Flávio Bolsonaro erhält US-Visum trotz Ausreiseverbot
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 23:34 Uhr | dpa, AD HOC NEWSGerichtliche Schritte und politische Reaktionen
- Richter Alexandre de Moraes verlangte die Pässe binnen 24 Stunden und untersagte Flávio Bolsonaro die Ausreise.
- Die Ermittlungen betreffen mutmaßliche Geldflüsse über Unternehmen des Anwalts Willer Tomaz und eines Wettanbieters.
- Luiz Inácio Lula da Silva gewann die Stichwahl mit 51,8 Prozent gegen Bolsonaro mit 48,2 Prozent.
US-Visum trotz brasilianischem Ausreiseverbot
Das US-Außenministerium wird dem unterlegenen brasilianischen Präsidentschaftskandidaten Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen. Ein Regierungsbeamter teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, die Vereinigten Staaten würden ihnen die Einreise genehmigen.
Reisepässe binnen 24 Stunden verlangt
Zuvor hatten Medien über eine mögliche Ausreise Bolsonaros über Argentinien in die USA berichtet. Der Senator war einer Anordnung des Richters Alexandre de Moraes vom Obersten Gericht nicht nachgekommen, seine Reisepässe binnen 24 Stunden abzugeben.
Moraes ließ die Dokumente annullieren und untersagte Bolsonaro, Brasilien zu verlassen. Die Maßnahme erging im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen Bolsonaro und den Anwalt Willer Tomaz wegen des Verdachts auf Geldwäsche.
Ermittlungen zu mutmaßlichen Geldflüssen
Im Mittelpunkt stehen mutmaßliche Geldflüsse über Unternehmen des Juristen und eines Wettanbieters. Bolsonaro weist ein Fehlverhalten zurück.
Die „New York Times“ berichtete unter Berufung auf drei US-Beamte, Flávio Bolsonaro sei in die USA gereist. „Folha de S. Paulo“ schrieb unter Berufung auf Personen aus dem Umfeld der Familie, der Senator sei nach Argentinien ausgereist und wolle von dort in die USA weiterreisen.
Reiseweg bleibt ungeklärt
Auch die argentinische Zeitung „La Nación“ berichtete über einen möglichen Flug in die USA. Argentiniens Einwanderungsbehörde teilte demnach jedoch mit, dass keine Einreise Bolsonaros registriert worden sei.
Bolsonaro hatte angekündigt, seine Pässe abzugeben und sich gegen die aus seiner Sicht ungerechtfertigte Maßnahme zu wehren. Er bestritt, Brasilien verlassen zu wollen, und führte die Anordnung auf eine Äußerung seines in den USA lebenden Bruders Eduardo zurück.
Streit über Wahlniederlage
Gegen Eduardo Bolsonaro liegt in Brasilien ein Haftbefehl vor. Er hatte während des Strafprozesses gegen seinen Vater Jair Bolsonaro wiederholt auf Sanktionen Washingtons gegen Richter des Obersten Gerichts gedrängt.
Brasiliens Präsident Luiz Inácio Lula da Silva kritisierte die mögliche Ausreise des Senators. Lula sagte, wer nichts zu verbergen habe, müsse nichts fürchten, und warf Bolsonaro mangelnden Respekt gegenüber seinen Wählern und der Demokratie vor.
Trump stellt Wahlergebnis infrage
Bei der Stichwahl am Sonntag erhielt Bolsonaro laut Wahlgericht 48,2 Prozent der Stimmen, Lula kam auf 51,8 Prozent. Bolsonaros rechte Partei erkannte Lulas Wahlsieg an.
Bolsonaro selbst räumte seine Niederlage nicht ausdrücklich ein und kündigte eine juristische Prüfung von Lulas Wahlkampfführung an. Donald Trump schürte ebenfalls Zweifel am Ablauf und Ergebnis der Abstimmung, ohne eine Grundlage für seine Einschätzung zu nennen.
Die Visa-Zusage der Vereinigten Staaten verschärft den politischen Gegensatz zwischen Washington und der brasilianischen Justiz. Für Flávio Bolsonaro entsteht damit trotz des von Alexandre de Moraes angeordneten Ausreiseverbots eine realistische Möglichkeit, in die USA zu gelangen. Das US-Außenministerium stellt die Einreisegenehmigung als konsularische Entscheidung dar; in Brasilien steht der Vorgang zugleich im Zusammenhang mit einem laufenden Geldwäscheverfahren.
Die Entwicklung fällt in eine angespannte Übergangsphase nach der Stichwahl. Luiz Inácio Lula da Silva gewann mit 51,8 Prozent gegen Flávio Bolsonaro, der 48,2 Prozent erhielt. Während die Partei des unterlegenen Kandidaten Lulas Wahlsieg anerkannte, ließ Bolsonaro selbst eine juristische Anfechtung der Wahlkampfführung prüfen. Eine Ausreise trotz gerichtlicher Anordnung könnte deshalb nicht nur straf- und verfahrensrechtliche Folgen haben, sondern auch die politische Auseinandersetzung über die Anerkennung des Wahlergebnisses verschärfen.
Washington und Brasília im Konflikt
Besondere Bedeutung erhält die Visa-Zusage durch die politische Nähe der Bolsonaro-Familie zu US-Präsident Donald Trump. Trump hatte das brasilianische Wahlergebnis öffentlich infrage gestellt, ohne eine Grundlage dafür zu nennen. Sollte Flávio Bolsonaro tatsächlich in die USA reisen, dürfte der Fall deshalb über das individuelle Ermittlungsverfahren hinaus als weiterer Streitpunkt zwischen der brasilianischen Justiz und politischen Kräften in den Vereinigten Staaten wirken.
Offen bleibt, wie die brasilianischen Behörden auf eine mögliche Verletzung des Ausreiseverbots reagieren. Entscheidend sind dabei der tatsächliche Reiseweg, die Gültigkeit der annullierten Pässe und die weiteren Schritte im Geldwäscheverfahren. Die Visa-Zusage ändert zunächst nichts an der gerichtlichen Anordnung in Brasilien.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Stern: „Regierungskreise: USA wollen Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa geben“ (27.10.2026)
Der Artikel berichtete, das US-Außenministerium wolle Flávio Bolsonaro und seiner Familie Visa ausstellen. Zusätzlich ordne er die Visa-Zusage in das brasilianische Ausreiseverbot, die Ermittlungen wegen Korruptions- und Geldwäscheverdachts sowie die politische Nähe der Familie zu Donald Trump ein.
FOCUS online: „Flavio Bolsonaro setzt sich in die USA ab“ (27.10.2026)
Der Beitrag habe unter Berufung auf Reuters und einen Vertrauten des Senators sowie einen US-Beamten berichtet, Bolsonaro habe Brasilien in Richtung USA verlassen. Anders als der Stern-Beitrag habe er den Schwerpunkt auf die mögliche bereits erfolgte Ausreise gelegt; der genaue Reiseweg bleibe offen.
Beide Beiträge hätten die Visa-Zusage und den politischen Zusammenhang mit der Wahlniederlage aufgegriffen. Der wesentliche Unterschied liege in der Gewichtung zwischen der angekündigten Einreisegenehmigung und der möglichen tatsächlichen Ausreise.
