Aurubis AG,
09.01.2023 - 15:07:51EQS-HV: Aurubis AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.02.2023 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gem?? ?121 AktG
Der Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 2 der ordentlichen Hauptversammlung der Aurubis AG, Hamburg, wird nicht nur vom Vorstand vorgeschlagen, sondern von Vorstand und Aufsichtsrat ?bereinstimmend. Der korrigierte Tagesordnungspunkt 2 lautet wie folgt:
2.Beschlussfassung ?ber die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Aurubis AG zum 30.09.2022 ausgewiesenen Bilanzgewinn in H?he von ? 211.599.923,45 zur Aussch?ttung einer Dividende von ? 1,80 je dividendenberechtigter St?ckaktie, das sind insgesamt ? 78.586.254,00 auf das dividendenberechtigte Grundkapital in H?he von ? 111.767.116,80, an die Aktion?re zu verwenden und den Betrag von ? 133.013.669,45 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Gewinnverwendungsvorschlag ber?cksichtigt die von der Gesellschaft am 20.12.2022 unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 1.297.693 eigenen Aktien, die gem?? ? 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Die Gesellschaft hat die eigenen Aktien in der Zeit vom 19.03.2020 bis zum 02.11.2020 im Rahmen des am 18.03.2020 beschlossenen Aktienr?ckkaufprogramms erworben. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien ver?ndern. In diesem Fall wird, bei unver?nderter Aussch?ttung von 1,80 ? je dividendenberechtigter St?ckaktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag ?ber die Gewinnverwendung unterbreitet. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten St?ckaktien und damit die Dividendensumme erh?ht, vermindert sich der Gewinnvortrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme vermindert, erh?ht sich der Gewinnvortrag entsprechend.
Zu diesem Vorschlag wird au?erdem darauf hingewiesen, dass der Anspruch der Aktion?re auf ihre Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Gesch?ftstag f?llig wird (? 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Dementsprechend soll die Dividende am 21.02.2023 ausgezahlt werden.
Im ?brigen bleibt die am 05.01.2023 im Bundesanzeiger ver?ffentliche Einberufung unver?ndert.
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Hamburg, im Januar 2023
Aurubis AG
Der Vorstand
09.01.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com
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