Erhöhung der Squeeze-out-Barabfindung für Aktien der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft
19.02.2021 - 07:19:30Erhöhung der Squeeze-out-Barabfindung für Aktien der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft. Erhöhung der Squeeze-out-Barabfindung für Aktien der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft
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Squeeze-Out/Squeeze-Out
Erhöhung der Squeeze-out-Barabfindung für Aktien der Nymphenburg Immobilien
Aktiengesellschaft
19.02.2021 / 07:15
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Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft
München
Erhöhung der Squeeze-out-Barabfindung für Aktien der Nymphenburg Immobilien
AG
ISIN DE0006495104/WKN 649510
Die Barabfindung für den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out wird auf EUR
822,00 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Nymphenburg Immobilien AG
festgelegt.
Die Nymphenburg Immobilien AG hat am 15. Dezember 2020 bekannt gemacht, dass
die NIAG SE am 14. Dezember ihr Übertragungsverlangen konkretisiert hat.
Dabei wurde die Barabfindung für die beabsichtigte Übertragung der Aktien
der Minderheitsaktionäre der Nymphenburg Immobilien AG auf die NIAG SE im
Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 1 und Abs.
5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG auf EUR 813,00 je auf den Inhaber
lautender Stückaktie der Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft
festgelegt.
Die NIAG SE hat dem Vorstand heute mitgeteilt, dass im wesentlichen aufgrund
der gestiegenen Aktienkurse der von der Nymphenburg Immobilien AG gehaltenen
Wertpapiere seit dem 14. Dezember 2020 eine Aktualisierung der Bewertung der
Nymphenburg Immobilien AG erforderlich war und vorgenommen wurde. Aus diesem
Grund hat die NIAG SE der Nymphenburg Immobilien AG mitgeteilt, die
Barabfindung von EUR 813,00 auf EUR 822,00 je auf den Inhaber lautender
Stückaktie der Nymphenburg Immobilien AG zu erhöhen. Vorstand und
Aufsichtsrat der Nymphenburg Immobilien AG haben aufgrund dieser neuen
Tatsachen heute beschlossen, ihren Beschlussvorschlag an die
außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Februar 2021 zur
Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die
NIAG SE entsprechend anzupassen.
Die Nymphenburg Immobilien AG wird eine Aktualisierung des
Übertragungsberichts der Hauptaktionärin einschließlich des aktualisierten
Beschlussvorschlags auf der Internetseite der Nymphenburg Immobilien AG
unter www.nymphenburg-immobilien-ag.de unter "Investor
Relations/Hauptversammlung" bereitstellen.
München, 19. Februar 2021
Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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