Krankmeldungen: Fehlzeiten klettern auf 17 Tage pro Jahr
09.06.2026 - 15:30:21 | boerse-global.de
Waren es 2021 im Schnitt noch 13 Krankheitstage pro Arbeitnehmer, kletterte der Wert zwischen Januar und November 2025 auf 17 Tage. Viele Betriebe stehen vor wirtschaftlichen Herausforderungen – und fragen sich zunehmend, ob hinter jeder Krankmeldung auch eine echte Erkrankung steckt.
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Jeder Vierte hat schon einmal „blau gemacht“
Die Zahlen sind alarmierend. Laut einer Yougov-Umfrage gaben mehr als 25 Prozent der Befragten zu, sich bereits mit falschen Angaben krankgemeldet zu haben. Die Krankenkasse Pronova BKK fand sogar heraus: 60 Prozent der Beschäftigten waren schon einmal krankgeschrieben, obwohl sie sich fit fühlten. Bei sieben Prozent kommt das sogar häufig vor.
Besonders psychische Erkrankungen treiben die Statistik nach oben. Die DAK-Gesundheit verzeichnete für das erste Halbjahr 2024 einen Anstieg der Fehltage wegen psychischer Diagnosen um 14,3 Prozent. Mit 182 Fehltagen je 100 Versicherte sind sie eine der Hauptursachen für Arbeitsausfälle. Frauen sind mit 21 Prozent deutlich häufiger betroffen als Männer mit 14,5 Prozent.
Wann Arbeitgeber die AU anzweifeln dürfen
Bei Zweifeln an einer Krankmeldung haben Chefs durchaus Mittel. Sie können bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Seit 2023 läuft die Übermittlung der AU-Daten elektronisch.
Doch wann sind Zweifel berechtigt? Typische Warnsignale: Eine Krankmeldung direkt nach abgelehntem Urlaub. Oder auffällige Muster rund um Wochenenden und Feiertage. Auch genesungswidriges Verhalten oder eine Krankmeldung zeitgleich mit der Kündigung gelten als Indizien. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten.
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Vorsicht bei Observation – das kann teuer werden
Wer zum Privatdetektiv greift, muss vorsichtig sein. Eine Observation ist nur bei konkreten, objektivierbaren Tatsachen erlaubt. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied: Bei Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht oder den Datenschutz können Arbeitnehmer Schmerzensgeld verlangen.
Auch bei privaten Versicherungen gibt es Fallstricke. Der Bundesgerichtshof erklärte bereits im Juli 2016 eine Herabsetzungsklausel im Krankentagegeld für unwirksam – sie verstieß gegen das Transparenzgebot. Versicherte sollten Kürzungen der Leistungen daher kritisch prüfen lassen.
Neue Regeln für chronisch Kranke
Seit Oktober 2025 gelten neue Richtlinien für die Einstufung von Langzeiterkrankungen. Schmerzen und psychische Beschwerden werden nun grundsätzlich im Grad der Behinderung (GdB) der Grunderkrankung mitberücksichtigt. Einen separaten GdB für Schmerzstörungen gibt es nur noch, wenn die Beschwerden deutlich über das übliche Maß hinausgehen und eine eigenständige Diagnose vorliegt. Wer einen ablehnenden Bescheid erhalten hat, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Parallel dazu diskutiert die Politik über Entlastungen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert eine verpflichtende Betriebsrente für die 20 Millionen Erwerbstätigen ohne betriebliche Vorsorge. Die DIHK hingegen drängt auf flexiblere Arbeitszeitregelungen – etwa den Wechsel von einer täglichen zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit.
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