Ausland, Iranische Botschaft

Deutschland lehnt automatische Sanktionen gegen den Iran ab

10.07.2020 - 16:01:42

Die deutsche Regierung wendet sich gegen die aktuelle Iran-Politik der Vereinigten Staaten.

Hierüber berichtet das Hamburger Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe. Wie es dort heißt, will die Regierung in Washington die Verstöße des Iran gegen die Nuklearvereinbarung von Wien (JCPOA) mit neuen Sanktionen beantworten, wenn das Embargo für konventionelle Waffenlieferungen in die Islamische Republik in Kürze auslaufen wird. Deutschland lehnt dieses Vorgehen ab.

In der Antwort der Bundesregierung auf eine entsprechende Anfrage des grünen Bundestagsabgeordneten Omid Nouripur heißt es, so der "Spiegel" weiter, die von den USA vorgenommene "politische Verknüpfung" zwischen dem Ende des konventionellen Waffenembargos und einer möglichen Neuauflage "umfassender Sanktionen der Vereinten Nationen gegen Iran" werde von Deutschland, Frankreich und Großbritannien gemeinschaftlich abgelehnt.

Zwar missachtet der Iran bis jetzt alle Aufforderungen, die Beschränkungen bei der Urananreicherung und auch beim Bau der hierfür erforderlichen Zentrifugen zu befolgen. Dennoch hoffen die drei europäischen Staaten unverändert darauf, die Regierung in Teheran noch von einer Rückkehr zum Atomabkommen überzeugen zu können und Sanktionen somit zu entgehen. Man sei weiterhin bemüht, "Iran wieder zu einer vollständigen Umsetzung des JCPOA zu bewegen", schreibt die Bundesregierung weiter. Ihre Politik beabsichtige, den zur Streitschlichtung vorgesehenen Mechanismus des Atomabkommens als ein Instrument der atomaren Nichtverbreitung zu erhalten. Auf die Bedrohung der Sicherheitslage im Nahen Osten durch das Auslaufen des Waffenembargos solle "mit realistischen Maßnahmen" geantwortet werden.

Deutschland stellt sich somit gegen die Absichten der US-amerikanischen Regierung. Diese beinhalten ein automatisches Zurückschnappen ("Snapback") von Sanktionen, wie es auch im Atomabkommen vorgesehen ist. Die Bundesregierung stellt hier die Berechtigung der USA infrage, einen derartigen "Snapback" überhaupt veranlassen zu können. Denn dies ist ausschließlich den Unterzeichnerstaaten des Atomabkommens gestattet, die USA waren aber bereits 2018 aus dem Abkommen ausgestiegen.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, RSM

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