Sparkassen: S-ID-Check-App wird zum 31. Dezember abgeschaltet
09.06.2026 - 18:36:08 | boerse-global.de
Die eigenständige S-ID-Check-App wird zum 31. Dezember 2026 abgeschaltet. Künftig laufen alle Authentifizierungsprozesse für Online-Kreditkartenzahlungen über die S-pushTAN-Anwendung.
Einheitliche Plattform für alle Zahlungen
Mit der Abschaltung des S-ID-Check-Dienstes endet die Ära eines spezialisierten Tools, das bislang für die zweite Authentifizierung bei Online-Kartenzahlungen zuständig war. Ab Januar 2027 müssen Kunden sämtliche Freigaben – sowohl für Girokonten als auch für Kreditkarten – über die S-pushTAN-App abwickeln.
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Die Vorbereitungen für diesen Schritt laufen bereits seit Monaten. Seit Mitte Januar 2026 lassen die Sparkassen keine Neuregistrierungen für den S-ID-Check mehr zu. Bestehende Nutzer sollen ihre Authentifizierungseinstellungen noch vor der Jahresfrist über das Online-Banking umstellen.
Sicherheitsrahmen bleibt bestehen
Die technische Grundlage des neuen Freigabeprozesses bleibt unverändert. Weiterhin kommen die internationalen 3-D-Secure-Protokolle zum Einsatz – konkret Mastercard Identity Check und Visa Secure. Durch die Verlagerung aller Freigaben in die S-pushTAN-App will der Sparkassenverbund ein hohes Schutzniveau gegen unbefugte Transaktionen gewährleisten.
Doch Verbraucherschützer warnen vor Risiken während der Umstellungsphase. Betrüger nutzen technische Übergänge häufig als Vorwand für Phishing-Angriffe. Sie versuchen, Kunden zur Preisgabe sensibler Daten oder zur Freigabe betrügerischer Transaktionen zu bewegen. Die Sparkassen betonen: Die Migration darf ausschließlich über die offiziellen Online-Banking-Kanäle erfolgen.
Parallel laufen mehrere Gerichtsverfahren
Die App-Konsolidierung fällt in eine Zeit bedeutender rechtlicher Auseinandersetzungen für einzelne Sparkassen-Institute. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Berlin befasste sich kürzlich mit unzulässigen Gebührenerhöhungen. Nach einer Sammelklage von Verbraucherschützern entschied das Gericht, dass sich die Berliner Sparkasse nicht auf stillschweigende Zustimmung zu Gebührenanpassungen berufen kann. Rund 1.200 betroffene Kunden können nun Rückzahlungen für Gebühren fordern, die bis November 2017 zurückreichen.
In einem weiteren Fall verklagt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Stadtsparkasse München. Es geht um Zinsanpassungsklauseln in langfristigen Sparverträgen aus den Jahren 1994 bis 2004. Der Vorwurf: Kunden erhielten pro Vertrag durchschnittlich 4.664 Euro zu wenig Zinsen – wegen intransparenter Anpassungspraktiken, die nicht den BGH-Standards entsprachen.
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BaFin warnt vor betrügerischen Plattformen
Während die offiziellen Sparkassen ihre mobile Sicherheit modernisieren, warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor betrügerischen Aktivitäten im digitalen Bankgeschäft. Die Behörde leitete Ermittlungen gegen den Betreiber einer Website ein, die einen dem Sparkassen-Namen ähnlichen Auftritt nutzt.
Laut BaFin bietet die Seite Festgeld- und Tagesgeldanlagen bei ausländischen Instituten an – ohne die erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Bundes- und Landesbehörden raten Verbrauchern zu äußerster Vorsicht bei Online-Investmentangeboten, die keine geprüften regulatorischen Nachweise vorweisen können.
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