Ursprünglich hatte sich der Autohändler wegen versuchten Totschlags vor der Schwurgerichtskammer verantworten müssen. Der Werkstattinhaber sollte ursprünglich für den Autohändler einen Wagen verkaufen. Der Wagen sollte von ihm allerdings vorher noch repariert werden. Für die Reparatur war der Autohändler die Rechnung schuldig geblieben. Darüber waren die beiden in Streit geraten.
«Es war ein Zusammentreffen, das einem Gemetzel gleichkam», sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Weil der Autohändler es bei einem Hieb mit der Axt belassen hatte, werteten die Richter dies als «strafbefreienden Rücktritt vom versuchten Totschlag» und verurteilten den Angeklagten «nur noch» wegen gefährlicher Körperverletzung.
Köln (ddp-nrw)


























