Kriminalität, Polizei

Autobahnpolizei Ahlhorn: Überprüfung des Güterverkehrs auf der Autobahn 1 in den Bereichen Cloppenburg und Vechta

01.03.2023 - 13:26:48

Autobahnpolizei Ahlhorn: Überprüfung des Güterverkehrs auf der Autobahn 1 in den Bereichen Cloppenburg und Vechta. Delmenhorst - Am Dienstag, 28. Februar 2023, wurden durch Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn Schwerpunktkontrollen auf der Autobahn 1 und den angrenzenden Landes- und Bundesstraßen der Landkreise Cloppenburg und Vechta durchgeführt. Überprüft wurde vorrangig die Einhaltung der Vorschriften für den Güterverkehr.

Gegen 10:00 Uhr wurde auf der Autobahn 1 zwischen dem Autobahndreieck Ahlhorn und der Anschlussstelle Cloppenburg ein Sattelzug festgestellt, welcher durch geladene Bohrstangen auffiel (siehe Bild). Bemängelt wurde bei dem Transport die Ladungssicherung. Aufgrund von Ladelücken zur Stirnwand wären bei dem Ladungsgewicht von 19 Tonnen für eine mangelfreie Ladungssicherung ca. 30 Zurrgurte nötig gewesen. Angebracht waren jedoch nur 15 Gurte. Durch schlechte Zurrwinkel verringerte sich die Kraft der Zurrgurte in den unteren Ladeebenen. Des Weiteren lagen nicht alle Gurte auf der Ladung auf, sodass einige Bohrstangen ungesichert transportiert wurden. Dem 26-jährigen Fahrer musste die Weiterfahrt untersagt werden. Erst nach einer Nachsicherung durfte er weiterfahren. Gegen ihn wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Aufgrund eines fehlenden Wohnsitzes in Deutschland wurde eine Sicherheitsleistung einbehalten.

Auf der Autobahn 1 im Bereich der Gemeinde Bakum wurde ein 28-jähriger Fahrer eines Sattelzuges kontrolliert. Bei Begutachtung der Ladefläche stellten die Beamten eine Beladung von ca. 16 Tonnen Formaldehyd in sogenannten IBC fest. Dabei handelt es sich um quaderförmige Behälter für beispielsweise flüssige Stoffe. Der Transport von Gefahrgütern, wozu auch Formaldehyd zählt, unterliegt strengen Auflagen bezüglich der Ladungssicherung und weiterer Sicherheitsvorkehrungen. In diesem Fall konnte der Fahrer nicht alle Auflagen des Brandschutzes erfüllen. Da die Pflicht für die Bereitstellung der Einsatzmittel bei dem Halter liegt, wurde gegen ihn ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Im weiteren Verlauf des Tages wurden zudem mehrere Tiertransporte kontrolliert. Hierbei gab es eine 75-prozentige Beanstandungsquote. In mehreren Fällen beschränkten sich die Verstöße lediglich auf die Dokumentation des Transportes und der verpflichtenden Desinfektion. In einem weiteren Fall wurde das zulässige Gesamtgewicht überschritten. Da Transporte für Tiere eine Stresssituation darstellen, werden die Kontrollen so kurz wie möglich gehalten. Unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit wurde die Weiterfahrt der Tiertransporte in allen Fällen gestattet. Die Beamten leiteten entsprechende Verfahren gegen die Fahrer ein.

Zum Abend wurden noch zwei Kleintransporter kontrolliert. Eine Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten war nicht möglich, da die beiden Fahrer keine entsprechenden Aufzeichnungen führten. Gegen einen 33-jährigen Mann aus Celle sowie einen 49-jährigen Mann aus Oberhausen wurden Verfahren wegen des Verstoßes gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften eingeleitet. Selbiges erwartet die verantwortlichen Firmen. Entsprechende Berichte an die zuständigen Gewerbeaufsichtsämter wurden gefertigt.

Insgesamt wurden 15 Fahrzeuge kontrolliert, wobei neun Fahrzeuge beanstandet worden sind. In vier Fällen wurde die Weiterfahrt vorläufig untersagt, sieben Kontrollen hatten die Einleitung von Bußgeldverfahren zur Folge.

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Sönke Harfst
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