Metro, Verluste

Metro AG: Verluste drohen!

Liebe Leser, die Aktie der Metro AG zeigt sich seit Tagen sehr schwach gegenüber dem Gesamtmarkt, was angesichts der schwachen charttechnischen Verfassung auch kein Wunder ist. Im Musterdepot des Chart-Signal.de Börsenbriefs wurde heute eine erste Short-Position auf Metro eröffnet. Tages-Chart
Bild
Rückblick: Nach dem Top bei 68,60 EUR bildete sich eine Abwärtswelle bis knapp 58 EUR. Die darauf folgende Korrektur weist eindeutig eine dreiwellige Struktur und dementsprechend korrektive Muster auf. Trotz des robusten Markts wurde am heutigen Tag das eingezeichnete symmetrische Dreieck nach unten durchbrochen. Interpretation: Angesichts der korrektiven Struktur der Aufwärtsbewegung von 58,37 bis 65,50 EUR sowie dem Bruch des Dreiecks ist in den kommenden Tagen und Wochen eindeutig mit fallenden Kursen zu rechnen. Das Idealziel ist dabei bei ca. 55 EUR anzusiedeln. Eine deutliche Verbesserung der technischen Lage würde der Aktie hingegen im Falle eines Bruchs der Oberkante des durchbrochenen Dreiecks bei aktuell 62,60 EUR widerfahren. In diesem Fall wäre zumindest mit einer Fortsetzung der Korrektur bis rund 66 EUR möglich. Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Handelstag, Ihr Felix Demmelhuber Chart-Signal.de Börsenbrief http://www.chart-signal.de Rechtlicher Hinweis: Diese Analyse ist keine Beratung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetz und die enthaltenen Information stellen keine Aufforderung zu Wertpapiertransaktionen dar. Sie entsprechen lediglich der persönlichen Einschätzung des Verfassers, wofür er keine Haftung übernimmt. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Erklärung nach § 34b Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes Der Autor erklärt, dass er bzw. sein Arbeitgeber oder eine mit ihm oder seinem Arbeitgeber verbundene Person nicht im Besitz von Finanzinstrumenten ist, auf die sich die Analyse bezieht, bzw. in den letzten 12 Monaten nicht an der Emission des analysierten Finanzinstruments beteiligt war. Es besteht kein Interessenskonflikt.
@ ad-hoc-news.de | 10.12.07 20:28 Uhr