FCR Immobilien Aktiengesellschaft,
05.05.2023 - 15:18:04EQS-HV: FCR Immobilien Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.06.2023 in Pullach im Isartal mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gem?? ?121 AktG
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Lageberichts f?r das Gesch?ftsjahr 2022, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2022 und des Konzernlageberichts f?r das Gesch?ftsjahr 2022 sowie des Berichts des Aufsichtsrats f?r das Gesch?ftsjahr 2022 und des erl?uternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem?? ?? 289a, 315a HGB
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss gem?? ? 172 AktG bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
2.Beschlussfassung ?ber die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn aus dem abgelaufenen Gesch?ftsjahr 2022 in H?he von EUR 12.519.202,31 wie folgt zu verwenden:
?Aussch?ttung eines Teilbetrags in H?he von EUR 3.417.048,95 als Dividende von EUR 0,35 je dividendenberechtigter St?ckaktie.
?Vortrag eines Teilbetrags in H?he von EUR 9.102.153,36 auf neue Rechnung.
Die Dividende wird nach Wahl der Aktion?re (a) in bar (?Bardividende?) oder (b) in Form von Aktien der Gesellschaft (?Aktiendividende?) geleistet, wobei sich der Aktion?r f?r einen Teil seiner Aktien f?r die Bardividende und f?r den verbleibenden Teil seiner Aktien f?r die Aktiendividende entscheiden kann.
Die F?lligkeit der Bardividende wird im Hinblick auf die M?glichkeit der Aktion?re zur Aus?bung ihres vorstehend beschriebenen Wahlrechts gem?? ? 58 Abs. 4 Satz 3 AktG auf den 23. August 2023 festgelegt. Soweit die Aktion?re die Aktiendividende w?hlen, werden sie die neuen Aktien der Gesellschaft voraussichtlich ebenfalls am 23. August 2023 erhalten. Die Bardividende und/oder die Aktiendividende kann auch zu einem fr?heren Zeitpunkt geleistet werden.
Da die Dividende f?r das Gesch?ftsjahr 2022 aus dem zu versteuernden Gewinn ausgezahlt wird, unterliegt sie, unabh?ngig davon, wie der Aktion?r sein Wahlrecht aus?bt, grunds?tzlich der Besteuerung. Auch bei Wahl einer Aktiendividende wird vom Dividendenanspruch in H?he von EUR 0,35 je dividendenberechtigter St?ckaktie ein sogenannter Sockeldividendenanteil in H?he von EUR 0,11 je dividendenberechtigter St?ckaktie zur Deckung von Kapitalertragsteuer einschlie?lich Solidarit?tszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten, so dass vom Aktion?r keine Zuzahlung erbracht werden muss, um seine Steuerpflicht zu erf?llen. Ein nach dem Steuerabzug ggf. verbleibender Restbetrag des Sockeldividendenanteils wird in bar ausgezahlt, kann also nicht in Aktien gewandelt werden.
Der Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf dem zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung dividendenberechtigten Grundkapital in H?he von EUR 9.762.997,00, eingeteilt in 9.762.997 dividendenberechtigte St?ckaktien.
Sollte sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung ?ber die Verwendung des Bilanzgewinns ?ndern, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen entsprechend angepassten Gewinnverwendungsvorschlag unterbreiten, der unver?ndert eine Aussch?ttung von EUR 0,35 Dividende je dividendenberechtigter St?ckaktie und das Wahlrecht zwischen Bardividende und Aktiendividende vorsieht. Angepasst wird lediglich der Betrag des auf neue Rechnung vorzutragenden verbleibenden Gewinns.
3.Beschlussfassung ?ber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands f?r das Gesch?ftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Gesch?ftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.
4.Beschlussfassung ?ber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats f?r das Gesch?ftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Gesch?ftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.
5.Beschlussfassung ?ber die Wahl des Abschlusspr?fers f?r den Jahresabschluss und f?r den Konzernabschluss f?r das Gesch?ftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat schl?gt vor, die MSW GmbH Wirtschaftspr?fungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlusspr?fer f?r den Jahresabschluss und f?r den Konzernabschluss f?r das Gesch?ftsjahr 2023 zu bestellen.
6.Beschlussfassung ?ber die Billigung des Verg?tungsberichts f?r das Gesch?ftsjahr 2022
Nach ? 162 Abs. 1 AktG erstellen Vorstand und Aufsichtsrat der b?rsennotierten Gesellschaft j?hrlich einen klaren und verst?ndlichen Bericht ?ber die im letzten Gesch?ftsjahr jedem einzelnen gegenw?rtigen oder fr?heren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns (? 290 HGB) gew?hrte und geschuldete Verg?tung. Die Hauptversammlung einer b?rsennotierten Gesellschaft beschlie?t ?ber die Billigung dieses Verg?tungsberichts.
Vorstand und Aufsichtsrat haben den Verg?tungsbericht f?r das Gesch?ftsjahr 2022 unter Ber?cksichtigung der Vorgaben nach ? 162 AktG erstellt und mit Beschluss des Vorstands vom 12. April 2023 und Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. April 2023 beschlossen. Der Verg?tungsbericht ist vom Abschlusspr?fer gepr?ft und mit einem Pr?fvermerk gem?? ? 162 Abs. 3 Satz 3 AktG versehen worden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach ? 162 AktG erstellten und gepr?ften Verg?tungsbericht f?r das Gesch?ftsjahr 2022 zu billigen.
