Entgelttransparenz, Deutschland

Entgelttransparenz: Deutschland im EU-Verstoß seit 8. Juni

09.06.2026 - 02:26:26 | boerse-global.de

Deutschland verpasst Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Unternehmen drohen ab 2027 neue Pflichten und Sanktionen.

EU-Entgelttransparenz: Deutschland drohen Millionenstrafen
Entgelttransparenz - Eine Hand, die einen roten Stempel hält, über einem verschwommenen Dokument, das eine verpasste Frist symbolisiert. 09.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit dem 8. Juni ist Deutschland offiziell im EU-Verstoß. Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verstreichen lassen. Die EU-Kommission kann nun ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten – mit potenziellen Millionen-Zwangsgeldern.

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Drohende Strafen und verzögerter Zeitplan

Das Bundesfamilienministerium verweist auf weiteren Abstimmungsbedarf in der Koalition. Aktuell plant die Regierung eine Umsetzung bis Anfang 2027. Erste Berichtspflichten für Unternehmen könnten dann erst ab Juni 2028 greifen.

Für den öffentlichen Dienst hat das Versäumnis sofortige Folgen: Beschäftigte können sich ab sofort direkt auf die EU-Richtlinie berufen. Bei privaten Arbeitgebern gilt sie zwar nicht automatisch, doch Gerichte müssen nationales Recht richtlinienkonform auslegen. Experten raten Unternehmen, jetzt zu handeln – sonst drohen Sanktionen und Entschädigungszahlungen.

Was die neue Richtlinie bringt

Die EU-Regeln gehen deutlich weiter als das deutsche Entgelttransparenzgesetz von 2017, das in der Praxis wenig bewirkte. Die zentralen Neuerungen:

  • Berichtspflichten: Firmen mit über 250 Beschäftigten müssen jährlich über das geschlechtsspezifische Lohngefälle berichten, ab 100 Mitarbeitern alle drei Jahre.
  • Korrekturzwang: Liegt eine unbegründete Entgeltlücke von über 5 Prozent, müssen Arbeitgeber eingreifen.
  • Transparenz bei Bewerbungen: Unternehmen müssen die Gehaltsspanne bereits in der Stellenausschreibung nennen.
  • Verbot der Gehaltsfrage: Die Frage nach dem vorherigen Gehalt ist künftig tabu.
  • Auskunftsrecht: Beschäftigte erhalten Anspruch auf Informationen über das durchschnittliche Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit.
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Scharfe Kritik aus Gewerkschaften und Politik

IG-Metall-Chefin Christiane Benner spricht von politischem Versagen. Sie fordert eine zügige, ambitionierte Umsetzung – und Erleichterungen für Tarifverträge. Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisiert den Verzug. Vorsitzende Michaela Engelmeier warnt vor Altersarmut bei Frauen.

Politisch zeichnen sich Konflikte ab: CDU-Politikerin Karin Prien will eine bürokratiearme Umsetzung. SPD-Frauen werfen der Union dagegen Blockade vor.

Deutschland liegt weit über EU-Durchschnitt

Der Handlungsbedarf ist enorm. Laut Eurostat lag der unbereinigte Gender Pay Gap 2024 bei 15,6 Prozent – EU-weit sind es nur 11,1 Prozent. Bei vergleichbarer Tätigkeit beträgt die bereinigte Lohnlücke laut IG Metall etwa 6 Prozent. Die neue Richtlinie soll diese Differenzen durch Transparenz und eine Umkehr der Beweislast bei Entgeltklagen reduzieren.

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