Die Familie Eisenberg hatte bereits vor Wochen unter Berufung auf ein rechtsmedizinisches Gutachten die Darstellung der Polizei in Frage gestellt, dass die Voraussetzungen einer Notwehr vorlagen.
Der 24-jährige Student war am 30. April in seinem Haus erschossen worden. Er hatte mit einem Messer seinen Mitbewohner bedroht, der die Polizei verständigte. Die Beamten konnten den jungen Mann weder mit Pfefferspray noch mit einem Schlagstock überwältigen. Daraufhin wurde er durch mehrere Polizeikugeln schwer verletzt. Er starb noch am selben Tag in einem Regensburger Krankenhaus.
Regensburg (ddp-bay)


























