Donald Trump, Pressefreiheit USA

US-Präsident Trump verbannt CNN, MS NOW und Politico aus dem Weißen Haus

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 04:21 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

US-Präsident Donald Trump hat den Sender CNN sowie MS NOW und Politico aus dem Weißen Haus verbannt und ihnen den Zugang verwehrt. Die betroffenen Medien klagen dagegen, große US-Sender reagieren mit einem Boykott der laufenden Trump-Berichterstattung.

  • Drei Medienhäuser klagen gegen ihren Ausschluss vom Weißen Haus.  - Bild: Jose Luis Magana/AP/dpa
    Drei Medienhäuser klagen gegen ihren Ausschluss vom Weißen Haus. - Bild: Jose Luis Magana/AP/dpa
  • Trump wirft dem weltbekannten Sender CNN Verbreitung von «Fake News» vor. (Archivbild) - Bild: Anna Ringle/dpa
    Trump wirft dem weltbekannten Sender CNN Verbreitung von «Fake News» vor. (Archivbild) - Bild: Anna Ringle/dpa
Drei Medienhäuser klagen gegen ihren Ausschluss vom Weißen Haus.  - Bild: Jose Luis Magana/AP/dpa Trump wirft dem weltbekannten Sender CNN Verbreitung von «Fake News» vor. (Archivbild) - Bild: Anna Ringle/dpa

Nach dem Ausschluss von CNN, MS NOW und Politico aus dem Weißen Haus eskaliert der Streit zwischen US-Präsident Donald Trump und mehreren Medienhäusern.

Medien ziehen vor Gericht

Die drei betroffenen Organisationen haben vor einem Gericht in Washington Klage eingereicht, um ihre Plätze im Weißen Haus zurückzuerlangen. In einer gemeinsamen Mitteilung bezeichnen sie das Verbot als Bedrohung für die Pressefreiheit und das Recht der Öffentlichkeit auf unabhängigen Journalismus ohne Einmischung der Regierung. Ziel der Klage ist es nach ihrer Darstellung, den Grundsatz zu verteidigen, dass nicht die Regierung darüber entscheidet, worüber die Presse berichtet oder was sie veröffentlicht. Der Schritt wurde als Eilantrag eingereicht, damit sich die Justiz zügig mit dem Fall befasst.

TV-Pool stoppt Begleitung des Präsidenten

Der Konflikt wirkt sich direkt auf die laufende Berichterstattung aus. Die engmaschige TV-Begleitung von Trumps Terminen und Reisen, die auf einem Rotationsprinzip großer Sender beruht, ist von den beteiligten Anstalten aus Protest gestoppt worden. CNN hätte den Präsidenten eigentlich am Montag auf seiner Reise zur UN-Vollversammlung in New York begleiten sollen, wozu es durch den Ausschluss nicht kam. Dadurch erhielten andere Medien vom TV-Pool kein Videomaterial zu Trumps Auftritt, stattdessen veröffentlichte das Weiße Haus eigene Aufnahmen über seinen YouTube-Kanal.

Seltene Einigkeit unter großen Sendern

Zu dem Poolnetzwerk gehören unter anderem ABC, CBS, NBC, Fox News und CNN. In einer gemeinsamen Stellungnahme erklärten die Sender, die Öffentlichkeit habe ein grundlegendes Interesse an unabhängigen Informationen über ihre Regierung, und keine Regierung solle eine Nachrichtenorganisation einschränken, nur weil sie deren Berichterstattung missbillige. Bemerkenswert ist, dass sich auch Fox News dem Protest anschloss, obwohl der Sender als besonders trumpnah gilt und dem Präsidenten häufig viel Raum im Programm bietet.

Auch große Zeitungen signalisieren Protest

Zusätzlichen Druck üben führende Zeitungen aus. Die New York Times, die am Montag den Foto-Pool übernehmen sollte, kündigte an, die aufgenommenen Bilder nicht weiterzugeben und auch selbst nicht zu veröffentlichen. Die Washington Post entschied ebenfalls, am Montag keine Fotos von Auftritten des Präsidenten zu zeigen. Damit erweitern die Print- und Online-Medien den Protest über den TV-Bereich hinaus und stellen die Versorgung der Öffentlichkeit mit unabhängigen Bildern aus dem Weißen Haus bewusst zurück.

Hintergrund: Verbot und Drohungen aus dem Weißen Haus

Trump hatte am Freitag bekanntgegeben, den drei Medien den Zugang zur Regierungszentrale mit sofortiger Wirkung zu verweigern. Zur Begründung warf er ihnen die Verbreitung von Falschnachrichten vor und sprach von einer Pflicht, solche Medien vom Weißen Haus fernzuhalten. Am Samstag blieb den Journalistinnen und Journalisten der Zugang zum Gelände nach ihren Angaben versperrt, Hausausweise wurden entzogen. Einen Zeitrahmen für das Verbot nannte Trump nicht, er drohte vielmehr, es auf weitere Medien auszuweiten.

Angriffe in sozialen Netzwerken

Parallel verstärkte der Präsident seine Angriffe auf die betroffenen Häuser in sozialen Netzwerken. Auf seiner Plattform Truth Social erklärte er, das Weiße Haus gehe nicht gegen die freie Presse vor, sondern gegen „Fake News“, die „wie Krebs“ in den USA gewuchert seien, und sprach in diesem Zusammenhang von einer Bedrohung der nationalen Sicherheit. Zudem veröffentlichte er ein Bild, das drei Müllsäcke vor dem Weißen Haus mit den Logos der ausgeboteten Medien zeigt.