Der Verg?tungsbericht ist nachstehend dargestellt und ?ber die Internetseite
https://fcr-immobilien.de/hauptversammlung/verf?gbar.
Verg?tungsbericht 2022 f?r Vorstand und Aufsichtsrat
A. Verg?tung des Vorstands im Gesch?ftsjahr 2022
Der Bericht beschreibt die im Gesch?ftsjahr 2022 jedem einzelnen gegenw?rtigen oder fr?heren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der FCR Immobilen AG und von Unternehmen desselben Konzerns (? 290 HGB) gew?hrte und geschuldete Verg?tung und erl?utert individualisiert die Struktur und die H?he der einzelnen Komponenten der Vorstands- und Aufsichtsratsverg?tung.
Im Folgenden wird die konkrete Anwendung des am 18. Mai 2021 von der Hauptversammlung der FCR Immobilien AG beschlossenen Verg?tungssystems f?r die Mitglieder des Vorstands der FCR Immobilien AG im Gesch?ftsjahr 2022 beschrieben.
Dabei sind die Gesamtverg?tung, die Bestandteile, aus denen sich die Gesamtverg?tung zusammensetzt, alle festen und variablen Verg?tungsbestandteile, deren jeweiliger relativer Anteil, eine Erl?uterung, wie die Gesamtverg?tung dem Verg?tungssystem im Sinne der ?? 87a, 113 Abs. 3 S. 3 AktG entspricht, eine Erl?uterung, wie die Gesamtverg?tung die langfristige Leistung der Gesellschaft f?rdert sowie Angaben dazu, wie die Leistungskriterien angewendet wurden, darzustellen.
Der Verg?tungsbericht f?r das vorangegangene Gesch?ftsjahr 2021 wurde der Hauptversammlung am 18. Mai 2022 gem?? ? 120a Abs. 5 AktG vorgelegt und er?rtert.
I. Gesamtverg?tung
Das Verg?tungssystem, das in der Hauptversammlung am 18. Mai 2021 beschlossen wurde, enth?lt gem?? den gesetzlichen Vorgaben Grenzen f?r die maximale Gesamtverg?tung der Vorstandsmitglieder. Nachfolgend wird die tats?chliche Gesamtverg?tung f?r das Gesch?ftsjahr 2022 angegeben. Die Gesamtverg?tung wird dabei an dieser Stelle ebenso wie im Verg?tungssystem berechnet als die Verg?tung, die f?r die T?tigkeit im Gesch?ftsjahr 2022 gew?hrt wird in Abgrenzung zu der Verg?tung, die dem Vorstand im Gesch?ftsjahr zugeflossen ist. Dieser Unterschied ist f?r Verg?tungsbestandteile relevant, die erst in Folgejahren dem Vorstand zuflie?en. Die so ermittelte, zugeflossene Gesamtverg?tung betrug im Gesch?ftsjahr 2022 insgesamt 807.060,70 Euro.
II. Feste und variable Verg?tungsbestandteile und deren relativer Anteil
Nachfolgend sind die Verg?tungsbestandteile aufgef?hrt, die im Gesch?ftsjahr 2022 dem Vorstand der FCR Immobilen AG zugeflossen sind, einschlie?lich des relativen Anteils dieser Verg?tungsanteile an der Gesamtverg?tungssumme, die sich hieraus ergibt:
Falk Raudies (Vorsitzender des Vorstands) Christoph Schillmaier (Vorstand, Bestellung zum 01.09.2022) Festverg?tung, Nebenleistungen (EUR) 307.656,80 52.700,84 STI (EUR) * 446.703,06 - LTI (EUR) ** 0,00 - Gesamtverg?tung (EUR) 754.359,86 52.700,84 Relativer Anteil der Verg?tungsbestandteile an Gesamtverg?tung (%) Feste Bestandteile 40,78 100,00 Variable Bestandteile 59,22 0,00* Auszahlung STI f?r das Gesch?ftsjahr 2021
** LTI: Erste Auszahlung erfolgt fr?hestens im Gesch?ftsjahr 2026
Nachfolgend sind die Verg?tungsbestandteile, die aufgrund der im Gesch?ftsjahr 2022 erbrachten Leistung entstanden (aber nicht notwendig dem Vorstand zugeflossen) sind, dargestellt einschlie?lich des relativen Anteils dieser Verg?tungsanteile an der Gesamtverg?tungssumme, die sich hieraus ergibt:
Falk Raudies (Vorsitzender des Vorstands) Christoph Schillmaier (Vorstand, Bestellung zum 01.09.2022) Festverg?tung, Nebenleistungen (EUR) 307.656,80 52.700,84 STI (EUR) 490.000,00 18.000,00 LTI (EUR) * 316.976,78 13.678,10 Gesamtverg?tung (EUR) 1.114.633,58 84.378,94 Relativer Anteil der Verg?tungsbestandteile an Gesamtverg?tung (%) Feste Bestandteile 27,60 62,46 Variable Bestandteile 72,40 37,54* Vorl?ufiger Zwischenwert f?r das Gesch?ftsjahr 2022 im Rahmen der Mehrjahresverg?tung
Nachrichtlich sei hier noch die damit korrespondierende Zielverg?tung f?r das Gesch?ftsjahr 2022 angegeben, die sich gem?? den vertraglichen Regelungen bei 100 % Erreichung der variablen Ziele ergeben h?tte:
Falk Raudies (Vorsitzender des Vorstands) Christoph Schillmaier (Vorstand, Bestellung zum 01.09.2022) Ziel-Festverg?tung (EUR) 300.000,00 48.000,00 Ziel-STI (EUR) 490.000,00 18.000,00 Ziel-LTI (EUR) 500.000,00 22.000,00 Zielverg?tung (EUR) 1.290.000,00 88.000,00 Relativer Anteil der Verg?tungsbestandteile an Zielverg?tung (%) Feste Bestandteile 23,26 54,55 Variable Bestandteile 76,74 45,45Das Verg?tungssystem f?r den Vorstand sowie dessen operationale Umsetzung ist den aktuellen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechend angepasst.
