Steuerreform 2026: Apotheken, Kindergeld und neue AfA-Regeln
24.05.2026 - 02:04:46 | boerse-global.deNeue Gesetze zur Apothekenreform und automatisierten Kindergeldauszahlung treffen auf eine deutlich gesenkte Wachstumsprognose der EU-Kommission – und verändern die Arbeit von Steuerberatern und Buchhaltern nachhaltig.
EU senkt Deutschland-Prognose drastisch
Die Europäische Kommission hat ihre Wachstumsprognose für Deutschland am 21. Mai 2026 von 1,2 auf nur noch 0,6 Prozent halbiert. Hauptgrund ist der Energieschock infolge der Iran-Krise. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ist mit einer Prognose von lediglich 0,3 Prozent sogar noch pessimistischer. Eine DIHK-Umfrage unter über 23.000 Unternehmen zeigt: 26 Prozent bewerten ihre aktuelle Lage als schlecht – ein Wert, der an die Pandemie-Hochphase erinnert. Für 70 Prozent der Befragten bleiben die Energiepreise das größte Risiko.
Apothekenreform: Neue Honorare und Befugnisse
Der Bundestag verabschiedete am 22. Mai 2026 das Apothekenversorgungsstärkungsgesetz (ApoVWG) – mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD. Die Reform bringt weitreichende Änderungen:
Apotheker erhalten künftig erweiterte klinische Befugnisse. Sie dürfen alle inaktivierten Impfstoffe verabreichen, Blutabnahmen bei Erwachsenen durchführen und Schnelltests auf Influenza, Norovirus und Rotavirus anbieten. Zudem können sie bei akuten Erkrankungen bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abgeben – ausgenommen Antibiotika und suchtgefährdende Mittel.
Aus steuerlicher Sicht besonders relevant: Das Fixum für Apotheken steigt in zwei Schritten von aktuell 8,35 Euro auf 9,50 Euro. Die erste Erhöhung erfolgt am 1. Juli 2026, die zweite am 1. Januar 2027. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) übt Kritik an den erweiterten Kompetenzen für nichtärztliches Personal. Der Bundesrat soll am 12. Juni 2026 über das Gesetz beraten.
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Kindergeld wird automatisch
Finanzminister Klingbeil brachte am 22. Mai 2026 einen Gesetzentwurf auf den Weg, der die Kindergeldbeantragung revolutionieren soll. Rund 300.000 manuelle Anträge pro Jahr könnten künftig entfallen. Die Idee: Das Finanzamt nutzt vorhandene Steuer-IDs und IBAN-Daten, um die Leistung automatisch auszuzahlen.
Die Umsetzung erfolgt in zwei Phasen:
- März 2027: Automatisierung für Familien mit mehreren Kindern
- November 2027: Automatisierung für Erstgeborene
Für Lohnbuchhalter und Steuerfachangestellte bedeutet dies einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung – weg von manueller Datenerfassung, hin zur strategischen Überwachung.
Abschreibungen clever nutzen
Im Bereich der Unternehmensbesteuerung bleiben mehrere Instrumente für die Steueroptimierung zentral:
Die degressive AfA von 30 Prozent für bewegliche Wirtschaftsgüter gilt noch bis Ende 2027. Besonders attraktiv: Für neue Elektrofahrzeuge können Unternehmen bis zum 31. Dezember 2027 eine Sonderabschreibung von 75 Prozent nutzen. Die Preisgrenze für steuerlich begünstigte Elektro-Dienstwagen wurde auf 100.000 Euro angehoben – das eröffnet Spielraum für hochwertige Flotten-Upgrades.
Restnutzungsdauer-Gutachten als Steuersparmodell
Im Immobilienbereich gewinnen Restnutzungsdauer-Gutachten nach ImmoWertV an Bedeutung. Sie können die Abschreibung legal maximieren, indem sie eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachweisen. Ein Beispiel: Bei einem Gebäudewert von 400.000 Euro steigt die jährliche AfA von zwei Prozent (8.000 Euro) auf vier bis sechs Prozent (16.000 Euro oder mehr). Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergeben sich über zehn Jahre Steuerersparnisse von rund 33.600 Euro. Wichtig: Die Finanzämter akzeptieren nur Gutachten von Sachverständigen mit DIN-EN-ISO/IEC-17024-Zertifizierung.
