Verpackungsverordnung, Dokumentationspflichten

Verpackungsverordnung: Neue Dokumentationspflichten ab 12. August

09.06.2026 - 20:39:54 | boerse-global.de

Ab August 2026 gelten strenge Dokumentationspflichten für Verpackungen. Unternehmen müssen Daten mit CSRD-Standards harmonisieren.

EU-Verpackungsverordnung PPWR: Neue Pflichten ab August 2026
Verpackungsverordnung - Nahaufnahme von Verpackungsmaterialien wie Karton, Plastik und Glas, mit einem Tablet im Hintergrund, das Daten und Diagramme anzeigt. 09.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 12. August 2026 greift die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Unternehmen müssen dann für jede Verpackung technische Dokumentationen und Konformitätserklärungen bereithalten. Die Regeln sind unmittelbar anwendbar – ohne nationale Umsetzung.

Enge Verzahnung mit CSRD-Standards

Die PPWR-Daten bilden künftig die Grundlage für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Besonders der Standard ESRS E5 verlangt ähnliche Datenpunkte wie die Verpackungsverordnung.

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Dazu gehören Informationen über Materialzusammensetzung, Gewicht, Wiederverwendbarkeit sowie Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit. Auch für die Berechnung von Scope-3-Emissionen im Klimaschutz (ESRS E1) werden diese Daten zunehmend relevant.

Für die sogenannten Welle-2-Unternehmen steht die Berichtspflicht für das Geschäftsjahr 2025 im Jahr 2026 an. Ein aktueller Entwurf für ein EU-Omnibus-Paket sieht vor, die spezifischen ESRS-Datenpunkte deutlich zu reduzieren. Die Pflicht zur Datenerhebung durch die PPWR bleibt jedoch bestehen.

Branchen reagieren unterschiedlich

Die neuen Anforderungen treffen Wirtschaftszweige in unterschiedlicher Intensität. Der Deutsche Kartoffelhandelsverband (DKHV) unterstützt die Kartoffelwirtschaft bei der Vorbereitung auf die PPWR. Auch die Medizintechnikbranche setzt sich mit den neuen Fristen auseinander.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) thematisiert in Kürze das Verhältnis des deutschen Verpackungsgesetzes zur EU-PPWR.

Streit um Greenwashing-Richtlinie

Kritik kommt vom Markenverband mit Blick auf eine weitere Neuregelung. Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel sieht ab dem 27. September 2026 strengere Vorgaben für Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ vor.

Der Verband warnt: Bereits hergestellte Waren mit alten Verpackungen könnten vernichtet werden, wenn Handelsketten vorzeitig auf die neuen Standards pochen. Voll funktionsfähige Produkte landen dann im Abfall – nur weil ihre Kennzeichnung nicht mehr den neuen Vorschriften entspricht.

ESG-Ziele in Vorstandsvergütung

Nachhaltigkeitsindikatoren gewinnen auch bei der internen Steuerung an Bedeutung. Laut einer KPMG-Untersuchung koppeln mittlerweile 78 Prozent der untersuchten Unternehmen ESG-Ziele an die variable Vergütung ihrer Führungskräfte. Der Anteil dieser Metriken an den Boni liegt häufig zwischen 10 und 30 Prozent.

Die Qualität der genutzten Daten bleibt jedoch ein Kritikpunkt. Die Science Based Targets initiative (SBTi) lehnte 2024 über 200 Klimaziele von Unternehmen ab – die Nachweise reichten nicht aus. Experten fordern daher mehr Primärdaten und unabhängige Prüfungen, um Greenwashing durch unpräzise Indikatoren zu vermeiden.

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Deutschland hinkt bei anderen EU-Vorgaben hinterher

Während die Vorbereitungen für die Verpackungsregeln laufen, hat Deutschland eine andere Frist verpasst. Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis zum 7. Juni 2026 erfolgen müssen. Da die Bundesregierung diesen Termin nicht einhielt, droht nun ein Vertragsverletzungsverfahren.

Ein entsprechendes deutsches Gesetz soll nach aktueller Planung erst Anfang 2027 in Kraft treten. Erste Berichtspflichten für Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern würden dann ab Juni 2028 greifen. Sozialverbände kritisierten diese Verzögerung angesichts der bestehenden Lohnlücke in Deutschland.

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