Thema: Novellierung

Rettungsdienst, Ausnahmezustand

Der Rettungsdienst im Ausnahmezustand / Die nächste kleine Änderung des Rettungsdienstgesetzes von ...

Der Rettungsdienst im Ausnahmezustand / Die nächste kleine Änderung des Rettungsdienstgesetzes von Berlin / Doch Vorsicht für die Berliner Feuerwehr ist geboten - Foto: presseportal.de
Der Rettungsdienst im Ausnahmezustand / Die nächste kleine Änderung des Rettungsdienstgesetzes von Berlin / Doch Vorsicht für die Berliner Feuerwehr ist geboten - Foto: presseportal.de

Berlin - Nach der ersten kleinen Änderung des Rettungsdienstgesetzes von Berlin (RDG) am 22.02.2023 steht nun ein nächster Schritt an.

presseportal.de, 07.03.24 16:57 Uhr