Dax, Trendbruch

Dax: Trendbruch!

Liebe Leser, der Dax hat, wie ich bereits in der gestrigen Analyse befürchtet habe, ein massives Verkaufsignal generiert. Im folgenden Chart habe ich mich nur auf den im Moment wesentlichen Trendbruch konzentriert und auf über- bzw. untergeordnete Muster verzichtet. Tages-Chart
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Rückblick: Die eingezeichnete Aufwärtstrendlinie hatte seit Juli letzten Jahres Bestand. Durch die mehrfachen Tests im März, August und September dieses Jahres sowie am 07.11.2007 hat diese Trendlinie in den letzten Monaten deutlich an Bedeutung und Aussagekraft hinzugewonnen. Dementsprechend ungünstig ist der Bruch dieser Trendlinie zu werten. Interpretation: Durch den Bruch der eingezeichneten Trendlinie wurde im Dax ein massives Verkaufsignal generiert, sodass nun eine mehrmonatige Korrektur folgen sollte. Das Mindestziel ist bei ca. 7200 Punkten anzusiedeln, im "Idealfall" würde jedoch sogar die Unterstützung bei 7000 Punkten getestet werden.   Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Handelstag, Ihr Felix Demmelhuber Chart-Signal.de http://www.chart-signal.de Rechtlicher Hinweis: Diese Analyse ist keine Beratung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetz und die enthaltenen Information stellen keine Aufforderung zu Wertpapiertransaktionen dar. Sie entsprechen lediglich der persönlichen Einschätzung des Verfassers, wofür er keine Haftung übernimmt. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Erklärung nach § 34b Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes Der Autor erklärt, dass er bzw. sein Arbeitgeber oder eine mit ihm oder seinem Arbeitgeber verbundene Person nicht im Besitz von Finanzinstrumenten ist, auf die sich die Analyse bezieht, bzw. in den letzten 12 Monaten nicht an der Emission des analysierten Finanzinstruments beteiligt war. Es besteht kein Interessenskonflikt.
@ ad-hoc-news.de | 16.11.07 11:27 Uhr