III. Erl?uterung, wie die festen und variablen Verg?tungsbestandteile dem Verg?tungssystem entsprechen
Die relativen Anteile der festen und variablen Verg?tungsbestandteile an der Gesamtverg?tung entsprechen den Vorgaben im Verg?tungssystem. Hinsichtlich dieser Betrachtung sind nicht die Zufl?sse im Gesch?ftsjahr 2022 relevant, sondern die Verg?tungsbestandteile, die f?r die T?tigkeit in 2022 gew?hrt wurden. Das Verg?tungssystem sieht keine Vorgaben f?r die relativen Verh?ltnisse zwischen den festen und der variablen Verg?tungsbestandteile an der Verg?tung vor, da die tats?chliche H?he der variablen Verg?tung vom erst nachtr?glich bestimmbaren Zielerreichungsgrad im Einzelfall abh?ngt. Gem?? dem Verg?tungssystem wird bei der konkreten Ausgestaltung der Vorstandsdienstvertr?ge indes gew?hrleistet, dass bei einer 100 %-Zielerreichung die langfristigen variablen Verg?tungsbestandteile die kurzfristigen variablen Verg?tungsbestandteile ?bersteigen. Unter Zugrundelegung der vorl?ufigen Zwischenwerte f?r die langfristige variable Verg?tung (LTI) ergibt sich ein relativer Anteil der langfristigen Verg?tungsbestandteile an der Gesamtverg?tung f?r das Gesch?ftsjahr 2022 von 28,44 % bei Herrn Falk Raudies und von 16,21 bei Herrn Christoph Schillmaier. Der relative Anteil der kurzfristigen variablen Verg?tungsbestandteile an der Gesamtverg?tung betr?gt 43,96 % bei Herrn Falk Raudies und 21,33 % bei Herrn Christoph Schillmaier.
IV. Erl?uterung, wie die Verg?tung die langfristige Entwicklung der Gesellschaft f?rdert
Den Mitgliedern des Vorstandes wird im Rahmen von Long-Term-Incentives (kurz LTI) eine langfristige variable Verg?tung gew?hrt. Bemessungsgrundlage f?r die Langfristverg?tung im Allgemeinen ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Der LTI orientiert sich insbesondere an der Aktienkursentwicklung und der Rentabilit?t je Aktie. Durch diese der langfristigen Verg?tungskomponente zugrunde gelegten Leistungskriterien wird die langfristige Entwicklung der FCR Immobilien AG gef?rdert. Dieser Verg?tungsbestandteil war Teil der Verg?tung der Vorst?nde im Gesch?ftsjahr 2022, hat allerdings aufgrund der Langfristigkeit in diesem Gesch?ftsjahr noch nicht zu einem Zufluss gef?hrt.
V. Erl?uterung, wie die Leistungskriterien angewendet wurden
Die variable Verg?tung ist anhand folgender finanzieller Leistungskriterien berechnet worden:
1. Kurzfristige variable Verg?tungskomponente (STI)
Der STI ist an die finanzielle Kenngr??e EBT (Konzernvorsteuerergebnis) gekoppelt. Die kurzfristige variable Verg?tung betr?gt 3 % des Konzernvorsteuerergebnisses (EBT). Der STI von Herrn Falk Raudies reduziert sich vereinbarungsgem?? von 519.414,60 Euro auf 490.000,00 Euro. Der STI ist bar am Ende des Kalendermonats f?llig, der auf den Monat folgt, in dem der Jahresabschluss festgestellt wird.
Konkrete Leistungsfeststellung f?r den Vorstand:
Falk Raudies (Vorsitzender des Vorstands) Christoph Schillmaier (Vorstand, Bestellung zum 01.09.2022)) STI (EUR) 490.000,00 18.000,00 Leistungsfeststellung / Grad der Zielerreichung 100,00 % 100,00 % Tats?chliche Verg?tung (EUR) 490.000,00 18.000,002. Langfristige variable Verg?tungskomponente (LTI)
F?r den LTI wurden die nachfolgenden gewichteten Ziele f?r Herrn Falk Raudies festgelegt:
a.Erh?hung des Aktienkurses um 20 % im Gesch?ftsjahr 2022 (gewichtet mit 25 %)
b.Erh?hung des Net-Asset-Value (NAV) um 20 % im Gesch?ftsjahr 2022 (gewichtet mit 25 %)
c.Erh?hung des FFO auf 9,5 Mio. Euro im Gesch?ftsjahr 2022 (gewichtet mit 50 %)
Bei einer Zielerreichung unter 100 % wird eine entsprechend anteilige variable Verg?tung gew?hrt. Im Zuge der Festlegung der Ziele f?r den LTI hat der Aufsichtsrat f?r das Gesch?ftsjahr 2022 bei voller Zielerreichung (100 %) hierf?r eine variable Verg?tung von 500.000,00 Euro f?r den Vorstand verabschiedet. Sofern beim LTI diese Zielerreichung ?bererf?llt wird, steigt diese variable Verg?tung zum jeweiligen Zielerreichungsgrad aber nicht an. Die H?he der variablen Verg?tung hinsichtlich des LTI ist begrenzt, es wurde ein sog. Cap festgelegt. Die variable Verg?tung betr?gt maximal 500.000,00 Euro.
