EU-Migrationspolitik, Return Hubs

EU-Return-Hubs: Rechtliche Grundlage für Abschiebezentren außerhalb Europas steht

Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 14:03 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die EU-Innenminister haben die rechtliche Grundlage für sogenannte Return Hubs außerhalb der Europäischen Union endgültig gebilligt. Deutschland will noch in diesem Jahr Vereinbarungen mit Drittstaaten voranbringen – doch Standort, Partner und konkrete Umsetzung sind offen.

Künftig dürfen EU-Staaten abgelehnte Asylbewerber auch in Zentren außerhalb der EU bringen. (Symbolbild)  - Bild: Julian Stratenschulte/dpa
Künftig dürfen EU-Staaten abgelehnte Asylbewerber auch in Zentren außerhalb der EU bringen. (Symbolbild) - Bild: Julian Stratenschulte/dpa

Die EU-Mitgliedstaaten haben die rechtliche Grundlage für Abschiebezentren außerhalb Europas endgültig geschaffen.

EU-Innenminister geben grünes Licht

Als letzten formellen Schritt stimmten die EU-Innenminister dem Gesetz bei ihrem Treffen in Luxemburg zu. Das Europaparlament hatte zuvor bereits formell zugestimmt.

In den geplanten Zentren, die auch „Return Hubs“ genannt werden, sollen vollziehbar ausreisepflichtige Menschen untergebracht werden, wenn eine Rückkehr in ihr Herkunftsland nicht möglich ist – etwa, weil der betreffende Staat die Rücknahme verweigert.

Deutschland treibt Pläne mit vier Partnern voran

Deutschland arbeitet bei dem Vorhaben mit Österreich, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden zusammen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hofft auf eine Vereinbarung mit einem Drittstaat noch in diesem Jahr.

„Das ist ein dickes Brett, was es zu bohren gilt, und dazu muss man die Bereitschaft der anderen Seite, also der Drittländer, auch in den nächsten Monaten ausdiskutieren“, sagte der CSU-Politiker vor dem Treffen in Luxemburg. Mit welchen Staaten verhandelt wird, ließ er offen.

Menschenrechtler warnen vor Risiken

Die Pläne sind seit Jahren umstritten. Amnesty International befürchtet mögliche Menschenrechtsverletzungen in den Zentren und warnt vor Vereinbarungen mit konfliktreichen und politisch instabilen Ländern.

Auch Sozialdemokraten und Grüne stellen das Modell infrage. Der Einigung über die neuen Asylregeln war ein gemeinsamer Beschluss der Europäischen Volkspartei unter Führung von Manfred Weber und des rechten Flügels im Europaparlament vorausgegangen. Die EVP hatte sich dazu unter anderem in einer umstrittenen WhatsApp-Chatgruppe mit rechten Abgeordneten abgestimmt.

Neue Regeln verlängern mögliche Abschiebehaft

Das Gesetz legt außerdem fest, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht inhaftiert werden. Möglich sind die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen sowie die Beschlagnahme von Reisedokumenten.

Abschiebehaft kann angeordnet werden, wenn Beamte eine Fluchtgefahr sehen oder ein Risiko für die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer steigt auf höchstens 24 Monate; in besonderen Fällen ist eine Verlängerung um sechs weitere Monate möglich.

Von der politischen Idee zum EU-Rechtsrahmen

Mit dem formellen Beschluss der Mitgliedstaaten ist die rechtliche Grundlage geschaffen, auf der einzelne Länder Vereinbarungen mit Drittstaaten anstreben können. Ein konkretes Zentrum entsteht dadurch noch nicht. Dafür braucht es Absprachen über Standort, Finanzierung, Zuständigkeiten, Sicherheitsstandards und den Zugang zu rechtsstaatlichen Verfahren.

Die Debatte steht im Zusammenhang mit dem politischen Druck, Rückführungen abgelehnter Asylbewerber tatsächlich umzusetzen. Besonders schwierig sind Fälle, in denen Herkunftsstaaten die Rücknahme verweigern oder Identitäten ungeklärt bleiben. Ein ausgelagertes Zentrum könnte die EU-Staaten entlasten, würde die praktische Verantwortung für die dort untergebrachten Menschen aber nicht automatisch beenden.

Rechtliche und politische Folgen

Entscheidend wird sein, ob Drittstaaten zur Zusammenarbeit bereit sind und welche Garantien die EU durchsetzen kann. Menschenrechtsorganisationen warnen vor Misshandlungen, willkürlicher Haft und Abschiebungen in Länder, in denen Betroffene gefährdet sein könnten. Maßgeblich bleiben deshalb individuelle Prüfungen, das Non-Refoulement-Prinzip und wirksamer Rechtsschutz.

Parallel verschärft der neue Rahmen den Druck auf ausreisepflichtige Menschen innerhalb der EU: Wer nicht kooperiert, kann mit Leistungskürzungen, der Sicherstellung von Dokumenten oder längerer Abschiebehaft rechnen. Für Betroffene und Behörden wird damit wichtiger, dass Entscheidungen nachvollziehbar begründet und Rechtsmittel praktisch erreichbar bleiben.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

tagesschau: „EU-Innenminister in Luxemburg: "Müssen jetzt über Ceuta sprechen"“ (01.10.2026)

Der Bericht ordne die Return Hubs in die Beratungen der EU-Innenminister nach den Ereignissen in Ceuta ein. Er hebe hervor, fünf EU-Staaten wollten bis Jahresende Einzelheiten vorlegen, und nenne bereits getroffene Vereinbarungen der Niederlande mit Uganda sowie griechische Pläne für Pilotprojekte; der konkrete Standort und die praktische Umsetzung blieben offen.

n-tv: „Während des EU-Ratsvorsitzes Griechenland will Abschiebezentrum in Afrika einrichten“ (29.09.2026)

Der Artikel bestätige die Kooperation Deutschlands mit Österreich, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden, setze aber einen anderen Schwerpunkt auf Griechenlands Ziel, während seines EU-Ratsvorsitzes 2027 ein Zentrum in Afrika in Betrieb zu nehmen. Er nenne Uganda und Ruanda als mögliche Standorte und verweise zugleich auf die Sorgen von Menschenrechtsorganisationen.

Beide Berichte stellten die politische Zusammenarbeit und die geplante Auslagerung von Rückführungen heraus; Unterschiede gebe es vor allem beim Fokus auf die Folgen der Ceuta-Krise beziehungsweise auf Griechenlands Zeitplan. Offen blieben der konkrete Drittstaat, die rechtlichen Sicherungen vor Ort und der tatsächliche Beginn eines Betriebs.

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