Berufskrankheit: Kabinett erkennt Parkinson durch Pestizide an
03.06.2026 - 01:09:13 | boerse-global.deMai 2026 eine Verordnung verabschiedet, die Parkinson-Syndrome durch Pestizide offiziell in die Liste der Berufskrankheiten aufnimmt. Die Entscheidung basiert auf einem Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums und folgt jahrelangen wissenschaftlichen Diskussionen über den Zusammenhang zwischen chronischer Pestizidbelastung und neurologischen Schäden.
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Wer Anspruch auf Entschädigung hat
Die neue Berufskrankheit mit der Nummer 2110 (BK-Nr. 2110) legt klare Kriterien für betroffene Arbeitnehmer fest. Wer eine Anerkennung erreichen will, muss mindestens 100 trendkorrigierte Anwendungstage mit Pestiziden nachweisen. Als Anwendungstag gilt, wer mindestens 30 Minuten lang Substanzen aus bestimmten Wirkstoffgruppen wie Herbiziden, Fungiziden oder Insektiziden handhabt.
Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Angesichts der erwarteten hohen Fallzahlen – Schätzungen gehen von mehreren tausend Fällen aus – rechnen die Behörden mit längeren Bearbeitungszeiten. Der Bund hat deshalb 20 Millionen Euro zusätzliche Zuschüsse an die SVLFG bereitgestellt, um die Übergangsphase zu erleichtern und Behandlungskosten zu decken.
Diese Branchen sind betroffen
Die Anerkennung betrifft vor allem Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Dazu zählen Arbeiter in:
- Land- und Forstwirtschaft
- Gartenbau und Baumschulen
- spezialisierten Pflanzenschutzunternehmen
- kommunaler Grünflächenpflege
- Golfplatzpflege
Die Verordnung muss noch den Bundesrat passieren, bevor sie vollständig in Kraft treten kann.
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Der lange Weg zur Anerkennung
Der Weg zur Aufnahme begann bereits im März 2024, als der Medizinische Sachverständigenbeirat (ÄSVB) die Empfehlung aussprach. In der Übergangszeit wurde die Erkrankung als sogenannte „Quasi-Berufskrankheit" behandelt. Im September 2025 präzisierte der Beirat seine Einschätzung noch einmal.
Die aktuelle Erweiterung der Berufskrankheitenliste ist Teil einer größeren Reform. Bereits am 1. April 2025 wurden mehrere andere Erkrankungen aufgenommen, darunter Rotatorenmanschettenschäden, Gonarthrose bei Profifußballern und durch Quarzstaub verursachte COPD.
Kritik von Arbeitgebern und Bauernverband
Die Entscheidung stößt auf Widerstand aus der Industrie. Sowohl die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) als auch der Deutsche Bauernverband kritisieren die wissenschaftlichen Grundlagen, auf denen der Zusammenhang hergestellt wird, sowie die festgelegten Schwellenwerte für Anwendungstage.
EU-Ebene: Streit um Zulassungsverfahren
Parallel zur deutschen Regelung gerät die Pestizidpolitik auf europäischer Ebene unter Druck. In einem am 2. Juni 2026 veröffentlichten Bericht kritisierte die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina die jüngsten Vorschläge der EU-Kommission zur Lockerung der Pestizidzulassung.
Der EU-Entwurf aus November 2025 sieht vor, Wirkstoffe künftig unbefristet zuzulassen – bisher müssen sie alle 7 bis 15 Jahre erneuert werden. Zudem sollen Übergangsfristen für den Verkauf auslaufender Chemikalien von 1,5 auf 3 Jahre verlängert werden.
Die Leopoldina warnt: Diese Änderungen könnten die Schutzstandards für Gesundheit und Umwelt senken, weil neue wissenschaftliche Erkenntnisse nicht systematisch in die Regulierung einfließen würden. Während Deutschland also die langfristigen Gesundheitsfolgen von Pestiziden anerkennt, steht die EU-weite Abstimmung über die geplanten Lockerungen bereits im Juni oder Juli 2026 an.
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