Papst Leo XIV., Sterbehilfe

Papst Leo XIV. verurteilt in Lourdes aktive Sterbehilfe

Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 16:33 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Papst Leo XIV. hat bei seinem Besuch in Lourdes jede Form aktiver Sterbehilfe scharf verurteilt. Frankreich hatte im Sommer nach langen Debatten ein Gesetz verabschiedet, das Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Für anderthalb Tage ist Leo in Lourdes zu Besuch. - Bild: Gregorio Borgia/AP/dpa
Für anderthalb Tage ist Leo in Lourdes zu Besuch. - Bild: Gregorio Borgia/AP/dpa

Papst Leo XIV. hat bei seinem Besuch im französischen Wallfahrtsort Lourdes jede Form aktiver Sterbehilfe verurteilt und an Beschäftigte im Gesundheitswesen appelliert, leidende Menschen zu versorgen statt ihr Leben zu beenden.

Appell an die Ärzteschaft

Der Papst sagte, es sei unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen. Was legal sei, sei nicht zwangsläufig auch sittlich erlaubt. Der Versuchung, unter dem Vorwand falschen Mitleids das Leben zu beenden, müsse im Namen der unveräußerlichen Würde des Menschen entschieden widerstanden werden.

Niemand habe das Recht, auf der Grundlage von labortechnischen Algorithmen über Leben zu entscheiden. Der Sinn der Berufung von Ärzten und anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen bestehe darin, sich um einen leidenden Menschen zu kümmern und ihn nicht zu beseitigen.

Kritik an europäischen Regelungen

Leo bezog sich mit seiner Kritik auf gesetzliche Regelungen zur Sterbehilfe in mehreren europäischen Ländern, darunter die Niederlande und Belgien. Auch die französische Nationalversammlung hatte in diesem Sommer nach langen Debatten mit großer Mehrheit ein Gesetz zur aktiven Sterbehilfe verabschiedet.

Weiterreise nach Metz

Lourdes ist die vorletzte Station des Frankreich-Besuchs von Leo XIV. Am Montag reist der Papst weiter nach Metz nahe der deutsch-französischen Grenze. Dort will er eine Rede über Europa halten.

Konflikt zwischen Kirchenlehre und Gesetzgebung

Die Äußerungen in Lourdes stehen im Zusammenhang mit Frankreichs neuem gesetzlichen Rahmen zur Sterbehilfe für schwer kranke Menschen. Das Gesetz wurde nach intensiver Debatte im Sommer verabschiedet und erlaubt entsprechende Hilfe unter bestimmten Voraussetzungen. Damit prallen die katholische Lehre von der Unverfügbarkeit des Lebens und eine staatliche Regelung aufeinander, die individuelle Selbstbestimmung und die Begrenzung schweren Leidens stärker gewichtet.

Der Konflikt reicht über Frankreich hinaus. In Europa gelten unterschiedliche Modelle: Die Niederlande und Belgien erlauben aktive Sterbehilfe unter gesetzlichen Bedingungen, während andere Staaten lediglich palliative Versorgung oder assistierte Formen des Suizids zulassen. Für Ärztinnen und Ärzte entstehen daraus besondere Anforderungen, weil medizinische Berufsethik, gesetzliche Pflichten und persönliche Gewissensentscheidungen miteinander verbunden sind.

Bedeutung für die weitere Debatte

Leos Appell dürfte die Diskussion über die praktische Umsetzung des französischen Gesetzes verschärfen. Im Mittelpunkt stehen Fragen nach Schutzvorkehrungen, der Prüfung des freien Willens, dem Umgang mit psychischen oder sozialen Notlagen und dem Zugang zu Schmerztherapie und Hospizversorgung. Für Betroffene und Angehörige ist entscheidend, welche Beratungs- und Versorgungsangebote tatsächlich erreichbar sind.

Mit seiner bevorstehenden Rede in Metz verknüpft der Papst die ethische Debatte zudem mit seinem politischen Besuch in Europa. Seine Position macht deutlich, dass der Vatikan Sterbehilfe nicht nur als medizinische, sondern als grundlegende menschenrechtliche Frage behandelt.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

tagesschau: „Papst Leo XIV. feiert Messe mit 800.000 Menschen in Paris“ (26.09.2026)

Der Bericht bestätige, dass Frankreichs im Sommer verabschiedetes Gesetz zur Sterbehilfe zu den Spannungen zwischen dem Vatikan und Frankreich beitrage. Er stelle die Kritik des Papstes in den größeren Zusammenhang seines Frankreich-Besuchs und hebe zusätzlich die große Resonanz in Paris sowie die bevorstehende Weiterreise nach Lourdes und Metz hervor.

tagesschau: „Papst Leo XIV. in Frankreich: Treffen mit Macron in Paris“ (25.09.2026)

Der Artikel habe bereits zum Auftakt des Besuchs berichtet, Leo lehne Sterbehilfe ab und fordere einen stärkeren Schutz des menschlichen Lebens. Anders als die aktuelle Meldung konzentriere er sich auf das Treffen mit Präsident Emmanuel Macron, die französische Laizität und Leos Warnungen vor Risiken künstlicher Intelligenz; die ausdrückliche Verurteilung aktiver Sterbehilfe in Lourdes stehe dort noch nicht im Mittelpunkt.

Beide Berichte ordneten Leos Aussagen in den politischen und gesellschaftlichen Konflikt um Frankreichs neue Regelung ein. Unterschiede lägen vor allem im Schwerpunkt: Der eine Bericht betone die Massenveranstaltung und die Spannungen, der andere den politischen Auftakt und die ethische Grundsatzposition.

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