James Comey: Prozess wegen angeblicher Trump-Drohung auf 2027 verschoben
Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 00:40 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Der Prozess gegen den früheren FBI-Chef James Comey wegen einer angeblichen Drohung gegen US-Präsident Donald Trump wird nach einer erneuten Verschiebung nicht vor Februar 2027 beginnen.
Verteidigung beantragt Abweisung
Richterin Louise Flanagan gab einer Bitte der Verteidigung statt, weil zunächst mehrere relevante Anträge geprüft werden müssen. Dazu gehört der Antrag, die Klage gegen Comey abzuweisen.
Der Prozessbeginn war zuvor bereits von Juli auf Oktober verschoben worden. Mit dem neuen Termin verlängert sich damit die Vorbereitungsphase in dem politisch brisanten Verfahren.
Ärger wegen Muscheln
Comey hatte im Mai 2025 ein Foto auf Instagram veröffentlicht, auf dem Muscheln am Strand die Zahlen „86 47“ formten. Trump ist der 47. Präsident der USA. Unterstützer des Präsidenten deuteten die Zahlen als Aufruf zu einem Attentat auf Trump.
Comey bestritt, damit zu Gewalt aufgerufen zu haben. In der Anklage wird ihm vorgeworfen, wissentlich eine Morddrohung gegen Trump verbreitet zu haben.
Mehrdeutige Bedeutung der Zahl 86
Der Ausdruck „86“ ist nach Angaben des Merriam-Webster-Wörterbuchs veraltet und wurde erstmals in den 1930er Jahren nachgewiesen. Er kann unter anderem bedeuten, dass etwas in einem Restaurant ausverkauft ist, später auch „loswerden“ oder „abweisen“.
Als jüngere Bedeutung nennt das Wörterbuch zudem „töten“, weist aber darauf hin, dass diese Verwendung selten sei. Comey löschte den Beitrag nach der Kritik und schrieb später, er habe in der Muschelformation lediglich eine politische Botschaft gesehen.
Streit über die Absicht
„Mir war nicht bewusst, dass manche Leute diese Zahlen mit Gewalt assoziieren“, schrieb Comey nach Angaben der Anklage in einem Instagram-Beitrag. Er erklärte, die Muscheln bei einem Strandspaziergang entdeckt zu haben.
Die Ankläger müssen nun nachweisen, dass Comey die Zahlenfolge als Morddrohung gegen Trump verstand und sie bewusst verbreitete. Ob die Anklage Bestand hat, soll vor dem Prozess unter anderem anhand der noch offenen Anträge geklärt werden.
Verfahren mit ungewöhnlichem Auslöser
Der Fall verbindet eine politische Auseinandersetzung um Donald Trump mit der Frage, wann eine mehrdeutige öffentliche Darstellung strafrechtliche Bedeutung gewinnt. Im Mittelpunkt steht kein unmittelbar vorgetragener Gewaltaufruf, sondern die von Muscheln gebildete Zahlenfolge „86 47“ und die Absicht, die James Comey mit ihrem Posten verfolgt haben soll.
Für die Anklage dürfte deshalb die Deutung des Beitrags entscheidend sein. Die Zahl 47 verweist auf Trumps Präsidentschaft; „86“ besitzt mehrere Bedeutungen und kann je nach Zusammenhang unter anderem für das Entfernen oder Loswerden einer Person stehen. Die Anklage muss daraus jedoch eine wissentlich verbreitete Morddrohung und damit eine eindeutige strafbare Absicht ableiten.
Politische Bedeutung und offene Rechtsfragen
Comeys frühere Leitung des FBI und sein konfliktreiches Verhältnis zu Trump verleihen dem Verfahren zusätzliche politische Brisanz. Zugleich gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung. Die erneute Verschiebung verlängert die Vorbereitungsphase und lässt zunächst offen, ob die Klage überhaupt in der vorliegenden Form bestehen bleibt.
Für die Öffentlichkeit dürfte der Fall über die beteiligten Personen hinaus Bedeutung haben: Er berührt die Grenzen politischer Kommunikation in sozialen Netzwerken und die Frage, wie Gerichte indirekte, symbolische oder mehrdeutige Botschaften bewerten. Eine Entscheidung über die Anträge der Verteidigung könnte daher vor dem eigentlichen Prozess wichtige Hinweise zum Umgang mit solchen Äußerungen liefern.