Die Forschungszulage bleibt ein strategisches Instrument für KMU und Start-ups. Seit 2024 sind auch Abschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter in Forschungsprojekten förderfähig. Die rückwirkende Beantragung ist bis zu vier Jahre möglich.
Reisekosten: Neue BFH-Rechtsprechung
Die Reisekostenabrechnung bleibt eine Kernaufgabe für Steuerfachangestellte. Für 2026 gelten folgende Pauschalen:
- Abwesenheit 8 bis 24 Stunden: 14 Euro
- Volle 24 Stunden: 28 Euro
Kürzungen bei Verpflegungsgestellung durch den Arbeitgeber: 5,60 Euro für Frühstück, je 11,20 Euro für Mittag- und Abendessen. Die Kilometerpauschale bleibt bei 30 Cent.
Ein BFH-Urteil vom 21. Januar 2026 (VI R 30/24) sorgt für Klarheit: Steht dem Arbeitnehmer ein Firmenwagen zur Verfügung, kann er für Dienstreisen mit dem Privatwagen keine Reisekosten absetzen. Eine solche „Über-die-Schulter"-Nutzung – Privatwagen geschäftlich, Firmenwagen privat – gilt als privat veranlasst. Das Urteil hebt eine gegenteilige Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen aus September 2024 auf.
Angesichts der klaren BFH-Rechtsprechung zur privaten PKW-Nutzung sollten Unternehmer ihre Dienstwagen-Strategie genau prüfen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Dieser kostenlose Excel-Rechner enthüllt, welche Besteuerungsmethode wirklich günstiger für Sie ist. Optimale Besteuerungsmethode jetzt kostenlos berechnen
Unternehmen setzen zunehmend auf digitale Systeme. Neue Funktionen, die auf der Google I/O 2026 vorgestellt wurden, machen mobile Wallets zu umfassenden Reiseassistenten mit integrierten digitalen Belegen und Bordkarten. Firmen wie Uhlmann Pac-Systeme und FERCHAU suchen bereits Fachkräfte, die mit Tools wie SAP Concur komplexe Kreditkartenabgleiche und Reiseberichte managen.
Baukrise hält an
Der Bauwirtschaft geht es weiter schlecht. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) prognostiziert für 2026 nur 215.000 Wohnungsfertigstellungen – eine leichte Verbesserung gegenüber den erwarteten 206.600 Einheiten 2025, die einen Rückgang von 18 Prozent zum Vorjahr bedeuteten. Immerhin: Die Baugenehmigungen stiegen im ersten Quartal 2026 um 14,6 Prozent. Der ifo-Geschäftsklimaindex für den Wohnungsbau erreichte im April 2026 mit minus 28,4 Punkten einen Tiefstand.
Ausblick: Wohin steuert die Steuerbranche?
Die EU-Kommission erwartet für 2027 eine leichte Erholung auf 0,9 Prozent Wachstum – abhängig von stabilen Energiemärkten. Für Steuerberater und Buchhalter zeichnen sich klare Trends ab:
Die Automatisierung von Kindergeld und Belegmanagement verschiebt den Fokus von manueller Eingabe zur strategischen Beratung. Die neuen Apothekenhonorare ab 1. Juli 2026 erfordern Umstellungen in der Abrechnung. Und die Nachfrage nach zertifizierten Lohnbuchhaltern steigt – neue Spezialkurse starten Ende Mai 2026, um die wachsende Komplexität von Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht zu bewältigen.
Der Beruf des Steuerfachangestellten wandelt sich: weniger Formularausfüllen, mehr Gestaltungsberatung. Wer jetzt in digitale Kompetenzen investiert, ist für die Zukunft gewappnet.
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