten überhaupt noch Einkommensanrechnungen durchführt. Worin der Unterschied in der Situation der Anrechnungsfreiheit der Einkommen bei einer Regelaltersrente und der Renten davor besteht, erschließt sich nicht. Der Rentenanspruch ist durch Arbeit und Beiträge verdient und hat nichts mit einem zusätzlichen Erwerbseinkommen zu tun.

Um hier für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Anreize zu einer Weiterbeschäftigung zu setzen, sollten keine freiwilligen Beitragszahlungen eingeführt werden, weil diese mit Sicherheit nicht dazu führen, einen Arbeitnehmer freiwillig bei einem eventuellen Rentenbezug weiterarbeiten zu lassen. In der täglichen Praxis ist zu hören, dass es sich für Rentner nicht lohnt weiterzuarbeiten, weil bei höheren Verdiensten als 450 € eine Rentenkürzung zu befürchten ist, wenn diese noch keine Regelaltersrente beziehen. Der Erlass von Sozialabgaben für den Arbeitgeber ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Es müssen aber noch längst überfällige Korrekturen an der Frage der Einkommensanrechnung vorgenommen werden. Die starren Einkommensanrechnungsvorschriften im Rentensystem sind auch ein Grund für das Nichtweiterführen von Arbeitsverhältnissen mit älteren Arbeitnehmern und somit auch ein Grund für den Verlust von wertvollen Arbeitskräftepotential mit viel Erfahrung. Bei dem heute schon bestehenden Arbeitskräftemangel ist dies ein nicht hinnehmbarer Zustand.

Der Autor dieses Beitrages ist gerichtlich zugelassener Rentenberater und Fachanwalt für Sozialrecht. Er betreibt in Halle(Saale) eine Rentenberatungs-und Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Renten-und Sozialrecht. Nähere Informationen finden Sie unter www.anwaltsofort-halle.de oder unter www.rentenbescheid24.de.

@ ad-hoc-news.de | 20.03.15 08:40 Uhr