Pressefreiheit als verfassungsrechtlicher Maßstab

In seiner zweiten Amtszeit geht Trump zunehmend scharf gegen ihm missliebige Berichterstattung vor und beleidigt Journalisten, deren Fragen ihm nicht passen, während wohlwollende Beiträge ausdrücklich gelobt werden. Dabei ist die Pressefreiheit wie in Deutschland auch in den USA verfassungsrechtlich verankert: Der erste Zusatzartikel der US-Verfassung untersagt Gesetze, die Rede- oder Pressefreiheit einschränken. Vor den in sechs Wochen anstehenden Kongresswahlen steht Trump innenpolitisch unter Druck, seine Republikaner müssen ihre knappen Mehrheiten im Repräsentantenhaus und im Senat verteidigen, während Umfragen auf mögliche Zugewinne der Demokraten hindeuten.

Konflikt um Zugang und Kontrolle der Berichterstattung

Der Ausschluss von CNN, MS NOW und Politico aus dem Weißen Haus markiert eine neue Eskalationsstufe im ohnehin angespannten Verhältnis zwischen Präsident Donald Trump und kritischen Medien. Der Entzug der Hausausweise und die verweigerte Zutrittsberechtigung sind mehr als nur organisatorische Maßnahmen: Sie greifen direkt in die Arbeitsbedingungen der Hauptstadtjournalisten ein und setzen ein deutliches Signal, dass unliebsame Berichterstattung sanktioniert werden soll. Zugleich treffen die Maßnahmen ein Kernstück politischer Transparenz, denn der Zugang zum Amtssitz des Präsidenten ist für die kontinuierliche Berichterstattung zentral.

Pressefreiheit und rechtliche Dimension

Dass CNN, MS NOW und Politico mit einem Eilantrag vor Gericht ziehen, unterstreicht die grundsätzliche Bedeutung des Falls für die Pressefreiheit. In den USA ist diese im ersten Zusatzartikel der Verfassung besonders geschützt, Gerichte haben immer wieder betont, dass Regierungssprecher und das Weiße Haus Medien nicht willkürlich ausschließen dürfen. Der Streit berührt damit nicht nur das Verhältnis eines Präsidenten zu einzelnen Redaktionen, sondern die Frage, ob Zugangsbeschränkungen als Druckmittel gegen missliebige Berichterstattung eingesetzt werden dürfen. Die Klage soll klären, ob der Entzug von Akkreditierungen mit Verweis auf angebliche „Fake News“ mit den verfassungsrechtlichen Garantien vereinbar ist.

Signalwirkung auf Medienlandschaft und Öffentlichkeit

Bemerkenswert ist die geschlossene Reaktion großer Sender im Pool-System und führender Zeitungen, die aus Protest ihre TV-Begleitung und Bildlieferungen einschränken. Damit stellen sie die Öffentlichkeit vor die Wahl zwischen staatlich kontrollierten Bildern aus offiziellen Kanälen und einer bewusst reduzierten unabhängigen Berichterstattung. Für Zuschauerinnen und Zuschauer kann dies unmittelbare Folgen haben: weniger Live-Material, mehr Filterung über die Kommunikationskanäle des Präsidenten und im Extremfall eine Verschiebung der Informationshoheit hin zur Regierung. Der Konflikt dürfte die ohnehin polarisierte Debatte über „Fake News“ und Vertrauensverlust in Medien weiter befeuern und zum Präzedenzfall dafür werden, wie weit ein Präsident im Umgang mit kritischer Presse gehen kann.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

tagesschau.de: „Nach Rauswurf durch Trump - Sender schränken Berichterstattung ein“ (21.09.2026)

Der Bericht stelle heraus, dass nach dem Ausschluss von CNN, MS NOW und Politico große Sender wie ABC, CBS, NBC und Fox News ihre Berichterstattung über Trump-Auftritte einschränkten und sich solidarisch zeigten. Zugleich werde betont, die betroffenen Medien hätten Klage als Eilantrag eingereicht, um den verfassungsrechtlichen Schutz der Pressefreiheit zu verteidigen. Die Darstellung hebe die institutionelle Kritik von Journalistenverbänden und die Gefahr eines Präzedenzfalls hervor.

Spiegel: „CNN, NBC, ABC, CBS und Fox News: US-Sender schränken Berichterstattung ein“ (21.09.2026)

Der Beitrag ordne den Ausschluss der drei Medien in Trumps länger anhaltenden Konflikt mit kritischer Berichterstattung ein und betone, dass mehrere große Sender als Antwort Boykottmaßnahmen ergriffen hätten. Hervorgehoben werde, die Klage der Medien richte sich ausdrücklich gegen eine von ihnen so verstandene Bedrohung der Pressefreiheit und des Rechts auf unabhängigen Journalismus. Der Bericht setze einen Schwerpunkt auf die mögliche Abschreckungswirkung gegenüber anderen Redaktionen.

Deutschlandfunk: „Nach Hausverbot im Weißen Haus - Große US-Sender schränken Berichterstattung über Trump ein“ (21.09.2026)

Der Deutschlandfunk-Bericht schildere, dass mehrere Sender ihre Berichterstattung einschränkten und in einer gemeinsamen Stellungnahme betonten, keine Regierung dürfe Medien nur wegen missliebiger Berichte beschneiden. Zugleich werde erläutert, die angekündigte Klage solle den Grundsatz verteidigen, dass nicht die Regierung entscheide, was die Presse berichte oder veröffentliche, und in der Klageschrift sei von einem Angriff auf den ersten Verfassungszusatz die Rede. Medienübergreifend werde die Maßnahme als Angriff auf Pressefreiheit und als Warnsignal für demokratische Standards bewertet, während offen bleibe, wie die Gerichte den Fall einordnen werden.

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