Lohntransparenz, Beschäftigten

Lohntransparenz ab Juni: 56% der Beschäftigten fordern Gehaltseinblick

05.06.2026 - 15:07:37 | boerse-global.de

Studie zeigt: 56 Prozent der Beschäftigten wollen neue Rechte nutzen. 61 Prozent denken bei unfairer Bezahlung über Jobwechsel nach.

Lohntransparenzgesetz: Mehrheit plant Gehaltseinblick zu fordern
Lohntransparenz - Eine Gruppe von Fachleuten in einem modernen Büro, einer davon schaut auf ein Tablet mit einem Diagramm. 05.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

56 Prozent der Beschäftigten planen, nach Inkrafttreten des neuen Lohntransparenzgesetzes Einblick in die Gehaltsstrukturen ihrer Unternehmen zu fordern. Das zeigt eine aktuelle Studie von Deel und Censuswide aus Mitte Mai 2026.

Noch brisanter für Arbeitgeber: 61 Prozent der Befragten denken bei unfairer Bezahlung über einen Jobwechsel nach. Die Untersuchung macht deutlich, dass die neue Regelung erhebliches Konfliktpotenzial birgt.

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Transparenz-Lücke zwischen Theorie und Praxis

78 Prozent der Unternehmen haben zwar festgelegte Gehaltsspannen. Doch nur 46 Prozent der Beschäftigten nehmen das im Arbeitsalltag auch als gelebte Transparenz wahr. Diese Kluft zwischen internen Richtlinien und Wahrnehmung birgt Zündstoff.

62 Prozent der Unternehmen und 69 Prozent der Arbeitnehmer rechnen mit Spannungen im Betrieb, sobald die Gehaltsstrukturen offenliegen. Der Erfolg der neuen Regelungen hängt maßgeblich von der internen Kommunikation ab. 73 Prozent der Befragten sind überzeugt: Entscheidend ist, wie nachvollziehbar Arbeitgeber Gehaltsunterschiede erklären können. Der Gender-Pay-Gap liegt in Deutschland aktuell bei rund 16 Prozent.

Verspätete Umsetzung in Deutschland

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt die Umsetzung bis zum 7. Juni 2026. Für den öffentlichen Dienst und staatliche Unternehmen greifen die Regeln bereits ab dem 8. Juni. Die Privatwirtschaft folgt erst Anfang 2027.

Arbeitsrechtler warnen vor möglichen Vertragsverletzungsverfahren durch die EU und einer drohenden Klagewelle. Die neuen Regelungen verschärfen das seit 2017 geltende Gesetz deutlich. Künftig müssen Arbeitgeber ab 100 Mitarbeitern Gehaltsspannen in Stellenanzeigen oder vor dem ersten Bewerbungsgespräch ausweisen. Das Verbot, Bewerber nach ihrem bisherigen Gehalt zu fragen, kommt ebenfalls neu hinzu.

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Beweislastumkehr und politische Kontroversen

Ein zentrales Element: Bei Diskriminierungsvorwürfen muss künftig der Arbeitgeber beweisen, dass keine Benachteiligung vorliegt. Liegen Gehaltsunterschiede zwischen den Geschlechtern bei mindestens fünf Prozent und fehlen objektive, geschlechtsneutrale Rechtfertigungen, sind Unternehmen zur gemeinsamen Bewertung mit Arbeitnehmervertretern verpflichtet.

Die Unionsfraktion kritisiert die Vorgaben als nicht praktikabel und warnt vor einem massiven Bürokratieanstieg. Die Regelungen könnten Leistungsgerechtigkeit und Tarifautonomie gefährden, ohne echte Gleichberechtigung zu schaffen. Die EU-Kommission sieht das anders: Ihr Ziel ist es, den EU-weiten Gender-Pay-Gap von derzeit 13 Prozent nachhaltig zu senken.

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