Nidal Hasan, Militärhinrichtung

Nidal Hasan: Trump war nicht an Livestream-Entscheidung für Militärhinrichtung beteiligt

Veröffentlicht am: 10.10.2026 um 06:21 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

US-Präsident Donald Trump erklärt, er sei an der Entscheidung für einen Livestream der geplanten Militärhinrichtung von Nidal Hasan nicht beteiligt gewesen. Die Erschießung soll am 3. Dezember in Fort Hood stattfinden.

Präsident Trump hat die Hinrichtung genehmigt, hatte mit der Entscheidung zum Livestream eigenen Angaben nach aber nichts zu tun. - Bild: Julia Demaree Nikhinson/AP/dpa
Präsident Trump hat die Hinrichtung genehmigt, hatte mit der Entscheidung zum Livestream eigenen Angaben nach aber nichts zu tun. - Bild: Julia Demaree Nikhinson/AP/dpa

US-Präsident Donald Trump erklärt, er sei an der Entscheidung für die geplante Übertragung der Militärhinrichtung von Nidal Hasan per Livestream nicht beteiligt gewesen.

Trump bestätigt Genehmigung der Hinrichtung

„Sie wollen das machen, weil sie ein Exempel statuieren wollen“, sagte Trump am Rand einer Wahlkampfveranstaltung in Syracuse im US-Bundesstaat New York in einem vom Weißen Haus verbreiteten Video. Er sei in die Entscheidung nicht einbezogen gewesen, verstehe sie aber.

Zugleich bekräftigte Trump, dass er die Hinrichtung genehmigt habe. Er nehme an, die Verantwortlichen wollten ein Beispiel setzen, und könne das nachvollziehen.

Erschießung für den 3. Dezember geplant

Am 3. Dezember soll Hasan auf dem Militärstützpunkt Fort Hood im US-Bundesstaat Texas erschossen werden. Nach Angaben des US-Verteidigungsministers Pete Hegseth soll die Hinrichtung per Livestream übertragen werden.

Die geplante Vollstreckung wäre laut US-Medien die erste Militärhinrichtung in den USA seit mehr als 60 Jahren. Hasan hatte 2009 als damaliger Militärpsychiater auf dem Stützpunkt 13 Menschen getötet und 32 weitere verletzt.

Fragen zu öffentlicher Übertragung

Hegseth erklärte, Menschen sollten die Hinrichtung öffentlich beobachten können. Die Menschen müssten verstehen, dass solche Taten schwerwiegende Konsequenzen hätten.

Der Vorgang wirft Fragen nach dem Zugang zur Übertragung auf. Unklar ist unter anderem, ob es Beschränkungen geben wird, um zu verhindern, dass beispielsweise Kinder die Hinrichtung verfolgen.

Historischer Schritt mit Signalwirkung

Die geplante Vollstreckung wäre die erste Militärhinrichtung in den USA seit mehr als sechs Jahrzehnten. Die letzte Hinrichtung durch ein Erschießungskommando des US-Militärs fand 1945 statt; die letzte allgemein öffentliche Hinrichtung in den USA gab es 1936. Damit würde der Fall deutlich über die individuelle Strafvollstreckung hinausweisen.

Hasan hatte 2009 auf dem Militärstützpunkt Fort Hood 13 Menschen getötet und 32 weitere verletzt. Ein Militärgericht verurteilte den damaligen Militärpsychiater 2013 zum Tode. Der geplante Ort und die angekündigte Übertragung verleihen der Vollstreckung eine demonstrative Dimension: Die US-Regierung stellt nicht nur die Strafe, sondern auch deren öffentliche Wahrnehmung in den Mittelpunkt.

Rechtliche und gesellschaftliche Folgen

Die Entscheidung fällt in eine erneut aufgeheizte Debatte über die Todesstrafe. Ein gescheiterter Hinrichtungsversuch in Tennessee hat zuletzt Fragen nach der Zuverlässigkeit staatlicher Exekutionen verstärkt. Zugleich ist offen, unter welchen technischen und organisatorischen Bedingungen der Livestream stattfinden soll und welche Zugangsbeschränkungen gelten.

Für Angehörige der Opfer, Soldaten und die Öffentlichkeit dürfte die Übertragung unterschiedliche Folgen haben: Sie kann als Abschreckung verstanden werden, birgt aber ebenso das Risiko einer Inszenierung staatlicher Gewalt. Die angekündigte öffentliche Darstellung berührt deshalb neben dem Strafrecht auch Fragen des Menschenrechtsschutzes und des Umgangs mit Opfern, Tätern und Zuschauern.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

tagesschau: „USA wollen Hinrichtung von Attentäter per Livestream übertragen“ (09.10.2026)

Der Bericht bestätige den geplanten Livestream und ordne die Vollstreckung als erste Militärhinrichtung in den USA seit mehr als 60 Jahren ein. Er hebe außerdem hervor, die Vereinten Nationen hätten die Übertragung als eine Form von Folter bezeichnet, während die Einzelheiten zur Ausgestaltung offenblieben.

DER SPIEGEL: „USA: Pentagon plant Livestream der Hinrichtung von Nidal Hasas“ (09.10.2026)

Der Artikel bestätige den Termin am 3. Dezember und die geplante Übertragung in Fort Hood. Er setze einen stärkeren Schwerpunkt auf Hasans damalige Tat, seine Verurteilung und die historische Seltenheit öffentlicher Hinrichtungen; zugleich bleibe die konkrete Reichweite der angekündigten Öffentlichkeit ein zentraler offener Punkt.

Medienübergreifend bestehe Einigkeit über den geplanten Termin, den Ort und die angekündigte Übertragung. Unterschiede lägen vor allem in der Gewichtung der menschenrechtlichen Kritik, der historischen Einordnung und der Frage, wie öffentlich der Vorgang tatsächlich werden solle.

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