Pressefreiheit USA, Donald Trump

Pressefreiheit USA: Medien stellen sich gegen Trumps CNN- und Politico-Bann

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 23:25 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Mehr als 50 Medien und Verbände unterstützen vor Gericht CNN, MS NOW und Politico im Streit mit US-Präsident Donald Trump. Sie sehen im Ausschluss der Häuser aus dem Weißen Haus einen Verstoß gegen die Pressefreiheit.

Medien protestieren gegen Verbannung von CNN und Co. (Archivbild) - Bild: Julia Demaree Nikhinson/AP/dpa
Medien protestieren gegen Verbannung von CNN und Co. (Archivbild) - Bild: Julia Demaree Nikhinson/AP/dpa

Mehr als 50 Medien und Verbände haben sich vor Gericht auf die Seite von CNN, MS NOW und Politico gestellt, die gegen ihren Ausschluss aus dem Weißen Haus durch US-Präsident Donald Trump klagen.

Unterstützung für betroffene Medien

In einem Schreiben an das Gericht fordern die Unterzeichner, das Vorgehen der Regierung unverzüglich rückgängig zu machen. Es widerspreche dem Ersten Verfassungszusatz, der die Rede- und Pressefreiheit in den USA besonders schützt.

Zu den Unterstützern gehören Medienorganisationen und Verbände aus der US-amerikanischen Presselandschaft. Sie berufen sich unter anderem auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1974.

Streit über Berichterstattung

Trump hatte am Freitag angekündigt, CNN, MS NOW und Politico mit sofortiger Wirkung die Zugangsberechtigung zum Weißen Haus zu entziehen. Der Präsident warf den Medien vor, Falschnachrichten zu verbreiten.

Die drei Medienhäuser weisen den Ausschluss vor Gericht zurück. Kritiker sehen darin einen Einschüchterungsversuch und einen Angriff auf die Pressefreiheit.

Anhörung in Washington

Nach Darstellung der Unterzeichner darf die redaktionelle Entscheidung eines Mediums, wie es über öffentliche Personen berichtet, grundsätzlich nicht zum Anlass für einen Zugangsentzug genommen werden. Dies gelte unabhängig davon, ob die Berichterstattung als gerecht oder ungerecht bewertet werde.

In Washington endete unterdessen eine erste Anhörung. Die Konfliktparteien legten dem Gericht ihre Positionen dar. Trump hatte zuvor öffentlich erklärt, dass er mit einer Niederlage in erster Instanz rechne.

Grundsatzkonflikt um den Zugang

Der Streit berührt eine zentrale Frage des US-Verfassungsrechts: Darf die Regierung den Zugang zum Präsidentensitz entziehen, weil ihr die Berichterstattung eines Mediums missfällt? Der Erste Verfassungszusatz schützt die Pressefreiheit; zugleich gelten für den Zugang zu politischen Terminen organisatorische Regeln.

Frühere Verfahren bilden den rechtlichen Hintergrund. Gerichte verlangten wiederholt nachvollziehbare, inhaltsneutrale Kriterien und ein faires Verfahren, wenn Presseausweise entzogen werden. Besonders relevant ist, dass derselbe Bundesrichter bereits während Trumps erster Amtszeit die sofortige Wiederzulassung eines CNN-Reporters angeordnet hatte.

Auswirkungen über den Einzelfall hinaus

Die Bedeutung des Verfahrens reicht über CNN, MS NOW und Politico hinaus. Ein Urteil könnte Maßstäbe dafür setzen, wie künftige Regierungen mit kritischen Medien umgehen und ob sie den Zugang selektiv nach redaktionellen Inhalten beschränken dürfen.

Für das Publikum steht damit nicht nur die Akkreditierung einzelner Journalisten auf dem Spiel. Der Zugang zu unabhängigen Bildern, Fragen und Informationen aus dem Weißen Haus kann sich verändern, wenn Regierungsstellen eigene Übertragungsangebote ausbauen und traditionelle Medien ausgrenzen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

tagesschau: „Trumps Streit mit den Medien in den USA eskaliert“ (22.09.2026)

Der Bericht bestätige den Ausschluss von CNN, MS NOW und Politico sowie die Klage der betroffenen Medien. Er setze einen Schwerpunkt auf die Solidarität anderer US-Sender, die zeitweise auf eine gemeinsame TV-Begleitung des Präsidenten verzichtet hätten, und stelle die möglichen Folgen für künftige Regierungen heraus.

DER SPIEGEL: „Donald Trump würde Richterspruch zu CNN und Co. »wahrscheinlich« befolgen“ (23.09.2026)

Der Artikel berichte, Trump habe für den Fall einer Niederlage vor Gericht eine Wiederzulassung der Medien in Aussicht gestellt. Anders als der dpa-Bericht konzentriere er sich auf Trumps Reaktion auf den erwarteten Richterspruch und ordne den parallel gestarteten Regierungskanal „Trump TV“ ein.

Beide Berichte stellten den Zugangsstreit und die Klage als Kern des Konflikts dar; Unterschiede ergäben sich vor allem beim Schwerpunkt zwischen Solidaritätsaktionen anderer Medien und Trumps möglichem Umgang mit einer gerichtlichen Niederlage.

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