F?r den LTI wurden die nachfolgenden gewichteten Ziele f?r Herrn Christoph Schillmaier unter Ber?cksichtigung seiner unterj?hrigen Bestellung zum Vorstand zum 01.09.2022 festgelegt:
a.Erh?hung des Aktienkurses um 5 % im Gesch?ftsjahr 2022 (gewichtet mit 25 %)
b.Erh?hung des Net-Asset-Value (NAV) um 5 % im Gesch?ftsjahr 2022 (gewichtet mit 25 %)
c.Erh?hung des FFO auf 9,5 Mio. Euro im Gesch?ftsjahr 2022 (gewichtet mit 50 %)
Im Zuge der Festlegung der Ziele f?r den LTI hat der Aufsichtsrat f?r das Gesch?ftsjahr 2022 bei voller Zielerreichung (100 %) hierf?r eine variable Verg?tung von 22.000,00 Euro f?r den Vorstand verabschiedet. Sofern beim LTI diese Zielerreichung ?bererf?llt wird, steigt diese variable Verg?tung zum jeweiligen Zielerreichungsgrad aber nicht an. Die H?he der variablen Verg?tung hinsichtlich des LTI ist begrenzt, es wurde ein sog. Cap festgelegt. Die variable Verg?tung betr?gt maximal 22.000,00 Euro.
Bei der konkreten Ausgestaltung der Vorstandsdienstvertr?ge wird indes gew?hrleistet, dass bei einer 100 %-Zielerreichung die langfristigen variablen Verg?tungsbestandteile die kurzfristigen variablen Verg?tungsbestandteile ?bersteigen.
Zu Beginn der weiteren Gesch?ftsjahre des dreij?hrigen Bemessungszeitraums wird der Aufsichtsrat Erfolgsziele festlegen, die sich auf das jeweilige Gesch?ftsjahr beziehen.
Die Auszahlung des LTI erfolgt erst nach dem Ablauf von drei weiteren Gesch?ftsjahren in bar. Hierbei wird aus dem Grad der Zielerreichung der drei Jahre ein Durchschnittswert gebildet, woraus sich der LTI-Betrag ergibt, der nach Ablauf der drei Jahre ausgezahlt wird. Eine erste Auszahlung des LTI erfolgt somit fr?hestens im Gesch?ftsjahr 2025. Sollte es vorher zu einem Verkauf der Gesellschaft oder Aufl?sung des Vorstandsvertrages kommen, so ist der LTI in dem darauf folgenden Monat zur Auszahlung f?llig.
Das Verg?tungssystem f?r den Vorstand sowie dessen operationale Umsetzung ist den aktuellen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechend angepasst.
B. Verg?tung des Aufsichtsrats im Gesch?ftsjahr 2022
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten f?r das Gesch?ftsjahr 2022 eine feste Grundverg?tung in H?he von EUR 10.000,00. Der Vorsitzende erh?lt die eineinhalbfache Grundverg?tung. Daneben tr?gt die Gesellschaft die Kosten einer D&O-Versicherung f?r die Mitglieder des Aufsichtsrats in einem angemessenen Umfang mit einer maximalen Deckungssumme von EUR 10 Mio.
?bersicht: Bezogene Verg?tung der jeweiligen Aufsichtsratsmitglieder im Gesch?ftsjahr 2022
Aufsichtsratsmitglied in Euro Prof. Dr. Franz-Joseph Busse (Vorsitzender) 15.000,00 Hanjo Schneider (Stv. Vorsitzender) 10.000,00 Ludwig A. Fuchs 10.000,00 Gesamt 35.000,00Das Verg?tungssystem f?r den Aufsichtsrat sowie dessen operationale Umsetzung ist den aktuellen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechend angepasst.
Das Verg?tungssystem tr?gt der Verantwortung und dem T?tigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung. Der Aufsichtsrat leistet durch die ihm obliegende Leitung der Gesellschaft, Festlegung der Grunds?tze der Gesch?ftsf?hrung sowie ?berwachung der Gesch?ftsf?hrung des Vorstands einen Beitrag zur F?rderung der Gesch?ftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben der Erstattung ihrer baren Auslagen und der jeweils auf die Verg?tung und die Auslagen anfallenden Umsatzsteuer jeweils eine feste j?hrliche Verg?tung. Eine variable Verg?tungskomponente ist nicht vorhanden. Nach Auffassung der FCR Immobilien AG ist eine reine Festverg?tung besser geeignet, die Unabh?ngigkeit der Aufsichtsratsmitglieder zu st?rken und ihren Aufwand angemessen zu verg?ten.
C. Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der j?hrlichen Ver?nderung der Verg?tung
Die nachfolgende Tabelle stellt gem?? ? 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Ertragsentwicklung von FCR Immobilien AG, die j?hrliche Ver?nderung der durchschnittlichen Verg?tung von Arbeitnehmern auf Vollzeit?quivalenzbasis sowie die j?hrliche Ver?nderung der Verg?tung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats- sowie ?ber die letzten f?nf Gesch?ftsjahre dar.
