BERLIN - Außenministerin Annalena Baerbock hat vor dem Hintergrund des Streits über Waffenlieferungen an die Ukraine vor einer Spaltung des Westens gewarnt.
27.01.2022 - 14:41:05Baerbock warnt vor Spaltung in Verhandlungen mit Russland. "Unsere stärkste Waffe ist und bleibt unsere Einigkeit. Wir müssen den Druck, den wir gemeinsam aufgebaut haben, wirken lassen", sagte die Grünen-Politikerin am Mittwoch vor einem Gespräch mit ihrem niederländischen Amtskollegen Wopke Hoekstra in Berlin. Man müsse sich gleichzeitig gegen "alle Versuche von außen zur Wehr setzen, die das Ziel haben, uns zu spalten", fügte sie hinzu.
Der wegen des Unternehmenssitzes für Facebook zuständige Hamburgische Datenschutzbeauftragte, Thomas Fuchs, begrüßte das Urteil: "Auch wenn das Telemediengesetz mittlerweile abgelöst und durch neuere Bestimmungen ersetzt wurde, ist die pseudonyme Nutzung aus Datenschutzgründen weiterhin richtig und das Prinzip der Pseudonymisierung auch in der Datenschutzgrundverordnung verankert."
In den aktuellen Nutzungsbedingungen von Facebook heißt es unter anderem, Nutzerinnen und Nutzer sollten hier denselben Namen verwenden, den sie auch im täglichen Leben gebrauchen. Die Regel soll die Hemmschwelle für Hassrede und Mobbing erhöhen. "Wenn Personen hinter ihren Meinungen und Handlungen stehen, ist unsere Gemeinschaft sicherer und kann stärker zur Rechenschaft gezogen werden."
Nun sind beleidigende oder diskriminierende Äußerungen im Netz kein Kavaliersdelikt und nicht zuletzt im Zuge der Corona-Pandemie vermehrt in der Kritik. Dennoch sagte Christof Stein, Pressesprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten, der Deutschen Presse-Agentur: "Anonymität im Netz ist ein hohes Gut, das man nicht so leicht opfern sollte."
Sie stehe auch nicht dem Kampf gegen Hass, Hetze und Mobbing entgegen. Zum einen könne man auch bei Pseudonymen die Menschen dahinter finden. Zum anderen kämen derartige Aussagen von vielen Accounts, die überhaupt nicht anonym sind. "Das sind keine Fragen von Anonymität und Datenschutz, sondern von mehr Strafverfolgung", so Stein. Inwieweit Facebook etwa im Rahmen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes mit Strafverfolgungsbehörden besser kooperieren könnte, ist aus Sicht des Hamburger Datenschutzbeauftragten Fuchs aber eine andere Frage, die nicht mit der Klarnamenpflicht verwechselt werden sollte.