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Urteil der EuGH Privacy Shield „von der Aufsichtsbehörde kritisiert

21.08.2020 - 09:36:03

Der Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg hat vor möglichen Konsequenzen in Bezug auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Bezug auf das EU-US-Datenschutzabkommen "Privacy Shield" gewarnt.

Gegenüber dem "Handelsblatt" sagte Stefan Brink, die Aufsichtsbehörden des Datenschutzes würden derzeit versuchen, aus einer fast unlösbaren Situation einen Weg zu finden. Wenn dies nicht gelingen würde, müsste jede deutsche Unternehmung geprüft sowie mit Bußgeldern belegt werden, wenn der Aufbau der Infrastruktur auf US-amerikanische Datenverarbeiter basiere, sagte der Behördenchef weiter.

Vor kurzem hat das Gericht die Rechtsgrundlage in Bezug auf den Transfer personenbezogener Daten von Bürgerinnen und Bürgern aus der EU in die USA gekippt. Die Richter haben sich an den weitreichenden Möglichkeiten beim Zugriff durch die US-Geheimdienste auf die Daten von Europäerinnen und Europäern gestört. In diesem Zusammenhang stellt der Datenschützer die Frage, welche Unternehmung kein Zoom, Amazon Cloud oder Microsoft Word haben würde und übte klare Kritik am EuGH. Er sagte, Europa würde nicht das Recht haben, seine Sichtweise anderen Staaten aufzuzwingen. Natürlich sollte für die eigenen Werte eingetreten und diese gegenüber den anderen Staaten auch verteidigt werden, dies sei jedoch die Aufgabe von den Regierungen, so der Datenschützer. Es sei normal, dass sich die Datenschützer empören würden, wenn Amerika die europäische Bevölkerung ausspionieren und ohne die Wirksamkeit von Rechtsbehelfen machtlos gegen die Übergriffe des Staates im Abseits stehen gelassen würden, führte Stefan Brink weiter aus.
Fremde Regierungen dadurch zum Einlenken zu bewegen, wenn deren Unternehmungen aus dem Markt gedrängt werden, indem den Unternehmen aus Europa den Umgang untersagt und mit Anordnungen für Verbote und Bußgeldern überzogen würde, führe in die Irre, noch dazu, wenn dies von einem auf den anderen Tag und ohne jede Übergangsfrist bestimmt wird. Der Datenschützer bezeichnete das Vorgehen des EuGH als unverantwortlich.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, Ever True Smile

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