Die Ertragsentwicklung wird anhand des Jahresergebnisses abgebildet.
I. Ertragsentwicklung
In TEUR 2018 2019 Ver?nd.in % 2020 Ver?nd.in % 2021 Ver?nd. in % 2022 Ver?nd.in % Jahresergebnis gem?? HGB Einzelabschluss 3.569 8.105 127,1 3.971 -51,0 6.758 70,2 1.591 -76,5II. Durchschnittliche Verg?tung der Arbeitnehmer
In der nachfolgenden Auswertung wurden alle Arbeitnehmer (ohne Vorstand) einbezogen.
In TEUR 2018 2019 Ver?nd.in % 2020 Ver?nd.in % 2021 Ver?nd.in % 2022 Ver?nd in % ? Gehalt berechnet auf Vollzeit?quivalent 72 85 17,3 83 -2,6 76 -8,5 75 -0,8III. Vorstandsverg?tung
In TEUR 2018 2019 Ver?nd.in % 2020 Ver?nd.in % 2021 Ver?nd.in % 2022 Ver?nd.in % Falk Raudies 354 406 14,6 680 67,6 666 -2,1 754 13,3 Christoph Schillmaier - - - - - - - 53 -Im relevanten Zeitraum haben keine fr?heren Vorstandsmitglieder eine Verg?tung erhalten.
IV. Aufsichtsratsverg?tung
In TEUR 2018 2019 Ver?nd.in % 2020 Ver?nd.in % 2021 Ver?nd.in % 2022 Ver?nd.in % Prof. Dr. Franz-Joseph Busse 15 15 0,0 15 0,0 15 0,0 15 0,0 Hanjo Schneider(ab 28.05.2020) - - - 5 - 10 100,0 10 0,0 Ludwig A. Fuchs(ab 28.05.2020) - - - 5 - 10 100,0 10 0,0 Prof. Dr. Kurt Faltlhauser(von 11.07.2019 bis 28.05.2020) - 5 - 5 0,0 - - - - Frank Fleschenberg(bis 28.05.2020) 10 10 0,0 5 -50,0 - - - -Die Verg?tung des Aufsichtsrats f?r das Gesch?ftsjahr 2022 betrug TEUR 35, zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Eine variable Verg?tungskomponente ist grunds?tzlich nicht vorhanden.
D. Sonstige Angaben gem?? ? 162 Abs. 1 AktG
1.Anzahl der gew?hrten oder zugesagten Aktien und Aktienoptionen: Keine
2.Angaben, ob und wie von der M?glichkeit Gebrauch gemacht wurde, variable Verg?tungsbestandteile zur?ckzufordern: Keine
3.Angaben zu etwaigen Abweichungen vom Verg?tungssystem des Vorstands:Keine
4.Erl?uterung, wie die festgelegte Maximalverg?tung der Vorstandsmitglieder eingehalten wurde: Gem?? ? 162 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 AktG ist zu erl?utern, wie die festgelegte Maximalverg?tung der Vorstandsmitglieder eingehalten wurde.
Das Verg?tungssystem sieht f?r jedes Vorstandsmitglied eine Maximalverg?tung in H?he von EUR 1.300.000,00 vor. Diese Angabe bezieht sich auf die Verg?tung gem?? Verg?tungssystem und daher auf die f?r das Gesch?ftsjahr gew?hrte Verg?tung und nicht auf die im Gesch?ftsjahr zugeflossene Verg?tung. Die Herrn Falk Raudies gew?hrte Gesamtverg?tung betr?gt EUR 1.114.633,58. Die Herrn Christoph Schillmaier gew?hrte Gesamtverg?tung betr?gt EUR 84.378,94. Damit wurde die im Verg?tungssystem festgelegte Maximalverg?tung eingehalten.
E. Sonstige Angaben gem?? ? 162 Abs. 2 AktG
1.Leistungen, die einem Vorstandsmitglied von einem Dritten im Hinblick auf seine T?tigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder im Gesch?ftsjahr gew?hrt worden sind: Keine
2.Leistungen, die einem Vorstandsmitglied f?r den Fall der vorzeitigen Beendigung seiner T?tigkeit zugesagt worden sind, einschlie?lich w?hrend des letzten Gesch?ftsjahres vereinbarter ?nderungen dieser Zusagen: Keine
3.Leistungen, die einem Vorstandsmitglied f?r den Fall der regul?ren Beendigung seiner T?tigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert und dem von der Gesellschaft w?hrend des letzten Gesch?ftsjahres hierf?r aufgewandten oder zur?ckgestellten Betrag, einschlie?lich w?hrend des letzten Gesch?ftsjahres vereinbarter ?nderungen dieser Zusagen: Keine
4.Leistungen, die einem fr?heren Vorstandsmitglied, das seine T?tigkeit im Laufe des letzten Gesch?ftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des letzten Gesch?ftsjahres gew?hrt worden sind: Keine
Pullach im Isartal, den 31.03.2023
F?r den Vorstand Falk Raudies ???????????????Christoph Schillmaier ? F?r den Aufsichtsrat Prof. Dr. Franz-Joseph Busse Vorsitzender des Aufsichtsrats ? 7.Beschlussfassung ?ber die Neuwahl s?mtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats
Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 13. Juni 2023 endet die Amtszeit s?mtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Es sind deshalb entsprechende Neuwahlen der Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gem?? ?? 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit ? 5 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, welche von der Hauptversammlung gew?hlt werden.
