Arbeitszeit-Betrug: 13 Prozent erfassen Zeit regelmäßig falsch
09.06.2026 - 21:07:02 | boerse-global.de
Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Instituts Consumerfieldwork unter 1.000 Arbeitnehmern. Das Handelsblatt berichtete am Dienstag darüber.
Demnach mischt sich Privates und Berufliches massiv: Drei Viertel der Befragten räumten ein, während der Arbeitszeit private Erledigungen gemacht zu haben.
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Steffen Stowasser, Leiter des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft (IFAA), warnt vor den Kosten für Unternehmen. Fehlzeiten belasten die Betriebe erheblich. Die rechtlichen Anforderungen an die Arbeitszeitdokumentation steigen seit Jahren.
Fristlose Kündigung: Zu früh kommen ist kein Fleiß
Ein Fall aus Spanien zeigt, wie streng Gerichte bei Verstößen gegen Arbeitszeitvorgaben sind. Eine 22-jährige Logistikmitarbeiterin wurde fristlos entlassen. Warum? Sie erschien monatelang deutlich vor Schichtbeginn und stempelte sich ein – obwohl der Dienst erst um 7:30 Uhr startete.
Das Gericht bestätigte die Kündigung. Die Richter sahen darin keinen besonderen Fleiß, sondern einen schweren Vertrauensbruch und Ungehorsam. In juristischen Fachkreisen gilt vorzeitiges Einstempeln ohne tatsächliche Arbeit als Arbeitszeitbetrug.
Auch nach Schweizer Recht – etwa Artikel 337 des Obligationenrechts – kann eine solche Täuschung eine fristlose Entlassung rechtfertigen.
Verdachtskündigung: Auch Azubis nicht sicher
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte, dass selbst bei Auszubildenden eine Verdachtskündigung rechtmäßig sein kann. Ein angehender Bankkaufmann verlor seinen Ausbildungsplatz wegen eines Kassenfehlbestands von 500 Euro. Der dringende Verdacht einer schweren Pflichtverletzung reichte aus.
Ein anderer Fall sorgt in Bremen für Aufsehen. Einem Jobcenter-Mitarbeiter wurde am 28. Mai fristlos gekündigt. Grund: Er hatte in einer ZDF-Dokumentation das Bürgergeld-System scharf kritisiert. Die Stadt Bremen spricht von Diffamierung und einem nicht genehmigten Interview. Der Betroffene wehrt sich juristisch.
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Streit um Arbeitszeit-Reform
Politischer Zündstoff liegt in der geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die Flexibilisierungspläne entschieden ab. DGB-Chefin Yasmin Fahimi kritisiert die Pläne der Koalition, die tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Betrachtung zu ersetzen.
Am Mittwoch trifft sich der Koalitionsausschuss mit den Sozialpartnern. Ein Reformpaket soll bis zum 30. Juni auf den Weg kommen. Arbeitgeber fordern mehr Flexibilität, die Gewerkschaften warnen vor der Aufweichung des Acht-Stunden-Tages.
Arztbesuche: Das gilt rechtlich
Auch bei privaten Terminen gibt es klare Regeln. Arztbesuche müssen grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit liegen. Eine Freistellung ist nur bei medizinischer Notwendigkeit und fehlenden Alternativterminen Pflicht. Und: Eine Vergütung für die Ausfallzeit gibt es nur, wenn dies vertraglich nicht ausgeschlossen wurde und die Verhinderung kurzfristig und ohne eigenes Verschulden eintritt.
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