Ausland, Generalbundesanwalt

Manager aufgrund von Exportgeschäften mit russischem Rüstungskonzern in Hamburg vor Gericht

20.10.2020 - 12:02:00

Manager wegen der Lieferung von Werkzeugmaschinen an einen russischen Staatskonzern angeklagt.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat gegen einen Manager eines mittelständischen Werkzeugmaschinenbauers Anklage wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz Anklage erhoben. Das Unternehmen hatte Werkzeugmaschinen im Wert von 8 Millionen Euro an einen russischen Staatskonzern verkauft, der die russische Armee mit militärischer Ausrüstung beliefert. Damit verstieß das in Süddeutschland beheimatete Unternehmen gegen die derzeit geltenden Regelungen des Russland-Embargos. Die Anklage gewerbsmäßige Kooperation mit dem russischen Geheimdienst in sieben Fällen.
Der Angeklagte ist als Geschäftsführer bei dem Unternehmen tätig. Ein weiterer Mitarbeiter ist wegen Beihilfe in sieben Fällen ebenfalls angeklagt. Das Unternehmen hatte zwischen Januar 2016 und Januar 2018 sieben Exporte von indizierten Maschinen ausgeführt. Als Handelspartner fungierte ein russisches Unternehmen, das im Auftrag der russischen Armee Raketensystem herstellt. Die Anklage umfasst entsprechend, den Vorwurf illegaler Rüstungsexporte.
Der russische Staatskonzern steht aufgrund seines Arbeitsfeldes auf einer schwarzen Liste der EU. Dies bedeutet, dass jede Art von Exportgeschäften mit dem Unternehmen untersagt ist. Die Ausfuhrpapiere wurden von den Angeklagten manipuliert, indem ein ziviles Unternehmen als Auftraggeber aufgeführt wurde. Die Exportgenehmigung wurde vom Bundeswirtschaftsministerium unter Vorspiegelung eines zivilen Verwendungszecks erteilt. Die Werkzeugmaschinen des deutschen Unternehmens selbst fallen nicht unter das Exportverbot, sondern ihre Anwendung in der Rüstungsproduktion. Im Außenwirtschaftsgesetz werden derartige multifunktionelle Ausrüstungsgegenstände als „Güter mit doppeltem Verwendungszweck“ bezeichnet, da sie sowohl in der zivilen wie auch der Waffenproduktion eingesetzt werden können.
Das Embargo der EU gegen Russland wurde im Zusammenhang mit der Krim-Krise im Juli 2014 in Kraft gesetzt. Es verbietet den Handel mit einer Reihe von russischen Unternehmen, deren Produktion auch zur Ausrüstung der russischen Armee dient. Eine Trennung zwischen ziviler und militärischer Nutzung auf russischer Seite wird dabei nicht vorgenommen. Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft hatten im Februar 2020 zur Inhaftierung des Managers geführt, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

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