Der Aufsichtsrat schl?gt vor diesem Hintergrund vor, folgende Personen erneut in den Aufsichtsrat zu w?hlen:
a)Prof. Dr. Franz-Joseph Busse, Hochschullehrer f?r Finanzwirtschaft, Bankbetriebslehre, Allfinanz, Versicherungswirtschaft und Risikomanagement an der Hochschule f?r angewandte Wissenschaften M?nchen, M?nchen, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gew?hlt.
Angaben gem?? ? 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsr?ten sowie in vergleichbaren in- und ausl?ndischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
-Vorsitzender des Aufsichtsrats der Scheelen AG, Waldshut-Tiengen
Angaben gem?? Empfehlungen C.13 und C.14 des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Es bestehen keine pers?nlichen oder gesch?ftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktion?r.
Ein Lebenslauf (einschlie?lich Angaben zu relevantem Wissen, F?higkeiten und Erfahrungen sowie der wichtigsten T?tigkeiten neben der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der FCR Immobilien AG) ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://fcr-immobilien.de/unternehmen/vorstand-und-aufsichtsrat/verf?gbar.
b)Herr Hanjo Schneider, Unternehmer, Hamburg, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gew?hlt.
Angaben gem?? ? 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsr?ten sowie in vergleichbaren in- und ausl?ndischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
-keine
Angaben gem?? Empfehlungen C.13 und C.14 des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Herr Schneider h?lt unmittelbar 0,18 % Aktien der Gesellschaft. Ungeachtet dessen bestehen keine pers?nlichen oder gesch?ftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktion?r.
Ein Lebenslauf (einschlie?lich Angaben zu relevantem Wissen, F?higkeiten und Erfahrungen sowie der wichtigsten T?tigkeiten neben der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der FCR Immobilien AG) ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://fcr-immobilien.de/unternehmen/vorstand-und-aufsichtsrat/verf?gbar.
c)Herr Ludwig A. Fuchs, Gesch?ftsf?hrer FAMe Invest & Management GmbH, Gr?nwald, wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gew?hlt.
Angaben gem?? ? 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsr?ten sowie in vergleichbaren in- und ausl?ndischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
-keine
Angaben gem?? Empfehlungen C.13 und C.14 des Deutschen Corporate Governance Kodex:
Herr Fuchs h?lt mittelbar 7,97 % Aktien der Gesellschaft. Ungeachtet dessen bestehen keine pers?nlichen oder gesch?ftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktion?r.
Ein Lebenslauf (einschlie?lich Angaben zu relevantem Wissen, F?higkeiten und Erfahrungen sowie der wichtigsten T?tigkeiten neben der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der FCR Immobilien AG) ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://fcr-immobilien.de/unternehmen/vorstand-und-aufsichtsrat/verf?gbar.
Die Bestellung aller Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 13. Juni 2023 und bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die ?ber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats f?r das zweite Gesch?ftsjahr nach dem Beginn der (neuen) Amtszeit beschlie?t, wobei das Gesch?ftsjahr, in dem die (neue) Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.
Hinsichtlich des Aufsichtsratsvorsitzes planen die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder im Fall der Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten keine Ver?nderung, d.h. Prof. Dr. Franz-Joseph Busse soll Vorsitzender des Aufsichtsrats bleiben.
8.Beschlussfassung ?ber die ?nderung von ? 7 (Hauptversammlung) der Satzung
Im letzten Jahr wurde das Gesetz zur Einf?hrung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften beschlossen. Auf dieser Grundlage sollen nun die Voraussetzungen f?r die Durchf?hrung virtueller Hauptversammlungen der Gesellschaft geschaffen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
? 7 der Satzung wird um folgenden Absatz 5 erg?nzt:
? ?? 7 Hauptversammlung [?] (5)Der Vorstand ist erm?chtigt, in der Zeit bis zum 12. Juni 2028 die Hauptversammlung auch als Versammlung ohne physische Pr?senz der Aktion?re oder ihrer Bevollm?chtigten am Ort der Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) einzuberufen sowie die Bestimmungen zum Umfang und zum Verfahren einer solchen virtuellen Hauptversammlung zu treffen. Diese werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht.?
B. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrecht sowie Hinweise zur HauptversammlungGesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft, die s?mtlich mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind, betr?gt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 9.762.997 (Angabe nach ? 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz). Aus von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien k?nnen keine Stimmrechte ausge?bt werden. Derzeit h?lt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Hauptversammlungsunterlagen, Internetseite mit den Informationen nach ? 124a AktG
Der Inhalt der Einberufung, die in der Hauptversammlung zug?nglich zu machenden Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, die Formulare, die f?r die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. an eine andere Person als den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden k?nnen, sowie etwaige Tagesordnungserg?nzungsverlangen im Sinne des ? 122 Abs. 2 AktG sind ?ber die Internetadresse der Gesellschaft
https://fcr-immobilien.de/hauptversammlung/?unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zug?nglich.
