Linde, Ausbruch

Linde AG: Ausbruch!

Liebe Leser, trotz des schwachen Gesamtmarkts verzeichnete die Aktie der Linde AG in den vergangenen Tagen deutliche Kursgewinne. Im Chart-Signal.de Börsenbrief wurde am Freitag eine Long-Position auf Linde beim Stande von rund 93,60 EUR ins Musterdepot aufgenommen. Hier eine kurze Analyse: Tages-Chart
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Rückblick: Innerhalb eines intakten Aufwärtstrendkanals hatte sich eine untergeordnete Korrekturphase in Form einer Seitwärtsrange gebildet. Die untere Begrenzung stellte hierbei die eingezeichnete Trendlinie bei knapp über 80 EUR dar, nach oben hin wurde der Kurs durch den Widerstand im Bereich der 92/93 EUR begrenzt. Dieser Widerstand konnte am Freitag durchbrochen werden. Interpretation: Mit dem Bruch des Widerstands bei 92/93 EUR wurde ein massives Kaufsignal generiert. Zwar besteht in den kommenden Tagen noch die Möglichkeit eines PullBacks bis 92/93 EUR, tendenziell sind steigende Kurse bis deutlich über 100 EUR eindeutig zu favorisieren. Eine wesentliche Verschlechterung der technischen Lage würde der Aktie im Falle eines signifikanten Rebreaks der 92/93 widerfahren. Dies würde vermutlich weitere Verluste bis in den Bereich um 85 EUR einleiten. Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Handelstag, Ihr Felix Demmelhuber Chart-Signal.de Börsenbrief Rechtlicher Hinweis: Diese Analyse ist keine Beratung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetz und die enthaltenen Information stellen keine Aufforderung zu Wertpapiertransaktionen dar. Sie entsprechen lediglich der persönlichen Einschätzung des Verfassers, wofür er keine Haftung übernimmt. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Erklärung nach § 34b Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes Der Autor erklärt, dass er bzw. sein Arbeitgeber oder eine mit ihm oder seinem Arbeitgeber verbundene Person nicht im Besitz von Finanzinstrumenten ist, auf die sich die Analyse bezieht, bzw. in den letzten 12 Monaten nicht an der Emission des analysierten Finanzinstruments beteiligt war. Es besteht kein Interessenskonflikt.
@ ad-hoc-news.de | 07.01.08 20:25 Uhr