NÜRNBERG - Die Bundesagentur für Arbeit sieht trotz der Schließung zahlreicher Unternehmen im Corona-Lockdown weiter keine Insolvenzwelle auf Deutschland zurollen.
19.12.2020 - 09:47:28Bundesagentur: Derzeit keine Insolvenzwelle. "Unsere Zahlen geben so etwas im Moment nicht her", sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur.
Für das laufende Jahr stünden insgesamt 1,6 Milliarden Euro im Haushalt der Bundesagentur zur Verfügung, sagte Scheele. "Ob wir das brauchen, wissen wir nicht", sagte er. Für 2021 sei der gleiche Betrag im Haushalt eingestellt worden. Die Größenordnung orientiere sich an den Ausgaben zur Wirtschafts-und Finanzkrise.
Für pandemiebedingt überschuldete Firmen bleibt die Pflicht zum Stellen einen Insolvenzantrags mindestens bis Ende Januar ausgesetzt
- vor allem weil sich die Auszahlung der staatlichen Corona-Hilfen
verzögert hat. Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gestellt werden. Für Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind, war diese Pflicht im Frühjahr jedoch ausgesetzt worden - zunächst bis September, dann bis Ende Dezember. Jetzt gilt diese Ausnahmeregelung noch mindestens für den Januar 2021.