C. Teilnahmevoraussetzungen und weitere Informationen TeilnahmerechtZur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Aus?bung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktion?re berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich gem?? ? 7 Abs. 4 der Satzung zur Hauptversammlung in Textform (? 126b BGB) anmelden. Die Anmeldung zur Teilnahme muss der Gesellschaft sp?testens bis zum Ablauf des 6. Juni 2023, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse oder E-Mail-Adresse zugehen:
FCR Immobilien AGc/o Computershare Operations Center80249 M?nchenE-Mail: anmeldestelle@computershare.de
N?here Hinweise zum Anmeldeverfahren entnehmen Sie bitte den Erl?uterungen auf dem Anmeldeformular, das Sie mit der Einladung zur Hauptversammlung erhalten werden.
F?r das Teilnahme- und das Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand ma?gebend. Dieser Aktienbestand wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 6. Juni 2023, 24:00 Uhr, entsprechen, da aus technischen Gr?nden im Zeitraum vom Anmeldeschluss bis einschlie?lich dem Tag der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibestopp).
Der Umschreibestopp bedeutet jedoch keine Sperre f?r die Verf?gung ?ber die Aktien. Aktion?re k?nnen ?ber ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verf?gen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibeantr?ge nach dem 6. Juni 2023, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen, k?nnen allerdings ihre Teilnahme- und Stimmrechte nicht aus?ben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollm?chtigen oder zur Rechtsaus?bung erm?chtigen.
In diesen F?llen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktion?r. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsantr?ge so zeitnah wie m?glich zu stellen.
Intermedi?re und Aktion?rsvereinigungen sowie diesen gem?? ? 135 AktG gleichgestellte Institutionen oder Personen d?rfen das Stimmrecht f?r Aktien, die ihnen nicht geh?ren, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Erm?chtigung aus?ben. N?heres hierzu regelt ? 135 AktG.
Die zur Teilnahme berechtigten Aktion?re beziehungsweise ihre Bevollm?chtige erhalten Eintrittskarten zur Hauptversammlung ?bersandt. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen f?r den Zugang zur Hauptversammlung.
Vollmachten und Verfahren f?r die Stimmabgabe durch einen Bevollm?chtigtenAktion?re, die ihre Aktien fristgerecht angemeldet haben, k?nnen ihr(e) Stimmrecht(e) auch durch einen Bevollm?chtigten, zum Beispiel durch einen Intermedi?r, eine Aktion?rsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, aus?ben lassen. Die Vollmacht kann gegen?ber dem zu Bevollm?chtigenden oder gegen?ber der Gesellschaft erkl?rt werden.
Auch in diesem Fall ist eine fristgem??e Anmeldung erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollm?chtigung gegen?ber der Gesellschaft m?ssen gem?? ? 134 Abs. 3 Satz 3 AktG grunds?tzlich in Textform (? 126b BGB) erfolgen. Wenn ein Intermedi?r, eine Aktion?rsvereinigung, ein sonstiger von ? 135 AktG erfasster Intermedi?r oder nach ? 135 AktG Gleichgestellter bevollm?chtigt werden soll, richtet sich das Formerfordernis nach den aktienrechtlichen Vorschriften des ? 135 AktG. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen F?llen die zu bevollm?chtigenden Institutionen oder Personen m?glicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gem?? ? 135 AktG die Vollmacht nachpr?fbar festhalten m?ssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie einen Intermedi?r, eine Aktion?rsvereinigung, einen anderen von ? 135 AktG erfassten Intermedi?r oder einen nach ? 135 AktG Gleichgestellten bevollm?chtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen ?ber eine m?gliche Form der Vollmacht ab.
Aktion?re, die einen Vertreter bevollm?chtigen m?chten, k?nnen - m?ssen aber nicht - zur Erteilung der Vollmacht das Formular verwenden, welches ihnen mit der Einladung zugeschickt wird.
Das Vollmachtsformular ist au?erdem im Internet unter
https://fcr-immobilien.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2023?abrufbar.
Der Nachweis der Bevollm?chtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollm?chtigten gegen?ber der Gesellschaft erbracht werden oder durch Erkl?rung gegen?ber der Gesellschaft per E-Mail oder postalisch bis zum Ablauf des 12. Juni 2023, 24:00 Uhr, an folgende Adresse erfolgen:
FCR Immobilien AGc/o Computershare Operations Center80249 M?nchenE-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Der Widerruf oder die ?nderung einer bereits erteilten Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten ?bermittlungswegen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegen?ber der Gesellschaft erkl?rt werden.
Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der GesellschaftAktion?re oder deren Bevollm?chtigte k?nnen ihr Stimmrecht durch Vollmacht an die durch die Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter aus?ben. Auch in diesem Fall ist die ordnungsgem??e Anmeldung erforderlich.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft k?nnen per E-Mail oder postalisch bis zum Ablauf des 12. Juni 2023, 24:00 Uhr, an folgende Adresse erteilt, ge?ndert oder widerrufen werden:
FCR Immobilien AGc/o Computershare Operations Center80249 M?nchenE-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Ein entsprechendes Formular wird mit der Einladung ?bersandt und ist au?erdem im Internet unter
https://fcr-immobilien.de/investor-relations/hauptversammlung/hauptversammlung-2023?abrufbar.
Bei einer Bevollm?chtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter m?ssen diesen in jedem Falle Weisungen f?r die Aus?bung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsaus?bung befugt, soweit eine ausdr?ckliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widerspr?chen gegen Hauptversammlungsbeschl?sse, zur Aus?bung der Fragem?glichkeit oder zur Stellung von Antr?gen entgegen.
