Kalifornien: Newsom wandelt 548 Todesurteile in Haft um
Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 01:18 Uhr | dpa, AD HOC NEWSRechtsweg für Mehrfachverurteilungen
- Newsom will 548 Todesurteile in lebenslange Haft ohne Begnadigungsmöglichkeit umwandeln.
- Kalifornien vollstreckte seit 2006 keine Hinrichtungen mehr.
- In Fällen mit mehreren Verurteilungen muss das Oberste Gericht des Bundesstaates zustimmen.
Newsom kündigt Umwandlung von 548 Todesurteilen an
Kaliforniens Gouverneur Gavin Newsom will alle 548 Todesurteile im Bundesstaat in lebenslange Haftstrafen umwandeln. Er begründete den Schritt in einem Brief an die Einwohner mit seiner Überzeugung, dass staatlich sanktionierte Tötungen nicht mit kalifornischen Werten vereinbar seien und die Grundfesten des Rechtssystems unterminierten.
Seit 2006 keine Hinrichtungen
In Kalifornien wurde seit 2006 keine Hinrichtung mehr vollstreckt. Dennoch gibt es dort mehr zum Tode Verurteilte als in jedem anderen US-Bundesstaat.
Oberstes Gericht muss teils entscheiden
In einigen Fällen muss zunächst das Oberste Gericht des Bundesstaates tätig werden. Das ist nach kalifornischem Recht erforderlich, wenn eine Person mehr als einmal verurteilt wurde und die Todesstrafe in lebenslange Haft ohne Möglichkeit einer Begnadigung umgewandelt werden soll.
Newsoms Amtszeit endet im Januar
Newsom kann nicht für eine weitere Amtszeit als Gouverneur antreten und verlässt das Amt im Januar. Er gilt als möglicher Kandidat der Demokraten für die Präsidentschaftswahl 2028.
In den vergangenen Jahren wandelten auch andere Gouverneure Todesstrafen in ihren Bundesstaaten in lebenslange Haft um. Präsident Joe Biden ordnete 2024 die Umwandlung für einen Großteil der auf Bundesebene zum Tode Verurteilten an.
Die Entscheidung betrifft in Kalifornien eine besonders große Zahl von Todesurteilen. Der Bundesstaat hat mehr zum Tode Verurteilte als jeder andere US-Bundesstaat; zugleich wurden dort seit 2006 keine Hinrichtungen mehr vollstreckt.
Politisch setzt Gavin Newsom damit ein deutliches Zeichen gegen die Todesstrafe. Die Umwandlung fällt in die Schlussphase seiner Amtszeit: Newsom kann nicht erneut als Gouverneur antreten und soll als möglicher Bewerber für die demokratische Präsidentschaftskandidatur 2028 gelten.
Rechtliche Umsetzung
Die Begnadigung beendet nicht automatisch jedes Todesurteil. In Fällen mit mehreren Verurteilungen muss nach kalifornischem Recht zunächst das Oberste Gericht des Bundesstaates tätig werden, damit eine lebenslange Haft ohne Möglichkeit der Begnadigung ausgesprochen werden kann.
Der Schritt steht zudem im Gegensatz zur Todesstrafenpolitik auf Bundesebene und zu politischen Kräften in den USA, die Hinrichtungen befürworten. Für die Betroffenen bedeutet die Umwandlung, dass die Todesstrafe entfällt, an ihre Stelle aber lebenslange Haft tritt.
Signal über Kalifornien hinaus
Kalifornien hatte die Todesstrafe nicht abgeschafft, sondern ihre Vollstreckung ausgesetzt. Newsoms Vorgehen verändert deshalb die rechtliche Situation von Hunderten Gefangenen, ohne die grundsätzliche Todesstrafenregelung des Bundesstaates vollständig zu beseitigen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Stern: „Kalifornien wandelt fast 550 Todesurteile in Haftstrafen um“ (05.11.2026)
Der Artikel bestätige die Umwandlung von 548 Todesurteilen und ordne sie als Ausübung von Newsoms Gnadenrecht ein. Einen Schwerpunkt lege er auf die symbolische Bedeutung, den möglichen Bezug zur Bundespolitik und Newsoms Perspektive auf die Präsidentschaftswahl 2028.
Stern: „Kalifornien: Gouverneur wandelt 548 Todesurteile in Haftstrafen um“ (05.11.2026)
Auch dieser Beitrag bestätige die Zahl und beschreibe die Entscheidung als symbolischen Akt. Anders als die kurze Nachrichtenfassung hebe der ausführlichere Text zusätzlich die politische Signalwirkung gegenüber Präsident Donald Trump und die US-weite Debatte über die Todesstrafe hervor.
Beide Beiträge seien sich beim Kern des Vorgangs einig. Unterschiede lägen vor allem in der Gewichtung politischer Folgen und im zusätzlichen Kontext zur amerikanischen Todesstrafendebatte; offen bleibe die konkrete rechtliche Umsetzung in einzelnen Mehrfachverurteilungsfällen.
