Ilhan Omar: Bundesbeamte durchsuchen Haus vor Kongresswahl
Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 20:28 Uhr | dpa, AD HOC NEWSErmittlungen vor der Kongresswahl
- Bundesbeamte durchsuchten Omars Zuhause im Großraum Washington.
- Das Justizministerium bestätigte einen gerichtlich genehmigten Durchsuchungsbefehl.
- Die Untersuchung soll nach Medieninformationen mutmaßlichen Betrug bei Einwanderungsunterlagen betreffen.
Bundesbeamte haben das Zuhause der demokratischen US-Abgeordneten Ilhan Omar im Großraum Washington durchsucht.
Justizministerium bestätigt Einsatz
Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte, Beamte einer Abteilung des Heimatschutzministeriums hätten einen vom Justizministerium erwirkten und gerichtlich genehmigten Durchsuchungsbefehl vollstreckt.
Die Maßnahme sei Teil einer laufenden strafrechtlichen Untersuchung auf Bundesebene. Aus der Erklärung ging jedoch nicht hervor, dass der Befehl mit Omar in Verbindung stand; auch zur Art der Ermittlungen wurden keine weiteren Angaben gemacht.
Vorwurf mutmaßlichen Betrugs
Nach Angaben von mit den Ermittlungen vertrauten Quellen soll die Durchsuchung zu einer strafrechtlichen Untersuchung wegen mutmaßlichen Betrugs gehören. Dabei gehe es um Einwanderungsunterlagen der in Somalia geborenen Abgeordneten.
Omar weist die Maßnahme als politische Einschüchterung zurück. Sie erklärte, sie werde sich nicht zum Schweigen bringen lassen, und warf Präsident Donald Trump vor, sie seit Jahren mit haltlosen Lügen und Schmutzkampagnen anzugreifen.
Durchsuchung kurz vor der Wahl
Omar sitzt seit 2019 für einen Wahlbezirk in Minnesota im Kongress und will bei der Kongresswahl in drei Wochen erneut antreten. Führende Demokraten, darunter der Minderheitsführer im Repräsentantenhaus Hakeem Jeffries, bezeichneten die Durchsuchung als beunruhigend.
Die zeitliche Nähe zur Wahl ist politisch besonders sensibel. Im Justizministerium gilt seit Langem die ungeschriebene Praxis, bei Maßnahmen in zeitlicher Nähe zu Wahlen besondere Vorsicht walten zu lassen, wenn sie den Eindruck erwecken könnten, einem Kandidaten zu schaden oder zu helfen.
