Nasdaq, Droht

Nasdaq: Droht längere Korrektur?

Liebe Leser, seit Mittwoch vergangener Woche musste der Nasdaq Comp. erhebliche Verluste einstecken. Hier eine kurze Analyse: Tages-Chart:
Bild
Rückblick: Betrachten wir uns die Entwicklung seit dem Tief im Jahr 2002. Nach einer dynamischen Aufwärtswelle bis knapp über 2100 Punkten und einer darauf folgenden Korrektur in der ersten Hälfte des Jahres 2004 hat sich seitdem eine weitere Aufwärtswelle gebildet, die jedoch eine wesentlich geringere Aufwärtsdynamik aufweist als noch der Anstieg in 2003. Dementsprechend bildet der Index aktuell eine keilartige Struktur aus, deren Unterkante sich aktuell bei 2480 Punkten befindet. Interpretation: Noch ist der Aufwärtstrend im Nasdaq Comp. voll intakt und sollte dementsprechend auch weiter fortgesetzt werden. Aufgrund der keilartigen Struktur und der nachlassenden Aufwärtsdynamik der letzten Jahre besteht jedoch aktuell ein deutlich erhöhtes Korrekturrisiko. Sollte die untere Aufwärtstrendlinie bei aktuell 2480 Punkten durchbrochen werden, dann stünde dem Index vermutlich eine mehrmonatige Korrektur bevor. Das Idealziel würde ich in diesem "bärischen" Szenario etwa bei rund 2000 Punkten ansetzen.   Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Handelswoche, Ihr Felix Demmelhuber Chart-Signal.de http://www.chart-signal.de Rechtlicher Hinweis: Diese Analyse ist keine Beratung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetz und die enthaltenen Information stellen keine Aufforderung zu Wertpapiertransaktionen dar. Sie entsprechen lediglich der persönlichen Einschätzung des Verfassers, wofür er keine Haftung übernimmt. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Erklärung nach § 34b Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes Der Autor erklärt, dass er bzw. sein Arbeitgeber oder eine mit ihm oder seinem Arbeitgeber verbundene Person nicht im Besitz von Finanzinstrumenten ist, auf die sich die Analyse bezieht, bzw. in den letzten 12 Monaten nicht an der Emission des analysierten Finanzinstruments beteiligt war. Es besteht kein Interessenskonflikt.
@ ad-hoc-news.de | 13.11.07 11:36 Uhr