BPOL NRW: Ohne gültigen Aufenthalt und ohne gültiges Ticket aber mit untypischem Reisegepäck
26.05.2026 - 08:24:37 | presseportal.de
Am Freitagabend wurden Beamte der Bundespolizeiinspektion Aachen durch einen Zugbegleiter über einen Fahrgast ohne gültigen Fahrschein informiert. Bei Ankunft am Aachener Hauptbahnhof verschanzte sich der 18-jährige tunesische Staatsangehörige auf der Zugtoilette. Die eingesetzten Beamten entriegelten die Zugtoilette und begleiteten die Person samt Gepäck zur Wache. Gegenüber den Beamten konnte sich der 18-Jährige nicht rechtmäßig ausweisen. Eine anschließende Identitätsfeststellung über seine Fingerabdrücke ergab, dass sich der Mann unerlaubt in Deutschland aufhält. Bei der Durchsuchung seines Gepäcks fanden die Beamten ein Katana-Schwert und ein großes Pfefferspray. Bei dem Pfefferspray handelt es sich nicht um ein Tierabwehrspray und somit um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Das Katana-Schwert unterliegt zudem einem Führungsverbot. Die Gegenstände wurden durch die Beamten beschlagnahmt. Gegen den Mann wurden entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung wurde er mit einer Anlaufbescheinigung für die Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum entlassen.
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