Massenentlassungen, BAG

Massenentlassungen: BAG verschärft Regeln bei Kündigungen

09.06.2026 - 00:39:18 | boerse-global.de

Aktuelle Urteile bestätigen hohe Hürden für Kündigungen von Arbeitnehmervertretern und verschärfen Regeln bei Massenentlassungen.

Arbeitsgerichte stärken Schutz von Betriebsräten und Mitbestimmung
Massenentlassungen - Ein Nahaufnahme eines Holzhammers auf einem dunklen Schreibtisch, umgeben von verschwommenen Rechtsdokumenten, die Arbeitsrecht symbolisieren. 09.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Betriebsrätin siegt gegen fristlose Kündigung

Das Arbeitsgericht Nürnberg hat die fristlose Kündigung einer Betriebsrätin für unwirksam erklärt (Urteil vom 16. April 2026, Az. 9 Ca 6336/25). Der Arbeitgeber hatte gekündigt, weil die Frau interne Kommunikationskanäle für betriebsbezogene Themen wie gewerkschaftliche Angebote und Altersvorsorge genutzt hatte. Seine Begründung: unzulässige private Nutzung.

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Die Richter sahen das anders. Sie bewerteten die Kündigung als unverhältnismäßig. Mildere Mittel hätten ausgereicht – die Löschung der Beiträge war bereits wirksam. Zudem lag nach Auffassung des Gerichts gar keine rein private Nutzung vor.

BAG verschärft Regeln bei Massenentlassungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) machte im April 2026 klar: Fehler bei der Massenentlassungsanzeige machen Kündigungen unwirksam. Das Urteil betrifft direkt mehrere Großprojekte mit Personalabbau.

Dow Stade: Der Chemiekonzern will im Rahmen seines Programms „Transform to Outperform“ 110 Stellen streichen – rund zehn Prozent der Belegschaft. Weil die Zahl die gesetzlichen Schwellenwerte überschreitet, ist ein Sozialplan erzwingbar. Die Massenentlassungsanzeige ist Pflicht.

NTB Bremerhaven: Am Containerterminal sollen 500 von 1.000 Jobs wegfallen. Grund ist eine Milliardeninvestition in die Automatisierung. Doch Automatisierung allein rechtfertigt keine betriebsbedingten Kündigungen. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass es keine Alternativen gibt – etwa durch Qualifizierung. Der Betriebsrat hat umfassende Mitbestimmungsrechte bei Interessenausgleich und Sozialplan.

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Druck auf Mitbestimmung wächst

Trotz starkem gesetzlichem Schutz schwindet die betriebliche Mitbestimmung. Eine DGB-Studie vom Mai 2026 zeigt: Nur noch in sieben Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe gibt es eine Arbeitnehmervertretung. In den 1990ern war es noch fast jeder zweite Betrieb. Rund 20 Prozent der Unternehmen blockieren aktiv die Neugründung von Betriebsräten.

Besonders betroffen: große Unternehmen in der Rechtsform einer Europäischen Gesellschaft (SE). Laut Daten des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (IMU) umgehen rund 84 Prozent der 122 untersuchten großen SE-Unternehmen die paritätische Mitbestimmung.

Es gibt aber auch Erfolge. Bei den Betriebsratswahlen bei Amazon in Frankenthal am 5. Mai 2026 gewann ver.di 12 von 19 Sitzen – die absolute Mehrheit.

Hohe Hürden auch bei Verdachtskündigungen

Selbst bei Vorwürfen wie Arbeitszeitbetrug setzen Gerichte strenge Maßstäbe. Das Arbeitsgericht Bochum erklärte im März 2026 Kündigungen für unwirksam. Grund: Das Unternehmen hatte den Betriebsrat nicht über eine entlastende Regelung zum mobilen Arbeiten informiert. Zudem hatte der Arbeitgeber die Zweiwochenfrist für außerordentliche Kündigungen verpasst – er verzögerte die Anhörung nach Erhalt entlastender Unterlagen unbegründet.

Auch die Frage, wer eine Betriebsratsanhörung entgegennimmt, ist entscheidend. Das BAG stellte klar: Ist der Vorsitzende verhindert, muss der Stellvertreter einspringen. Nur so bleibt das Verfahren wirksam.

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