Angaben zu den Rechten der Aktion?re nach?? 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktGErg?nzungsantr?ge zur Tagesordnung von Aktion?ren
Aktion?re, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital erreichen (entspricht 500.000 Aktien), k?nnen gem?? ? 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenst?nde auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begr?ndung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Gem?? ? 122 Abs. 2 Satz 1 AktG in Verbindung mit ? 122 Abs. 1 Satz 3 AktG haben die Aktion?re nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands ?ber den Antrag halten. Aktienbesitzzeiten Dritter kommen nach Ma?gabe von ? 70 AktG zur Anrechnung.
Verlangen zur Erg?nzung der Tagesordnung m?ssen nach dem Gesetzeswortlaut schriftlich oder in der elektronischen Form des ? 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 13. Mai 2023, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Das Verlangen kann wie folgt adressiert werden:
FCR Immobilien AktiengesellschaftKirchplatz 182049 Pullach im IsartalE-Mail: HV@fcr-immobilien.de
Gegenantr?ge oder Wahlvorschl?ge von Aktion?ren
Jeder Aktion?r hat das Recht, Antr?ge und Wahlvorschl?ge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Gesch?ftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierf?r vor der Hauptversammlung einer Ank?ndigung, Ver?ffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf.
Gegenantr?ge von Aktion?ren gegen einen Verwaltungsvorschlag zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gem?? ? 126 AktG oder Wahlvorschl?ge von Aktion?ren zur Wahl des Abschlusspr?fers oder von Aufsichtsratsmitgliedern gem?? ? 127 AktG einschlie?lich des Namens des Aktion?rs, einer etwaigen Begr?ndung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung wird die Gesellschaft im Internet unter
https://fcr-immobilien.de/hauptversammlung/?zug?nglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis 29. Mai 2023, 24:00 Uhr, unter der folgenden Adresse
FCR Immobilien AktiengesellschaftKirchplatz 182049 Pullach im IsartalE-Mail: HV@fcr-immobilien.de
zugegangen sind und die ?brigen Voraussetzungen f?r eine Pflicht zur Zug?nglichmachung gem?? ? 126 AktG bzw. ? 127 AktG erf?llt sind.
Auskunftsrecht der Aktion?re
In der Hauptversammlung kann jeder Aktion?r gem?? ? 131 Abs. 1 AktG vom Vorstand Auskunft ?ber Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgem??en Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und gesch?ftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunftsverweigerungsrechte sind in ? 131 Abs. 3 AktG aufgef?hrt.
Weitergehende Erl?uterungen
Weitergehende Erl?uterungen zu den Rechten der Aktion?re nach ? 122 Abs. 2, ? 126 Abs. 1, ? 127 und ? 131 Abs. 1 AktG, insbesondere Angaben zu weiteren, ?ber die Einhaltung ma?geblicher Fristen hinausgehende Voraussetzungen, finden sich im Internet unter
https://fcr-immobilien.de/hauptversammlung/ Informationen zum DatenschutzDie Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchf?hrung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von Aktion?ren, Aktion?rsvertretern und G?sten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen ?ber die von jedem einzelnen Aktion?r gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Stimmrechtskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtm??ig, wenn die Verarbeitung zur Erf?llung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktion?re durchzuf?hren. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerl?sslich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten k?nnen sich die Aktion?re der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.
F?r die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
FCR Immobilien AktiengesellschaftKirchplatz 182049 Pullach im IsartalE-Mail: info@fcr-immobilien.de
Personenbezogene Daten, die die Aktion?re der Gesellschaft betreffen, werden grunds?tzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchf?hrung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanw?lte oder Wirtschaftspr?fer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der f?r die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung k?nnen andere Teilnehmer und Aktion?re Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis ?ber sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungserg?nzungsverlangen, Gegenantr?gen bzw. -wahlvorschl?gen werden, wenn diese Antr?ge von Aktion?ren und Aktion?rsvertretern gestellt werden, ihre personenbezogenen Daten ver?ffentlicht.
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu drei Jahre (aber nicht weniger als zwei Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gel?scht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Antr?gen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.
Aktion?re und Aktion?rsvertreter haben das Recht, ?ber die personenbezogenen Daten, die ?ber sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zus?tzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschr?nkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf L?schung von unrechtm??ig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gr?nde nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Dar?ber hinaus haben Aktion?re und Aktion?rsvertreter das Recht auf ?bertragung s?mtlicher von ihnen an die Gesellschaft ?bergebener Daten in einem g?ngigen Dateiformat (Recht auf ?Datenportabilit?t?).
Zur Aus?bung der Rechte gen?gt eine entsprechende E-Mail an:
info@fcr-immobilien.de?Dar?ber hinaus haben Aktion?re und Aktion?rsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbeh?rde.
Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen die Aktion?re und Aktion?rsvertreter unter folgender Adresse:
FCR Immobilien AktiengesellschaftKirchplatz 182049 Pullach im IsartalE-Mail: info@fcr-immobilien.de
?
Pullach im Isartal, im Mai 2023
FCR Immobilien Aktiengesellschaft
Der Vorstand
05.05.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Sprache: Deutsch Unternehmen: FCR Immobilien Aktiengesellschaft Bavariaring 24 80336 M?nchenDeutschland E-Mail: info@fcr-immobilien.de Internet: https://fcr-immobilien.de/hauptversammlung/ ? Ende der Mitteilung EQS News-Service
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