Arbeitsschutz: DGUV erlaubt Blended Learning bei Pflichtunterweisungen
08.06.2026 - 20:02:26 | boerse-global.de
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) haben im Mai und Juni 2026 neue Richtlinien für Pflichtunterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen veröffentlicht. Ziel ist mehr Rechtssicherheit für Betriebe.
Blended Learning für jährliche Unterweisungen zulässig
Die DGUV erlaubt jetzt die jährliche Pflicht-Unterweisung im Arbeitsschutz als Blended Learning. Die Kombination aus digitalen und Präsenz-Elementen ist aber an klare Bedingungen geknüpft.
Um die neuen Anforderungen an die Dokumentation von Unterweisungen rechtssicher und effizient umzusetzen, bietet diese Vorlage eine sofort einsatzbereite Lösung. Schützen Sie Ihr Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen und sparen Sie wertvolle Zeit bei der Vorbereitung. Unterweisungen rechtssicher dokumentieren – mit dieser kostenlosen Word-Vorlage in Minuten erledigt
Die Unterweisung muss streng arbeitsplatzbezogen sein. Zudem fordern die Richtlinien eine integrierte Verständnisprüfung und lückenlose Dokumentation. Damit reagiert die Unfallversicherung auf den wachsenden Bedarf an digitalen Lösungen in der betrieblichen Bildung.
Ergänzend gibt es spezifische Schulungen für gefahrgeneigte Tätigkeiten. In Meppen findet etwa eine eintägige Qualifizierung zum Anschlagen von Lasten statt. Voraussetzung: ein Mindestalter von 18 Jahren.
Neues Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung
Die BAuA hat Anfang Juni 2026 den ersten Teil eines neuen Handbuchs zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht. Es ersetzt den bisherigen Ratgeber und konzentriert sich auf theoretische Grundlagen sowie die Prozessschritte der Gefährdungsermittlung.
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Die gesetzliche Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung besteht seit 1996 im Arbeitsschutzgesetz. Die Relevanz belegen aktuelle Zahlen: 2018 gab es rund 708 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage und über 949.000 Arbeitsunfälle. Die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle beliefen sich auf etwa 85 Milliarden Euro.
Prävention vor Hitzeerschöpfung
Zum bundesweiten Hitzeaktionstag am 11. Juni 2026 mahnt die DGUV verstärkte Schutzmaßnahmen an. Steigende Temperaturen bringen neue Risiken: Muskelkrämpfe, hoher Puls sowie feucht-kalte oder blasse Haut sind Warnsignale.
Unbehandelte Hitzeerschöpfung kann in einen Hitzeschlag münden. Die Folge: schwere Schäden an Organen oder dem Gehirn. Als Sofortmaßnahmen empfehlen die Experten: kühle Umgebung, elektrolythaltige Getränke und feuchte Tücher. Bei Bewusstlosigkeit ist sofort der Rettungsdienst zu rufen.
Arbeitsrecht: Fristen und Fallstricke
Aktuelle Gerichtsurteile schärfen die Anforderungen an Arbeitgeber. Das Arbeitsgericht Bochum entschied im März 2026: Kündigungen wegen Verdachts auf Arbeitszeitbetrug sind unwirksam, wenn der Betriebsrat unvollständig informiert wurde – etwa über bestehende Smartwork-Regelungen. Zudem muss die zweiwöchige Ausschlussfrist für Verdachtskündigungen gewahrt bleiben.
Auch bei Zweifeln an einer Arbeitsunfähigkeit sind die Hürden hoch. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein stellte im Januar 2026 klar: Ein Arztwechsel oder Streitigkeiten über den Dienstplan allein reichen nicht, um den Beweiswert einer Krankschreibung zu erschüttern. Arbeitgeber brauchen konkrete Indizien für eine vorgetäuschte Erkrankung.
Reformen in Vermittlung und Weiterbildung
Das Bundesarbeitsministerium plant eine Modernisierung der Arbeitsverwaltung. Ein Gesetzesentwurf zur digitalen Transformation des SGB III sieht vor, dass digitale Anträge und Video-Beratungen künftig den Regelfall bilden. Die Anwesenheitspflicht an der Briefpostadresse soll entfallen. Ein Kabinettsbeschluss wird für Juli 2026 erwartet.
In Österreich hat die „Weiterbildungszeit“ das bisherige Modell der Bildungskarenz abgelöst. Das neue Modell fokussiert stärker auf arbeitsmarktrelevante Ausbildungen. Arbeitgeber beteiligen sich bei höheren Einkommen finanziell. Das jährliche Budget: 150 Millionen Euro.
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