DEN HAAG / JERUSALEM - Der Internationale Strafgerichtshof hat den Weg fĂŒr Ermittlungsverfahren zu möglichen Kriegsverbrechen in den PalĂ€stinensergebieten freigemacht.
07.02.2021 - 16:28:27Weltstrafgericht ebnet Weg fĂŒr Verfahren gegen Israelis und Hamas. Das Gericht sei auch zustĂ€ndig fĂŒr die von Israel seit 1967 besetzten Gebiete wie das Westjordanland, einschlieĂlich Ost-Jerusalem und den Gazastreifen, urteilte das Gericht am Freitag in Den Haag. Damit wĂ€ren auch Verfahren gegen israelische Offiziere möglich. Die Richter betonten jedoch, dass mit dieser Entscheidung keine Aussage ĂŒber die RechtmĂ€Ăigkeit der Grenzen gemacht werde.
Israels MinisterprĂ€sident Benjamin Netanjahu kritisierte den Beschluss. Das Gericht habe einmal mehr bewiesen, dass es eine politische und keine juristische Einrichtung sei, teilte das BĂŒro des Regierungschefs mit. Das Gericht ignoriere die wahren Kriegsverbrechen. Mit der Entscheidung habe das Gericht das Recht von Demokratien verletzt, sich gegen Terrorismus zu wehren. Israel erkennt den Strafgerichtshof nicht an. Die PalĂ€stinenser begrĂŒĂten den Gerichtsbeschluss.
ChefanklĂ€gerin Fatou Bensouda begrĂŒĂte die Entscheidung. Sie werde die Entscheidung grĂŒndlich prĂŒfen und dann ĂŒber weitere Schritte entscheiden, erklĂ€rte sie am Wochenende in Den Haag. Bensouda hatte im Dezember 2019 erklĂ€rt, dass Ermittlungen zu Kriegsverbrechen gerechtfertigt seien. Sie hatte zunĂ€chst aber eine richterliche Entscheidung ĂŒber die ZustĂ€ndigkeit angefordert.
Mögliche Ermittlungsverfahren können sich sowohl gegen israelische StaatsbĂŒrger wie etwa Offiziere richten als auch gegen PalĂ€stinenser. Die Richter hatten in ihrem Urteil darauf hingewiesen, dass es nach Ansicht der Anklage den begrĂŒndeten Verdacht fĂŒr Verbrechen gibt, begangen von "Mitgliedern der israelischen Armee, israelischen Behörden, Hamas und palĂ€stinensischen bewaffneten Gruppen".
PalĂ€stina ist seit 2015 Vertragsstaat des Weltstrafgerichtes. Damit ist das Gericht auch fĂŒr Verbrechen zustĂ€ndig, die dort begangen wurden.
Mehrere Staaten, Organisationen und internationale Rechtsexperten hatten in dem Rechtsstreit Stellung bezogen. Deutschland hatte erklĂ€rt, dass PalĂ€stina aus Sicht der Bundesregierung kein Staat sei. Daher fehle die Grundlage fĂŒr eine ZustĂ€ndigkeit des Gerichtes.