First Graphene, Graphen

First Graphene: Wichtiger Schritt Richtung Graphen-Kommerzialisierung

Langfristige Investoren von First Graphene (WKN A2ABY7 / ASX FGR) dürften derzeit ein leichtes Grinsen auf den Lippen haben. Denn der Kurs der Aktie hat sich in den vergangenen zwölf Monaten rund verdoppelt. Und die Unternehmensführung von First Graphene arbeitet daran, dass sich dieser Trend fortsetzt. Das zeigt die heute publizierte Meldung der Australier.

Allgemein bekannt ist, dass die Gesellschaft zu den wenigen Unternehmen gehört, die Graphen in kommerziell verwertbaren Mengen und zu vertretbaren Preisen herstellen können. Nun ist man einen Schritt weiter gegangen. First Graphene stellt der Öffentlichkeit drei PureGRAPH-Graphenprodukte mit stark kontrollierten Plättchengrößen vor. Gleichzeitig wird PureGRAPH als Warenzeichen registriert.

Die neuen Produkte richten sich an verschiedene Marktanforderungen. So gibt es den PureGRAPH 20. Hier liegt die Lateralgröße, wie es der Name schon andeutet, bei 20 μm. Eingesetzt werden soll dieses Produkt bei feuerhemmenden Barrieren oder dort, wo eine hohe Wärmeleitfähigkeit benötigt wird. Angedacht sind Anwendungen bei feuerhemmenden Farben, Betonmischungen und Geotextilien.

Bei PureGRAPH 10 liegt die Lateralgröße entsprechend bei 10 μm. Dieses Produkt ist leicht dispergiert, kann also zum Beispiel sehr gut Polymerharzen oder Gummis beigemischt werden. Durch die Beimischung kommt es zu einer klaren Verstärkung der Materialien. So können auch Kohlenstofffasern verstärkt werden. Gleiches gilt für durch Glasfaser verstärke Verbundwerkstoffe.

Zur neuen Produktpalette gehört ebenfalls PureGRAPH 5 mit einer Lateralgröße von 5 μm. Eingesetzt werden kann diese Variante beispielsweise bei elektrisch leitenden Tinten und Beschichtungen.

Derzeit werden die neuen Produkte von verschiedenen Seiten bewertet und untersucht. Dazu zählen sowohl Partner aus der akademischen Welt als auch kommerzielle Partner von First Graphene. So sind schon mehrere Kilogramm von Probemengen bei Kunden ankommen. Diese prüfen die Produkte nun auf ihrer Tauglichkeit für die eigenen Anforderungen. Auch bei anstehenden Ausstellungen können sich Kunden über die Eigenschaften der neuen Produkte informieren. Es sind dort verschiedene Produkteinführungen geplant.

Hilfreich ist dabei das Produktproduktionsblatt, das First Graphene erstellt hat. Darin sind vielfältige Informationen enthalten, die für die Kunden wichtig sind. Andere Graphen-Produzenten hinken bei diesem Schritt meist noch hinterher. Allgemein zugänglich ist dieses Produktionsblatt ab der kommenden Woche auf der Webseite von First Graphene.

Craig McGuckin, Managing Director bei First Graphene, ist über die jüngste Entwicklung verständlicherweise sehr erfreut und spricht von einem signifikanten Schritt bei der Kommerzialisierung von Graphen. Er fährt fort: „Unsere Kunden können sich jetzt der Qualität der Graphenprodukte sicher sein, die sie erwerben und sicher sein, dass ihre Produktentwicklung eine zuverlässige Materialversorgung hat, auf der sie aufbauen können. Unsere wettbewerbsfähige Forschung hat gezeigt, dass keine anderen Hersteller bereit sind, Details der Produktinformation zu präsentieren, wie sie von FGR gezeigt werden.“

First Graphene ist damit der Konkurrenz offensichtlich einen wichtigen Schritt voraus und verfügt damit über einen wichtigen Wettbewerbsvorteil. Wir erwarten, dass sich die heutigen, exzellenten Neuigkeiten in absehbarer Zukunft in steigenden Absätzen widerspiegeln – und dies dann schlussendlich auch im Kursverlauf. Auf jeden Fall begrüßten die australischen Anleger die Neuigkeiten mit einem Kursplus von 10%, sodass die Aktie bei 0,165 AUD schließen konnte.

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter: https://goldinvest.de/newsletter
Besuchen Sie uns auf YouTube: https://www.youtube.com/user/GOLDINVEST


Risikohinweis: Die GOLDINVEST Consulting GmbH bietet Redakteuren, Agenturen und Unternehmen die Möglichkeit, Kommentare, Analysen und Nachrichten auf www.goldinvest.de zu veröffentlichen. Diese Inhalte dienen ausschließlich der Information der Leser und stellen keine wie immer geartete Handlungsaufforderung dar, weder explizit noch implizit sind sie als Zusicherung etwaiger Kursentwicklungen zu verstehen. Des Weiteren ersetzten sie in keinster Weise eine individuelle fachkundige Anlageberatung, es handelt sich vielmehr um werbliche / journalistische Texte. Leser, die aufgrund der hier angebotenen Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr. Der Erwerb von Wertpapieren birgt hohe Risiken, die bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen können. Die GOLDINVEST Consulting GmbH und ihre Autoren schließen jedwede Haftung für Vermögensschäden oder die inhaltliche Garantie für Aktualität, Richtigkeit, Angemessenheit und Vollständigkeit der hier angebotenen Artikel ausdrücklich aus. Bitte beachten Sie auch unsere Nutzungshinweise.

Gemäß §34b WpHG i.V.m. FinAnV (Deutschland) und gemäß Paragraph 48f Absatz 5 BörseG (Österreich) möchten wir darauf hinweisen, dass Auftraggeber, Partner, Autoren oder Mitarbeiter der GOLDINVEST Consulting GmbH Aktien der First Graphite halten können und somit ein Interessenskonflikt bestehen kann. Wir können außerdem nicht ausschließen, dass andere Börsenbriefe, Medien oder Research-Firmen die von uns empfohlenen Werte im gleichen Zeitraum besprechen. Daher kann es in diesem Zeitraum zur symmetrischen Informations- und Meinungsgenerierung kommen. Ferner besteht zwischen der GOLDINVEST Consulting GmbH und einer dritten Partei, die im Lager des Emittenten (First Graphene) steht, ein Beratungs- oder sonstiger Dienstleistungsvertrag, womit ein Interessenkonflikt gegeben ist. Diese dritte Partei kann ebenfalls Aktien des Emittenten halten, verkaufen oder kaufen und würde so von einem Kursanstieg der Aktien von First Graphite profitieren. GOLDINVEST Consulting wird von dieser dritten Partei für die Erstellung von Artikeln zu First Graphene entgeltlich entlohnt, was einen weiteren Interessenkonflikt darstellt.

@ ad-hoc-news.de | 11.09.18 13:44 Uhr