Internationaler Strafgerichtshof: EU kündigt Widerstand gegen Trumps Auflösungs-Vorstoß an
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 20:43 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
EU-Ratspräsident António Costa hat in New York Widerstand gegen den Vorstoß von US-Präsident Donald Trump zur Auflösung des Internationalen Strafgerichtshofs angekündigt.
Costa verteidigt den Gerichtshof
Die Europäische Union werde die Institution verteidigen, sagte Costa in einer Rede vor der UN-Vollversammlung. Drohungen und Angriffe gegen den Gerichtshof, seine Verantwortlichen und Beschäftigten seien inakzeptabel.
Trump hatte die Staatengemeinschaft zuvor in seiner Rede vor der UN-Vollversammlung zum geschlossenen Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof aufgerufen. „Ich fordere alle Staaten, die Mitglieder des Internationalen Strafgerichtshofs sind, auf, sofort aus dieser skrupellosen Institution auszutreten“, sagte er am Dienstag.
Konflikt über internationale Strafjustiz
Mit dem Aufruf verschärfte Trump den Konflikt um den Gerichtshof. Der IStGH hat 125 Vertragsstaaten und verfolgt seit 2002 schwerste Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Neben den USA erkennen auch Israel, Russland und etwa die Türkei den Gerichtshof nicht an. Die US-Regierung wirft der Institution unter anderem politisch motiviertes Handeln vor und geht mit Sanktionen gegen den IStGH und seine Vertreter vor.
Haftbefehl gegen Netanjahu
Für Aufmerksamkeit sorgte zuletzt vor allem ein Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu. Die USA lehnen die Zuständigkeit des Gerichts ab.
Der Internationale Strafgerichtshof, auf Englisch International Criminal Court, ist nicht mit dem Internationalen Gerichtshof zu verwechseln. Der IGH mit Sitz in Den Haag befasst sich mit Streitfällen zwischen Staaten und ist das höchste Gericht der Vereinten Nationen.
Costa pocht auf Völkerrecht
„Das Völkerrecht zu verteidigen ist keine Option, sondern unsere Verantwortung“, sagte Costa in New York. Die Frage der Verantwortlichkeit dürfe nicht von politischer Zweckmäßigkeit abhängen; beim Völkerrecht dürfe nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
Konflikt um internationale Strafverfolgung
Der Vorstoß fällt in eine Phase wachsender Spannungen zwischen den USA und internationalen Institutionen. Washington erkennt den Internationalen Strafgerichtshof nicht an und lehnt Ermittlungen gegen US-Bürger ab. Zugleich hat die US-Regierung Sanktionen gegen Verantwortliche des Gerichts verhängt und ein härteres Vorgehen angekündigt.
Der IStGH ist für die Verfolgung von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zuständig. Seine 125 Vertragsstaaten übertragen ihm die Gerichtsbarkeit unter bestimmten Voraussetzungen auch dann, wenn Beschuldigte aus Nichtmitgliedstaaten stammen. Das erklärt, warum die USA, Israel und Russland den Gerichtshof politisch besonders kritisch betrachten.
Bedeutung für Europa
Für die EU steht damit nicht nur eine einzelne Institution, sondern ein Grundprinzip der regelbasierten internationalen Ordnung zur Debatte. Alle EU-Staaten sind Vertragsparteien des Römischen Statuts und unterstützen den Gerichtshof. Ein geschlossenes europäisches Eintreten könnte dessen Arbeitsfähigkeit politisch absichern, zugleich aber den Konflikt mit Washington verschärfen.
Für Deutschland ist die Auseinandersetzung auch deshalb relevant, weil der IStGH bei schwersten internationalen Verbrechen eine Zuständigkeit neben nationalen Gerichten bildet. Offen bleibt, wie weit die USA ihre angekündigten Sanktionen ausweiten und ob weitere Staaten dem amerikanischen Austrittsappell folgen. Die Kontroverse dürfte zudem die Debatte über den Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu weiter zuspitzen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
n-tv: „Wadephul widerspricht Trump deutlich und verteidigt Internationalen Strafgerichtshof“ (24.09.2026)
Der Bericht bestätige den Widerstand gegen Trumps Austrittsappell und rücke die deutsche Position in den Mittelpunkt. Außenminister Johann Wadephul erkläre, Deutschland werde den Gerichtshof nicht verlassen und brauche ihn als Teil der regelbasierten Ordnung weiterhin; anders als die dpa-Meldung fokussiere der Artikel auf die deutsche statt auf die europäische Reaktion.
n-tv: „USA wollen IStGH ‚zerschlagen‘: Trump fordert Staaten zu Austritt aus Strafgerichtshof auf“ (22.09.2026)
Der Artikel bestätige Trumps Aufruf und ordne ihn in die US-Sanktionspolitik gegen den IStGH ein. Er hebe zusätzlich hervor, dass Washington ein noch umfassenderes Vorgehen plane und dass der Gerichtshof auch bei bestimmten Taten von Staatsangehörigen aus Nichtmitgliedstaaten zuständig sein könne; die angekündigte EU-Reaktion stehe in diesem Bericht noch nicht im Mittelpunkt.
Beide Beiträge bestätigten den Gegensatz zwischen dem amerikanischen Kurs und der europäischen beziehungsweise deutschen Unterstützung für den IStGH. Unterschiede ergäben sich vor allem beim Schwerpunkt: Der erste Bericht betone die politische Antwort Deutschlands, der zweite die US-Sanktionsstrategie und die institutionellen Hintergründe.
