Kriminalität, Polizei

260312.2 Kreis Plön: Waffen- und Messerkontrollen an den Bahnhöfen Plön, Preetz und Schwentinental

12.03.2026 - 13:05:12 | presseportal.de

Kreis Plön - 260312.2 Kreis Plön: Waffen- und Messerkontrollen an den Bahnhöfen Plön, Preetz und Schwentinental

POL-KI: 260312.2 Kreis Plön: Waffen- und Messerkontrollen an den Bahnhöfen Plön, Preetz und Schwentinental - Foto: presseportal.de
POL-KI: 260312.2 Kreis Plön: Waffen- und Messerkontrollen an den Bahnhöfen Plön, Preetz und Schwentinental - Foto: presseportal.de

Gestern kontrollierten Einsatzkräfte von Landes- und Bundespolizei an mehreren Bahnhöfen im Kreis Plön rund 200 Bahn- und Busreisende nach Waffen und Messern. Dabei kam es zur Sicherstellung eines Einhandmessers.

Am Mittwoch, gegen 15:30 Uhr, begannen die gemeinsamen Kontrollen an den Bahnhöfen Plön, Preetz und Schwentinental. Zielrichtung war die Überprüfung des Mitführverbots von Waffen und Messern jeglicher Art im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr. Die Beamtinnen und Beamten kontrollierten rund 200 Personen und hielten sie zu diesem Zwecke kurzfristig an. Dabei stellten sie zehn Cuttermesser und vier Taschenmesser fest, die allesamt nicht zugriffsbereit mitgeführt wurden.

Lediglich eine der kontrollierten Person führte ein zugriffbereites Einhandmesser mit. Die Einsatzkräfte der Polizeistation Preetz leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein und stellten das Messer sicher.

Die Kontrollen und die damit einhergehende Polizeipräsenz wurden sowohl durch die betroffenen Personen als auch durch unbeteiligte Reisende durchweg positiv aufgenommen. Gegen 21:15 Uhr waren die Maßnahmen beendet. An dem Einsatz beteiligten sich Beamte des Polizeireviers Plön, der Polizeistationen Preetz und Schwentinental sowie Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Kiel.

Die gemeinsamen Kontrollen bündeln die Kompetenzen von Landes- und Bundespolizei und bieten einen erweiterten Handlungsrahmen in Bezug auf die jeweiligen sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten. Die Kontrollmaßnahmen dienen der Reduzierung der Gewaltkriminalität sowohl in den Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs sowie im Bereich der Bahnhöfe und Haltestellen.

Das Verbot des Mitführens von Waffen und Messern jeglicher Art im öffentlichen Personennahverkehr ist am 23.12.2024 per Landesverordnung für Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Analog wurde ein solches Mitführverbot im Personenfernverkehr am 31.10.2024 in das Waffengesetz aufgenommen. Bei Verstößen gegen das Mitführverbot handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten.

Es gibt unter engen Voraussetzungen Ausnahmen vom Mitführverbot. Zulässig ist das nicht zugriffsbereite Mitführen erlaubnisfreier Messer. Nicht zugriffsbereit bedeutet, dass mehr als drei Handgriffe vonnöten sind, um auf das Messer zugreifen zu können. Wer zum Beispiel aus beruflichen Gründen in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Messer mitführen muss, der sollte für den Transport ein verschlossenes Behältnis nutzen. Dieses Behältnis sollte wiederum in einer Tasche oder einem Rucksack verstaut sein.

Mathias Stöwer - Polizeidirektion Kiel

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